Wichtigster Ausschuss der Landeskirche
Aufgaben
Der Landeskirchenausschuss beschließt über die Ernennung der Prälaten und die leitenden Positionen des Oberkirchenrats. Ohne die Zustimmung des Landeskirchenausschusses kann kein Dekan und keine Dekanin berufen werden. Das gilt auch für die Besetzung anderer Leitungsaufgaben in der Landeskirche. Er beschließt auf Antrag und nach Anhörung des Oberkirchenrats. Den Vorsitz führt der Landesbischof.
Mitglieder
Der Landeskirchenausschuss besteht aus der Landesbischöfin oder dem Landesbischof, der Präsidentin oder dem Präsidenten der Landessynode sowie sieben weiteren Mitgliedern. Die Kirchenverfassung legt fest, dass mindestens vier der Synodalen aus der Gruppe der Laien kommen müssen.
Der Landeskirchenausschuss setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen:
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Prälatin Gabriele Wulz)
Präsidentin der Landessynode Sabine Foth (Peter Reif)
Mitglieder (1. bis 7. Mitglied) und ihre Stellvertreter:
Andrea Bleher (Ute Mayer)
Philipp Jägle (Matthias Eisenhardt)
Gerhard Keitel (Bärbel Greiler-Unrath)
Steffen Kern (Matthias Hanßmann)
Angelika Klingel (Ulrike Sämann)
Reiner Klotz (Tobi Wörner)
Michael Schneider (Rainer Köpf)