Vertretung der Landessynode

Aufgaben

Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren - normalerweise dreimal im Jahr stattfindenden - Tagungen. Er tagt nach Bedarf und kann auf Antrag oder mit Zustimmung des Landesbischofs im Namen der Synode Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen sind von der Synode dann bei ihrer nächsten Tagung zu bestätigen oder außer Kraft zu setzen. Zudem wirkt der Geschäftsführende Ausschuss bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen von größerer Tragweite an den Beratungen des Oberkirchenrats mit.

Mitglieder

Der Geschäftsführende Ausschuss setzt sich zusammen aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Landessynode, den beiden Stellvertretern und 12 weiteren Mitgliedern. Diese werden während der ersten Tagung der Landessynode für die Zeit bis zum Zusammentritt der folgenden Synode aus ihrer Mitte gewählt.

Der Geschäftsführende Ausschuss der gegenwärtigen 16. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:

Vorsitzende: Präsidentin der Landessynode Sabine Foth
Stv. Vorsitzender: Stv.  Präsidentin Andrea Bleher
Stv. Vorsitzender: Stv. Präsident Johannes Eißler

Weitere Mitglieder und ihre Stellvertreter:

Ruth Bauer (Angelika Klingel
Marion Blessing (Reiner Klotz
Simon Blümcke (Matthias Eisenhardt
Matthias Böhler (Oliver Römisch
Matthias Hanßmann (Tobias Geiger
Anja Holland (Christoph Müller
Prof. Dr.  J. Thomas Hörnig (Gerhard Keitel)
Hannelore Jessen (Christiane Mörk
Beate Keller (Thomas Stuhrmann
Prof. Dr. Martin Plümicke (Hans Martin Hauch
Maike Sachs (Siegfried Jahn
Amrei Steinfort (Dr. Harry Jungbauer)