Frühjahrstagung 2018

Von 8. bis 10. März im Hospitalhof Stuttgart

EMH/Gottfried Stoppel

Tagesordnung

Am Donnerstag, 8. März, standen der Bericht des Landesbischofs und die Aussprache darüber im Mittelpunkt. Außerdem gab es einen Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Beratungen über diverse Anträge des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Dabei ging es um Themen wie Jubiläum Christoph Blumhardt, Klimagerechtigkeit und Massentierhaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Medienkonzepte.

Am Freitag, 9. März, ging es um die inklusive Öffnung von Beratungsstellen, die Unterstützung von Kirchengemeinden bei barrierefreien Umbauten und Renovierungen und um den Bericht des Rechnungsprüfamts. Zudem wurde über der 1. Nachtragshaushalt 2018 beraten. Der Schwerpunkt am Nachmittag lag auf Beratungen über das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Taufordnung und der Taufagende.

Am Samstag, 10. März, ging es unter anderem um Themen wie das Reformationsjubiläum oder "Integrierte Beratung Struktur | Pfarrdienst | Immobilien" und das von der Landessynode beschlossene Maßnahmenpaket "Ehe und Familie stärken".


Eröffnung der Tagung

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Offene Kirche verantwortlich.

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TOP 1 - Bericht des Landesbischofs

Landesbischof July: „Digitalisierung soll dienen und nicht herrschen.“

„Da wurden ihre Augen geöffnet“: Dieses Wort aus dem Lukasevangelium hatte Landesbischof July über seinen diesjährigen Bischofsbericht geschrieben. Für ihn ist Kirche „mehr als eine Filterblase Gleichdenkender“, sondern eine Gemeinschaft, in der Geschwisterlichkeit von Menschen gelebt wird, die von Gott gesehen werden und einander sehen. „Wir tun viel, um einander noch besser zu sehen und sind auf dem Weg zur inklusiven Kirche, zur milieusensiblen Kirche, schaffen neue Formen und Erprobungsräume für Gemeindearbeit“, betonte er.

Diskussion um Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Vor diesem Hintergrund beklagte July den „verweigerten Blick-Kontakt“ in der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Ehen, der sich besonders nach der Entscheidung der Landessynode gezeigt hätte. Im November 2017 war ein Gesetzentwurf zur Einführung einer öffentlichen Segnung knapp gescheitert. „Ich halte es für gut, Meinungsverschiedenheiten auszutragen“, betonte der Landesbischof. Die Herausforderung dabei sei, den Anderen zu sehen und sich nicht mit der verengten Sichtweise der eigenen Klientel zufrieden zu gehen, einander auszuhalten und voneinander zu lernen im Sinne der Einheit der Kirche. Er halte es nicht für richtig, wenn Amtsträgerinnen und Amtsträger der Kirche öffentlich erklären, sich nötigenfalls über geltendes Recht hinwegsetzen zu wollen, sagte July und plädierte für einen erneuten geregelten Diskussionsprozess innerhalb der Landeskirche zu diesem Thema.

Digitalisierung

Landesbischof July wies in seinem Bericht auf die Herausforderung der Digitalisierung hin. Die Landeskirche begreife diese als Chance, dem Verkündigungsauftrag der Kirche neue Wege zu eröffnen. Digitalisierung ermögliche es einerseits, in der kirchlichen Verwaltungsarbeit Ressourcen effizienter zu nutzen. Andererseits soll sie Nähe und Offenheit neu schaffen. „Die Digitalisierung nötigt uns zu klären, wofür Kirche eigentlich steht. Sie muss den Menschen dienen“, betonte July und schlug diesbezüglich drei Prüfkriterien vor: Wie geht die Kirche mit dem Verlust von Arbeitsplätzen durch Digitalisierung um? Stärkt die Digitalisierung die Gemeinschaft in den Gemeinden oder schließt sie Menschen aufgrund fehlender Infrastruktur oder generationentypischer Erfahrungen und Fähigkeiten aus? Fördert sie einen lebendigen Austausch über den Glauben und die Vielfalt von Haltungen, Ideen und Visionen?

PfarrPlan

Neben der Digitalisierung ist der Umbau der Kirche im Rahmen des PfarrPlans 2024 derzeit eine große Herausforderung. Landesbischof July würdigte die Anstrengungen, die von vielen Haupt- und Ehrenamtlichen auf unterschiedlichen Ebenen zu dessen Umsetzung unternommen werden. In diesem Zusammenhang wies er auf die unterstützenden Maßnahmen durch das Projekt SPI hin. July sprach aber auch die Sorgen an, die viele Beteiligten bezüglich des PfarrPlans hegen. „Wir sollten das nicht klein reden“, betonte er. „Wir nehmen Abschied von vertrauten Verhältnissen, und dieser Abschied tut zunächst weh.“ Dennoch rief er die Gemeinden zu verstärkten Kooperationen auf: „Wir haben einander so viel zu geben, betonte er.

Stärkung von Familien

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Des Weiteren sprach sich der Landesbischof in seinem Bericht für eine weitere Stärkung der Familien aus, wie dies auch in der strategischen Planung vorgesehen sei. Dies könne nur geschehen, wenn die Angebote der Familienarbeit stärker vernetzt werden. Er bezog die Arbeit mit Asylsuchenden dabei mit ein. In diesem Zusammenhang sprach sich July ausdrücklich für den Familiennachzug von Flüchtlingen aus.

Gegen Rüstungsmesse in Stuttgart

July kritisierte die in der Messe Stuttgart stattfindende Internationale Militär- und Waffentechnikmesse ITEC (International Forum for the Military Simulation, Training and Education Community) vom 15. bis 17. Mai. „Als Kirche sind wir dem Frieden verpflichtet und damit der weltweiten Gerechtigkeit. Die Perfektion von Waffen und Kriegstechnik führt nicht zu einer Lösung der uns weltweit bedrängenden Probleme.“

Die Landessynode schloss sich ohne Gegenstimme einer Erklärung des katholischen Diözesanrats vom 3. März an, in der der Aufsichtsrat der die Messe Stuttgart, insbesondere die Vertreter des Landes und der Landeshauptstadt aufgefordert wird, keine Rüstungs- und Waffenmessen auf dem Ausstellungsgelände zuzulassen.

    • TOP 1 - Bischofsbericht - LB Frank Otfried July
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      08.03.2018

    • TOP 1 - Bischofsbericht - Power Point
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      08.03.2018

    • Antrag Nr. 14-18 - Bischofsbericht - TOP 1
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      08.03.2018


Votum Kirche für Morgen

„Die Herbsttagung hat Spuren hinterlassen“, erklärte Matthias Böhler vom Gesprächskreis Kirche für Morgen in seinem Votum zum Bischofsbericht. „Vertrauen ist zerbrochen. Die Weg-Gemeinschaft ‚Synode‘, unser Anspruch gemeinsam unterwegs und im Gespräch zu sein, in der Verschiedenheit einig zu werden, ist massiv in Frage gestellt.“ Böhler begrüßte deshalb das Thema des Bischofsberichts „Von Gott angesehen – einander sehen“. Es helfe dabei ganz grundsätzlich darüber nachzudenken, „wie wir unser Zusammenleben und Zusammen-Glauben in dieser Kirche gestalten möchten.“ Er dankte den Landesbischof für seine Anstrengung, in der Frage der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare eine Lösung zu finden. Böhler forderte auch in anderen Fragen eine Haltung des gegenseitigen Respekts und der Anerkennung, etwa wenn es um eine Vielfalt von Gemeindeformen gehe. „Es schmerzt uns, wenn dieses Thema so mir nichts dir nichts unter dem Stichwort ‚freikirchliche Tendenzen‘ vom Tisch gefegt wird.“


Votum Evangelium und Kirche

„Können wir nach der Abstimmung über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare als Synode noch vertrauensvoll zusammenarbeiten?“, fragte Ernst-Wilhelm Gohl von Evangelium und Kirche. Sein Gesprächskreis habe großes Vertrauen in den geschwisterlichen, synodalen Weg.“ Wenn der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde nur auf sich und seine „Klientel“ schaue, „sind wir vom synodalen Weg meilenweit entfernt.“ Der Landesbischof, der gesamte Oberkirchenrat, das Präsidium, alle andere Gesprächskreise und die Menschen, um die es ginge, seien bildlich gesprochen im Regen stehen gelassen, so Gohl weiter. „Dadurch wird Vertrauen zerstört – und zwar nachhaltig.“ Die entscheidende Frage laute deshalb: Könne sich die Lebendige Gemeinde überhaupt einen öffentlichen Gottesdienst vorstellen? Ernst-Wilhelm Gohl:„Wenn nicht, brauchen wir auch keine neuen Überlegungen anstellen.“

Gohl wies auf die große Mehrheit der Gemeinden hin, die konstruktiv mit den Vorgaben des PfarrPlans umgehen. Allerdings würden die dann leer stehenden staatlichen Pfarrhäuser zunehmend für Unmut sorgen. Hier müsste nach Lösungen gesucht werden.


Votum Lebendige Gemeinde

„Wir sollen einander erkennen als Geschwister Christi, die in aller Verschiedenheit etwas widerspiegeln von seiner Liebe“, sagte Tobias Geiger vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde in seinem Votum. „Diese Einheit können wir nicht machen, aber wir dürfen sie uns schenken lassen.“ Geiger appellierte an die Synode, sich weiter miteinander auf den Weg zu machen. Das bedeute auch, dass man vielleicht persönliche Überzeugungen zurücklassen müsse. „Allerdings könne auch niemand versprechen, dass man in der Frage einer öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu dem Ziel kommen werde, dass andere Gesprächskreise erreichen wollen“, so Geiger. Er wies auch darauf hin, dass es in der Kirche noch weitere herausfordernde Themen gäbe, wie die im Bischofsbericht genannte Digitalisierung, die Stärkung der Familien und die Umsetzung des PfarrPlans.


Votum Offene Kirche

Jutta Henrich vom Gesprächskreis Offene Kirche beklagte, dass sich seit der Abstimmung über die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare die Gräben in der Kirche vertieft haben. Sie wies darauf hin, dass „eine in der Volkskirche zahlenmäßig gar nicht so starke Gruppe Menschen ihren Einfluss in dieser Kirche kompromisslos“ nutze. „Es wäre eine starkes Zeichen, wenn ein Landesbischof sagen würde: Um des Evangeliums und der Menschen willen trauen wir Gleichgeschlechtliche ohne Vorbehalt und kümmern uns dann um die großen Baustellen!“, so Henrich.

Henrich bekräftigte die Notwendigkeit einer offenen Kommunikation in Bezug auf den PfarrPlan, wie sie auch im Bischofsbericht hervorgehoben werde. Sie wies darauf hin, dass die Kirche derzeit auch das Geld hätte, um den Gemeinden Mittel für selbstbestimmte Struktur- oder Überbrückungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. „Theologische Substanz ist wichtiger als digitale Spielereien“, sagte Henrich zum Themenfeld Digitalisierung. Sie forderte hier ein mutiges Vorangehen, aber auch Realismus und Nüchternheit.


TOP 2 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.

Zunächst berichtete Diakon Hans Fischer, ein Mitglied der dreiköpfigen "Unabhängigen Kommission" zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids. Auch im Bereich der Landeskirche habe es sexuelle Übergriffe gegeben. Der christliche Leitgedanke der Kirche bewahre nicht per se davor, dass Mitglieder der Kirche oder gemeinnütziger Organisationen sexuelle Übergriffe verübten. In der Vergangenheit sei es viel zu oft vorgekommen, dass Täter geschützt worden seien, während Opfer von den Behörden allein gelassen wurden. Viele Betroffene litten ihr gesamtes Leben unter den Traumata, die Ihnen zugefügte sexualisierte Gewalt verursacht haben. Erst in den vergangenen Jahren sind viele Fälle öffentlich geworden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg erkennt das erlittene Leid der Betroffenen an und zahlt ihnen einmalig eine sogenannte Anerkennungsleistung von 5000 Euro. Viele Betroffene seien erleichtert, dass die Kirche ihr Leid anerkenne.

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit von Frauen und Männern, stellte anschließend die bisher unternommenen Schritte vor, die eine Gleichstellung von Frau und Mann sowie Jung und Alt in kirchlichen Institutionen garantieren solle. Die Frauenquote in kirchlichen Einrichtungen sei zwar gestiegen, im Gesamtbild aber immer noch zu niedrig. „Versöhnte Verschiedenheit“, also Vielfalt innerhalb der Gremien, schaffe ein besseres Qualifikationsprofil. Als positives Beispiel nannte Kress den Lutherischen Weltbund, der konsequent eine Quote von 40-40-20 einhalte. 40% Männer, 40% Frauen, 20% junge Menschen unter 30. Trotz vieler Verbesserungen hin zur Gleichstellung innerhalb der Gremien erwog Kress die Einführung einer verbindlichen Frauenquote oder Sanktionen bei Missachtung der Maßnahmen zur Gleichstellung. Alle Maßnahmen zur Gleichstellung müssten auch auf die Digitalisierung übertragbar sein. Digitalisierung sei auch als Chance zu verstehen, da sie Eltern beispielsweise die Arbeit vom Home-Office aus ermögliche.

Den Antrag, eine unbefristete "Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt" einzurichten, verwiesen die Synodalen in die Ausschüsse.


    • TOP 2 - Chancengleichheit - Power Point Ursula Kress
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      08.03.2018

    • TOP 2 - Chancengleichheit - Ursula Kress
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      08.03.2018

    • TOP 2 - Chancengleichheit - Hans Fischer
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      08.03.2018

    • Antrag Nr. 12-18 - Chancengleichheit - TOP 2
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      09.03.2018


TOP 3 – Projekt zum 100. Todestag von Christoph Blumhardt

Die Synodale Ruth Bauer stellte den Antrag Nr. 36/16 „Projekt zum 100. Todestag von Christoph Blumhardt“ vor. Vorgestellt wurde der Antrag 2016. In dem Antrag wurde die Landessynode gebeten ein Projekt zu initiieren, das den 100. Todestag des evangelischen Theologen Christoph Blumhardt würdigt.  

Christoph Blumhardt  vertrete mit seiner inspirierenden Frömmigkeit und seiner zugleich kritischen Gesellschaftsanalyse eine theologische Position, die für die Evangelische Kirche in Württemberg und über sie hinaus von großer Bedeutung sei. Sein miteinander verbundenes geistliches und gesellschaftspolitisches Erbe, das auf dem Boden einer Reich-Gottes-Hoffnung ruht, sei bis heute noch nicht ausreichend gut aufbereitet worden. Eine weiterführende Aufarbeitung wäre hilfreich, um in der aktuellen Debatte über die Grenzen des kapitalistischen Wirtschaftssystems, die wegweisende Bedeutung des Werks von Christoph Blumhardt zu entfalten.

Prof. Dr. Jörg Hübner, geschäftsführender Direktor der Akademie Bad Boll, hatte die Nachlässe der Familie Blumhardt erhalten. Damit sei neben der archivarischen Aufarbeitung des Bestandes, der von einem unschätzbaren Wert sei, die Kommunikation darüber in die verschiedenen Einrichtungen und Ebenen der Landeskirche hinein verbunden. Nach intensiven Beratungen unter Beteiligung des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, des Finanzausschuss sowie des Oberkirchenrats kamen alle Beteiligten zu dem Schluss, dass der Oberkirchenrat diese Archivleistungen aus eigenen Mitteln finanzieren soll und etwaige Veranstaltungen zum Jubiläum von der Akademie Bad Boll ausgerichtet werden sollen. Zur weiteren Ausgestaltung könne bisher noch keine detaillierte Aussage gemacht werden. Der Antrag wird daher nicht weiter verfolgt.


    • TOP 3 - 100. Todestag C. Blumhardt - Ruth Bauer
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      08.03.2018


TOP 4 - Klimagerechtigkeit und Massentierhaltung

Franziska Stocker-Schwarz, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, berichtete der Synode über den in der Sommersynode 2017 eingebrachten Antrag 49/16.  Darin wurde die Landessynode gebeten, an mindestens einem Tagungstag auf Fisch und Fleischgerichte zu verzichten, um ein Zeichen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu setzen. Mehrere Ausschussmitglieder gaben zu bedenken, dass zu viel Fleisch während der Sitzungen konsumiert würde. Kritisch wurde außerdem der hohe Standard des Synodenessens bewertet. Die Mehrheit des Ausschusses sah jedoch eine Verpflichtung der Synodalen auf einen fleischlosen Tag als nicht erforderlich an. Der Ausschuss appellierte jedoch an die freiwillige Bereitschaft der Synodalen auf Fleisch und Fisch zu verzichten. Die Geschäftsstelle der Synode wies darauf hin, dass während der Synode ausreichend vegetarische Kost zur Verfügung stehe und dass bestimmte Obst- und Gemüsesorten nur zu den Jahreszeiten konsumiert werden, in denen diese in Deutschland geerntet werden können.  Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit und sprach sich daher dafür aus, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.


    • TOP 4 - Klimagerechtigkeit, Massentierhaltung - Franziska Stocker-Schwarz
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      08.03.2018


TOP 5 - Überprüfung der Struktur der Medien-& Öffentlichkeitsarbeit

Inhalte erstellen, Dialog mit Mediennutzerinnen und -nutzern sowie nutzergenerierte Inhalte verwerten – das sollten nach dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit künftig die Schwerpunkte der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche sein. Zu diesem Ergebnis ist der Ausschuss gekommen, als er über einen Antrag beraten hat, der die Neuordnung dieses Arbeitsbereiches im Zuge der Digitalisierung fordert. Die Ausschussvorsitzende Franziska Stocker-Schwarz führte aus, dass wegen des zwischenzeitlichen Fortschritts bei der Digitalisierung bereits darüber beraten wird, wie die beteiligten Stellen – Evangelisches Medienhaus, Pressesprecher, Referat 1.3 für Publizistik und Gemeinde sowie Prälatur-Pressebeauftragte – aufeinander bezogen sein sollen. Für die Neustrukturierung seien in der Mittelfristplanung zudem bereits Anträge vorgesehen. Der Ausschuss empfahl daher, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
In Ihrem Bericht ging Stocker-Schwarz auch auf die sogenannte „Digital Roadmap“ der Landeskirche ein. Diese benennt konkrete Ziele auf dem Weg der Digitalisierung. Dabei ist nach Stocker-Schwarz, „das ganzheitliche Kommunikationskonzept die Grundlage für alle kommunikativen Maßnahmen der Landeskirche“.

Infos zur Digitalisierung in der Landeskirche sowie zur Digital Roadmap gibt es auf www.elk-wue.de/leben/digitalisierungsprojekt


    • TOP 5 - Struktur Medien-& Öffentlichkeitsarbeit - Franziska Stocker-Schwarz
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      08.03.2018


TOP 6 - Medienkonzept

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit (KGÖ) lehnt gemeinsam mit dem Ältestenrat und dem Finanzausschuss einen Antrag ab, der einen eigenen Pressesprecher für die Landessynode fordert, so Franziska Stocker-Schwarz, die Ausschussvorsitzende des KGÖ. „Die unterschiedlichen Aufgaben und Sichtweisen der verschiedenen Verfassungsorgane der Landeskirche und die damit verbundenen Interessenkonflikte wurden vom Ausschuss wahrgenommen.“ Da bisher zu wenig Personalkapazität für die vielfältigen Aufgaben eines Sprechers der Landeskirche vorhanden sei, unterstütze der KGÖ die Überlegungen des Oberkirchenrates, die Stelle eines stellvertretenden Sprechers der Landeskirche einzurichten. Der Ausschuss empfahl daher, den ursprünglichen Antrag nicht weiterzuverfolgen und erwartet, dass eine solche Stelle im zweiten Nachtragshaushalt 2018 eingerichtet wird. 


    • TOP 6 - Medienkonzept - Franziska Stocker-Schwarz
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      08.03.2018


TOP 21 - Förmliche Anfragen

Die Synode beschäftige sich bei der Frühjahrstagung mit folgenden Förmlichen Anfragen:

Anfrage zum evangelischen Religionsunterricht und konfessionell-kooperativen Religionsunterricht

    • Förmliche Anfrage Nr. 33-15
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      08.03.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 33-15
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      08.03.2018


Anfrage zur Verteilung der Kirchensteuermittel in den Kirchenbezirken

    • Förmliche Anfrage Nr. 34-15
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      08.03.2018


Anfrage zur Kirchenwahl 2019

    • Förmliche Anfrage Nr. 35-15
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      08.03.2018

TOP 7 - Inclusive Öffnung von Beratungsstellen

Der Antrag, Geld und Personal zur Verfügung zu stellen, um Konzepte zu entwickeln, die eine inclusive Öffnung aller kirchlichen Beratungsstellen ermöglichen, wird nach Empfehlung des Ausschusses für Diakonie nicht weiterverfolgt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Markus Mörike, wies darauf hin, dass es bereits Modellversuche in verschiedenen Regionen gebe und ebenso bereits Projektanträge im Rahmen des Aktionsplanes Inklusion leben vorlägen. Jetzt gelte es zunächst, die Projekte auszuwerten. 


    • TOP 7 - Inclusive Beratungsstellen - Markus Mörike
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      08.03.2018


TOP 8 - Unterstützung von Kirchengemeinden bei barrierefreien Umbauten und Renovierungen durch den Ausgleichsstock

Einstimmig hat die Landessynode den Oberkirchenrat gebeten, im Haushaltsplanentwurf 2019 die Gelder für den Ausgleichstock um fünf Millionen Euro zu erhöhen. Das Geld soll für die Förderung der Barrierefreiheit in kirchlichen Gebäuden genutzt werden. Ebenso soll geprüft werden die Höhe der Bagatellgrenze für barrierefreie Maßnahmen zu senken, um weitere Maßnahmen fördern zu können. „Es wäre im wahrsten Sinne des Wortes ein Treppenwitz, wenn wir tolle Inklusionsprojekte in kirchlichen Gebäuden durchführen, in denen Rollstuhlfahrer aber leider wegen der Treppe nicht in den Gemeindesaal gelangen oder das WC benutzen können“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Markus Mörike.


    • TOP 8 - Finanzierung von Kirchengemeinden bei barrierefreien Umbauten und Renovierungen durch den Ausgleichsstock - Markus Mörike
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      08.03.2018

    • Antrag Nr. 11-15
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      17.05.2015


TOP 9 - Bericht des Rechnungsprüfamtes

Seit 1925 gibt es das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, kurz RPA. Seitdem haben sich die Aufgaben das Rechnungsprüfamtes maßgeblich verändert. „War es einst allein eine Kontrollinstanz zur rechnerischen Prüfung der Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden, hat es heute ein weit umfangreicheres Aufgabengebiet“,  berichtet Benjamin Kruck, Leiter des Rechnungsprüfamtes. „Neben der Prüfung der Landeskirche, ist das RPA auch für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände zuständig. Sowie unter anderem auch für Stiftungen und selbstständige kirchliche Werke.“

Überprüft würden „alle Betätigungen einer Einrichtung, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation haben können“, so Kruck. Darunter fallen zum Beispiel die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, die Personalwesensführung und Bauwesenprüfung, sowie zukünftig die IT.

In den vergangenen fast hundert Jahren des Rechnungsprüfamtes gab es einige Gesetzesänderungen. Die Änderung vom 24. November 1994 sorgt für die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Prüfungstätigkeit. Das RPA ist unabhängig, die Dienstaufsicht über den Leiter des RPA hat die Präsidentin der Landessynode.

Neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit ist das RPA auch in die Arbeit bei verschiedenen Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitsgemeinschaften eingebunden. Im Vergleich mit anderen Landeskirchen der Evangelischen Kirche Deutschland gehört das Württembergische RPA zu den größten Rechnungsprüfungseinrichtungen. Insgesamt sind im Prüfamt 24,5 Stellen besetzt. Davon 15 Angestellte und 9,5 Beamte. „Mit etwas Sorge sehen wir die Entwicklung der Verteilung zwischen Beamten und Angestellten, sowie die jeweiligen Eingruppierungen und die Voraussetzungen für die Verbeamtungen“, sorgt sich der Leiter. „Das RPA ist in diesem Punkt mit dem Direktor des Oberkirchenrates im Gespräch.“ In den Kirchengemeinden lasse sich im Ergebnis der Prüfungen beobachten, dass die Qualität insbesondere der Kassenführung, der Kassenaufsicht und die Aktualität der Buchführung nachlasse.

Personelle Ausfälle im RPA wirkten sich in der Überprüfung der Jahresrechnung der Landeskirche aus, die im Auftrag der Landessynode vorgenommen wird. „Diese sollte grundsätzlich jährlich erfolgen. Aufgrund von Aufschüben in der Vergangenheit und personellen Engpässen konnte dies in den letzten Jahren allerdings nicht realisiert werden, somit konnte der Prüfungsturnus nur alle 2 Jahre stattfinden“, berichtet Kruck.


    • TOP 9 - Bericht Rechnungsprüfungsamt - Benjamin Kruck
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      08.03.2018

    • TOP 9 - Bericht Rechnungsprüfungsamt - Power Point
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      08.03.2018


TOP 10 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses

Über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeskirche aus den Jahren 2013 und 2014 sowie die Neuwahl der Disziplinarkammer hat der Geschäftsführenden Ausschuss der Landessynode im Januar 2018 beraten, wie der stellvertretende Präsident der Landesssynode, Werner Stepanek, berichtete. Er zitierte dabei Hinweise des Rechnungsprüfungsamt-Leiters, Benjamin Kruck hinsichtlich der Zeitabläufe bei Prüfungen, Stellungnahmen und Rückläufen, „Seiner Ansicht nach bräuchte es eine dringende Korrektur der Verfahrensabläufe, um künftig früher berichten zu können.“

Nach der Beratung von Oberkirchenrat, Prüfergruppen und Finanzausschuss wurde die uneingeschränkte Entlastung empfohlen. Diese Empfehlung folgte der Geschäftsführende Ausschuss einstimmig. „Darüber hinaus hat die Prüfergruppe einige Hinweise gegeben. Unter anderem bemängeln die Prüfer, dass zwischen der Feststellung der Jahresrechnung und der Entlastung ein unverhältnismäßig langer Zeitraum liegt“, so Stepanek.

Im zweiten Schritt hat der Geschäftsführende Ausschuss durch einstimmige Wahl die Disziplinarkammer neu besetzt: Vorsitzender ist nun Dr. Joachim Dittrich, leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rottweil, rechtskundige Beisitzer sind der Direktor des Amtsgerichts Horb, Albert Trick sowie Richterin Julia Sandner.


    • TOP 10 - Geschäftsführender Ausschuss - Werner Stepanek
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      08.03.2018


TOP 11 - Finanzielle Unterstützung für Initativen und Einrichtungen gegen Prostitution

Über den 2. Nachtragshaushalt 2018 will die Synode stärker als bisher Initiativen und Einrichtungen gegen Prostitution fördern. Das hat sie einstimmig beschlossen. So sollen beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr auf drei Jahre befristet die Zuschüsse für die Mitternachtsmission Heilbronn von derzeit 25.000 auf 85.000 Euro  und die Zuschüsse für das Fraueninformationszentrum von 25.000 auf 50.000 Euro angehoben werden. Das Hoffnungshaus soll befristet auf drei Jahre jährlich einen Zuschuss von 25.000 Euro erhalten. Dem Café La Strada und dem Café Strichpunkt sollen einmalig über den 2. Nachtragshaushalt jeweils 10.000 Euro zufließen.
Der Antrag, die Landeskirche möge der Aktion „Rotlicht aus“ beitreten, wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit verwiesen. Die Aktion „Rotlicht aus“ bündelt Kräfte, um gemeinsam gegen Sexkauf vorzugehen.


    • TOP 11 - Unterstützung Einrichtungen gegen Prostitution - Kai Münzing
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      08.03.2018

    • TOP 11- Sexkaufverbot - Franziska Stocker-Schwarz
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      06.07.2017

    • Antrag Nr. 07-18 - Unterstützung Einrichtungen gegen Prostitution - TOP 11
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      08.03.2018

    • Antrag Nr. 15-18 - Aktion „Rotlicht aus“ - TOP 11
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      09.03.2018


TOP 20 - Selbstständige Anträge

Die Synode beschäftigt sich bei der Frühjahrstagung mit folgenden Selbstständigen Anträgen: 

    • TOP 20 - Änderung des Kollektenplans für Heiligabend - Antrag Nr. 01-18
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      08.03.2018

    • TOP 20 - Unterhälftige Dienstaufträge im Pfarrdienst - Antrag Nr. 02-18
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      08.03.2018

    • TOP 20 - Ergänzung Rechnungsprüfamtgesetz - Antrag Nr. 03-18
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      08.03.2018

    • TOP 20 - Psychologische Beratungsstellen - Antrag Nr. 08-18
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      08.03.2018

    • TOP 20 - Inklusive Sprache in Gesetzestexten - Antrag Nr. 09-18
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      08.03.2018

    • TOP 20 - Weiterentwicklung Pietistenreskript - Antrag Nr. 10-18
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      08.03.2018


TOP 22 - Vergabekompetenz für den Fonds "Neue Aufbrüche"

Im Jahr 2014 wurde der Fonds „Neue Aufbrüche“ beschlossen, um Initiativen und Gruppen neben den klassischen Kirchengemeinden unterstützen zu können. Dafür stehen 500.000 Euro aus der allgemeinen Haushaltsbewirtschaftung zur Verfügung. Künftig soll entsprechend dem Antrag Nr. 4-18 über die Mittelverwendung der Beirat für die Projektpfarrstelle „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ entscheiden. Diese Pfarrstelle ist seit 1. März mit Pfarrer Dr. Johannes Reinmüller besetzt. Der Beirat wird um Vertreter des Diakonischen Werk Württembergs und der Kirchlichen Verwaltungsstellen ergänzt, außerdem werden künftig zwei Vertreter von Initiativen Mitglieder sein statt bisher nur einer Person.


    • TOP 22 - Vergabekompetenz für den Fonds "Neue Aufbrüche" - Ulrich Heckel
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      08.03.2018


TOP 12 - Aktuelle Stunde

"Ist der Sozialstaat in der Krise?  - Was kann unsere Kirche tun, dass weniger Menschen Tafeln in Anspruch nehmen müssen?“

Anlässlich der Debatte um den Essener Tafelladen diskutierten die Synodalen darüber, was gegen das Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich zu tun sei und welche Rolle Kirche dabei spielt.
Der Synodale Markus Mörike, Vorsitzender des Diakonieausschusses, betonte, dass der Sozialstaat erst durch die Kirche und die Diakonie zum Sozialstaat werde. Die Aufgabe der Kirche hierbei sei es, sich zum einen bedingungslos für hilfsbedürftige Menschen einzusetzen und ihnen beizustehen, zum anderen den bestehenden Sozialstaat an seine Verpflichtungen zu erinnern.

Dr. Karl Hardecker stimmte Markus Mörike zu, dass Diakonisches Handeln in diesem Bereich unabdingbar sei. „Auch ein gut bezahlter Manager hat eine pflegebedürftige Mutter, die er gerne gut von einer Altenpflegekraft versorgt haben möchte“. Darin zeige sich die ungerechte Wertigkeit von Leistungen, denn die Entlohnung der Pflegekraft sei unverhältnismäßig geringer. Mehrfach wurde hervorgehoben, dass Kirche und Diakonie als „Sprachrohr“ und Anwalt der hilfsbedürftigen und armen Menschen fungieren müsse, da diese im Sozialstaat kaum gehört werden oder sich nicht trauten, etwas zu sagen.

Tafelläden arbeiten nicht kostendeckend. Sie werden finanziell von der Kirche und Diakonie unterstützt“, hob Dr. Robert Bachert, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werks Württemberg (DWW) hervor. Die Politik habe jedoch angesichts von bundesweit 1,5 Millionen Kunden in Tafelläden ein Defizit. Es brauche vor allem bessere Strategien für langzeitarbeitslose Menschen und gegen die Wohnungsnot.

Durch die Tafelläden würden Ressourcen geschont, so Werner Pichorner. Genießbare Nahrungsmittel die sonst nicht mehr verwertet würden, fänden so Abnehmer.

Die Synodalen lobten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Tafelläden. Angelika Herrmann wies darauf hin, dass die Ehrenamtlichen täglich Aufgaben übernähmen, die eigentlich Aufgaben des Staates wären. Franziska Stocker-Schwarz bestätigte dies und betonte, dass das Zeitalter, in dem man arm oder reich geboren werde, vorbei sei.

Allein durch das Aufstocken des Sozialetats werde das Problem nicht gelöst, so Frieder Veigel. Vorrangig müssten mehr Menschen „den Direktkontakt zu Bedürftigen suchen.“ Die Verbindung  zu armen und hilfsbedürftigen Menschen müsse hergestellt werden, appellierte Götz Kanzleiter. Er schlug vor, in der nächsten Synode anstatt eines Begegnungsabends mit etwa Wirtschaftsvertretern gerade zum Beispiel Tafelkunden einzuladen.

Elke Dangelmaier-Vincon mahnte mehrfach, dass Tafelläden für Hilfsbedürfte eine gute Einrichtung seien, allerdings keinen Ausweg aus der Armut böten. Für sie sei ein Tafelladen nur ein Pflaster, das eine bestehende, klaffende Wunde verdecken soll.


Top 13 - 1. Nachtrag 2018

Haushalts-Referatsleiter Martin Ritter stellt den Entwurf des 1. Nachtrag 2018 vor. Er hat ein Volumen von 3.782.200 Euro für befristete Maßnahmen. Die laufenden Kosten liegen bei 218.200  Euro.

Unter anderem sind im Nachtragsentwurf 900.000 Euro an Investitionszuschuss für das erste Kinder- und Jugendhospiz in Baden-Württemberg vorgesehen, das Ritter ein „Leuchtturmprojekt“ nennt. Weiter zählen zum Nachtrag ein Konzertflügel für die Hochschule für Kirchenmusik, die Zukunftssicherung des Evangelischen Familienpflege- und Dorfhelferinnenwerkes, die Schaffung einer A-14-Stelle im Dezernat Arbeitsrecht des Oberkirchenrats sowie eine auf zwei Jahre befristete A-12-Stelle im Bereich der strategischen Personalplanung. In das Projekt Zukunft des Finanzwesens sollen zunächst bis zu 1,07 Millionen Euro fließen. 100.000 Euro sind für eine externe Unterstützung geplant, um den steuerlichen Verpflichtungen im Bereich der Finanzanlagen gerecht zu werden.


    • TOP 13 - 1. Nachtrag 2018 - Martin Ritter
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      08.03.2018


„Die meisten Maßnahmen sind aus zweckbestimmten Rücklagen oder Budgetrücklagen finanziert und stellen die typischen ,Nachträge‘ dar die schlicht den Vollzug notwendiger oder im Grundsatz beschlossener Maßnahmen sicherstellen“, erklärt der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz.

Uneinigkeit bestehe dagegen bei der Frage, wie zukünftig mit Pfarrerinnen und Pfarrern besetzte Stellen in der Diakonie durch die Landeskirche bezuschusst werden. Diese langjährige Praxis sei vor Jahren mit Hilfe einer Einmalzahlung von 8,4 Millionen Euro an das Diakonische Werk auf vermeintlich sichere Beine gestellt worden. Nun mache sich das gesunkene Zinsniveau bemerkbar. Deshalb wolle der Finanzausschuss unter anderem geklärt wissen, wie sich diese Form der Unterstützung mit der Pfarrplan-Diskussion vertrage und warum die Landeskirche das Risiko der niedrigen Zinsen tragen solle? Der Finanzausschuss lehne deshalb den Antrag ab, dem Diakonischen Werk über fünf Jahre jeweils 200.000 Euro aus Kirchensteuermitteln zu geben. Die Synode folgte mit großer Mehrheit dem Antrag des Finanzausschusses, diese Mittel vorläufig zu sperren. Der Sperrvermerk kann durch Beschluss des Finanzausschusses aufgehoben werden.

Der Finanzausschuss möchte darüber hinaus in einigen Punkten zügiger vorankommen und bittet darum, unter anderem folgende Punkte im Rahmen des zweiten Nachtrags abschließend beraten zu können: die Finanzierung der angedachten Autobahnkapelle „Sindelfinger Wald, die Stabilisierung der Notfallseelsorge, den Landeskirchenmusikplan, die Aufstellung der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen sowie die Finanzierung der Kindergartenarbeit.

Die Landessynode hat den 1. Nachtragshaushalt 2018 mit großer Mehrheit beschlossen. Er hat ein Volumen von 3.782.200 Euro für befristete Maßnahmen. Die laufenden Kosten liegen bei 218.200 Euro.


    • TOP 13 - 1. Nachtrag 2018 - Michael Fritz
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      09.03.2018


    • Beilage 57 - 1. Nachtrag 2018 - TOP 13
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      19.06.2018


TOP 14 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Taufordnung und weiterer kirchlicher Gesetze

Die Landessynode stimmt über die Änderung der Taufordnung ab. Thomas Wingert, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses hat von den vorgesehenen Änderungen berichtet. Unter anderem sollen künftig auch Christinnen und Christen das Patenamt übernehmen können, die zu einer Gemeinde gehören, die die Kindertaufe ablehnt. Wer Patin oder Pate werden möchte, muss die Kindertaufe bejahen und das landeskirchliche Taufverständnis teilen. „Zahlreiche Präzisierungen und redaktionelle Anpassungen runden die Bearbeitung der Taufordnung ab, die dann auch in die Konfirmations- und Bestattungsordnung übernommen werden“, wie Wingert ausführte. Die neue Taufordnung tritt bei Zustimmung der Landessynode am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die anschließende Aussprache begann mit Gesprächskreisvoten. Für die Lebendige Gemeinde würdigte Hans Veit die Weiterentwicklungen der Taufagende und den modularen Aufbau der Agende. Zudem werde ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Taufe eine gestreckte Handlung und damit Aufgabe der ganzen Gemeinde sei. „Dass wir nach wie vor vor allem kleine Kinder taufen, sehen wir als eine große volksmissionarische Chance, aber vor allem als eine große Verpflichtung.“

Elke Dangelmaier-Vincon begrüßte für die Offene Kirche, dass die Agende die Adressaten ausdrücklich in den Blick nehme und bewusst damit umgehe, dass Taufe Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen betreffe. Sie warnte zudem vor einem Missverständnis hinsichtlich der Immersionstaufe: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die, die ‚richtig’ glauben, untergetaucht werden und dass die, die es nicht so ernst nehmen, nur mit Wasser benetzt werden.“
Für Evangelium und Kirche betonte Andreas Wündisch, dass die Taufagende die plurale Wirklichkeit der Kirche abbilden möchte, von Taufen innerhalb der Messform bis hin zu Taufen im Grünen mit und ohne untertauchen. Der Rahmen werde nicht zu eng gesteckt: „Den Pfarrerinnen und Pfarrern wird die Gestaltung zugetraut, aber auch bewusst anempfohlen. Die sogenannte Agende ist ein Gottesdienstbuch und keine Leseagende.“ Zudem regte er an, die Liturgische Kommission personell neu aufzustellen.

Willi Beck von Kirche für morgen wunderte sich, dass es angesichts der Vorlage im Neuen Testament so lange bis zur Taufe mit untertauchen gedauert hat. Die sogenannte Kernhandlung befreie von einem möglichen Korsett einer zwar richtigen aber vielleicht weltfremden Taufliturgie. Zugleich liefere sie eine Begrenzung: „Natürlich kann man die Taufliturgie nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Und doch braucht es nach wie vor die Offenheit für ein geistgewirktes Geschehen.“

Nach einer umfangreichen allgemeinen Aussprache beschloss die Landessynode bei 53 Ja-Stimmen, dass der Wortlaut der revidierten Lutherübersetzung in der Taufordnung verwendet werden soll. Zudem wurde die Änderung der Taufordnung in erster Lesung angenommen. Am Samstagvormittag hat die Synode bei der zweiten Lesung die überarbeitete Taufordnung mit 74 Ja-Stimmen angenommen.


    • TOP 14 - Taufordnung - Thomas Wingert
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      08.03.2018

    • Beilage 58 - Taufordnung - TOP 14
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      19.06.2018

    • Änderungsantrag Nr. 06-18 - Taufordnung - TOP 14
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      09.03.2018


TOP 15 - Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg

Zweiter Teil: Sakramente und Amtshandlungen. Teilband: Die Heilige Taufe

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel hat das neue Gottesdienstbuch zur Taufe zur Abstimmung gestellt. In seinem begleitenden Bericht erwähnte er gegenüber der ersten Einbringung bei der Herbsttagung 2017 drei Änderungen. Tauferinnerungen wurden als eine eigene Gottesdienstform neu in den Anhang aufgenommen. Die Einleitung wurde noch etwas gekürzt, soll aber weiterhin der praktisch-theologischen Einordnung der Taufagende dienen. Zuletzt führte er aus, dass die bisher enthaltenen Sprachen Arabisch, Farsi und Russisch nicht mitgedruckt werden sollen. Diese Übersetzungen sollen aber online zur Verfügung gestellt werden. Englisch und Französisch bleiben in der Taufagende stehen. „Ziel ist es,“ wie Heckel in Aussicht stellte, „zum neuen Schuljahr die Agenden und die Taufordnung in Kraft zu setzen“. Zudem soll es eine computergestützte Fassung geben, die Pfarrerinnen und Pfarrern die Vorbereitung von Taufen erleichtern soll. Schließlich ergäben sich noch einzelne sprachliche Anpassungen durch die Änderung der Taufordnung.

Anschließend berichtete Dr. Karl Hardecker von den Beratungen des Theologischen Ausschusses und dankte der Liturgischen Kommission für die Erarbeitung der Vorlage. Einige Änderungen brachte Hardecker ein: Unter anderem soll der Kern der Taufe künftig als „Kernhandlung“ bezeichnet werden. Zuvor war von „Kernmodul“ die Rede. Das bei der Taufe verlesene Stiftungswort aus Matthäus 28 soll nach der revidierten Lutherbibel wiedergegeben werden: „Darum gehet hin und lehret alle Völker.“ Eine Einleitung zu den Tauffragen im gottesdienstlichen Vollzug ist für den Ausschuss nicht nötig, da „sich die versammelte Gemeinde über das Stiftungswort und das bereits gesprochene Glaubensbekenntnis bereits deutlich als christliche Gemeinde bekannt hat“.

Der Ausschuss beriet zudem ausführlich über die dann neu eingeführte „Immersionstaufe“. Dabei werden Täuflinge komplett unter Wasser getaucht. Bisher wird das Wasser nur mit der Hand geschöpft. Diese Art der Taufe ist nur für heranwachsende und erwachsene Täuflinge gedacht. Der Ausschussvorsitzende würdigte das Anliegen des Taufagendenentwurfes, Taufen kontextuell zu gestalten, also auf die kulturellen Prägungen der Tauffamilien einzugehen. Die Kernhandlung soll aber im Wortlaut bei jeder Taufe gleich sein. Dadurch rücke die kulturübergreifende Dimension in den Vordergrund. Zuletzt erwähnte Hardecker noch die neue Funktion der „Taufzeugen“. Diese sollen über die Taufordnung eingeführt werden und tragen nach Hardecker „der Entwicklung Rechnung, dass in Tauffamilien immer häufiger Menschen ohne Kirchenmitgliedschaft zu finden sind“.

Nach einer kurzen Aussprache stimmte die Landessynode über zwei Anträge ab. Der erste Antrag, der darum bat, die Agende um einen klärenden Satz hinsichtlich der Partizipation von Eltern und Paten mit Wortmeldungen bei Taufgottesdiensten zu ergänzen, wurde abgewiesen. Der zweite Antrag bezog sich auf die Übersetzung des Stiftungswortes. Dieses geht auf die letzte eigene Übersetzung Luthers zurück. Laut Antrag sollte der Oberkirchenrat prüfen, ob es möglich ist, einen Hinweis darauf zu platzieren. Der Oberkirchenrat schlug nach Prüfung vor, einen entsprechenden Hinweis zur Geschichte der Übersetzung des Stiftungswortes in der Einleitung der Agende aufzunehmen. Anschließend wurde die Taufagende mit großer Mehrheit angenommen.


    • TOP 15 - Kirchenbuch Teilband Heilige Taufe - Karl Hardecker
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      08.03.2018

    • Antrag Nr. 05-18 - Kirchenbuch Teilband Heilige Taufe - TOP 15
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      09.03.2018

    • Beilage 59 - Kirchenbuch Teilband Heilige Taufe - TOP 15
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      19.06.2018

    • Änderungsantrag Nr. 17-18 - Kirchenbuch Heilige Taufe - TOP 15
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      09.03.2018

    • Änderungsantrag Nr. 18-18 - Kirchenbuch Heilige Taufe - TOP 15
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      09.03.2018


TOP 23 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Perikopengesetzes

Welche Bibeltexte kommen wann im Gottesdienst dran – das regelt die Perikopenordnung. Deren letzte Überarbeitung liegt 40 Jahre zurück. Die neue, EKD-weit entwickelte Perikopenordnung soll bundesweit zum 1. Advent 2018 eingeführt werden. Allerdings fehlen noch einige württembergische Zusätze. Da deshalb das Perikopengesetz nicht bis zur Sommersynode verabschiedet werden könne, müsse man eine Übergangslösung für das Kirchenjahr 2018/2019 schaffen, so Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch. Durch die fristgerechte Teilumsetzung der Perikopenrevision werde Zeitdruck vom Abschluss, insbesondere für die Arbeit an den sogenannten Kontinuareihen und Marginalreihen, genommen. Die neuen ordnungsgemäßen Texte sollen der ersten Reihe der Ordnung der gottesdienstlichen Lieder und Texte der Vereinigten-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland entsprechen. Das Perikopengesetz wird an den Rechts- und Theologieausschuss verwiesen. 


    • TOP 23 - Änderung Perikopengesetz - Michael Frisch
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      09.03.2018

    • Beilage 60 - Änderung Perikopengesetz - TOP 23
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      19.06.2018

    • Antrag Nr. 16-18 - Änderung Perikopengesetz - TOP 23
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      09.03.2018


TOP 19 - Überarbeitung des kirchlichen Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes der EKD für die Evangelische Landeskirche in Württemberg

Der Rechtsausschuss hat sich am 12. Januar 2018 mit dem Antrag Nr. 13/17 befasst, der sich damit beschäftigt, wie Pfarrer angesichts der anstehenden Strukturmaßnahmen Entlastung erfahren können. Der Antrag will unter anderem erreichen, dass Pfarrer Aufgaben abgeben können, garantiert zwei dienstfreie Tage pro Woche erhalten, nicht permanent erreichbar seien müssen, nicht in das zugewiesene Pfarrhaus ziehen müssen und verstärkt auf Teamarbeit zurückgreifen können.

Die Entlastung der Pfarrer wird als ernstzunehmendes Anliegen verstanden, da in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Theologiestudenten, welche Unsicherheiten bezüglich ihrer Berufswahl äußerten, um 15% gestiegen ist berichtet Thomas Wingert, Vorsitzender des Rechtsausschusses. Laut Professor Michael Herbst, der zwischen 2014 und 2018 eine Studie zum Thema durchführte, liegen die Hauptgründe in der Unzufriedenheit der Pfarrer was ihren Beruf betrifft vor allem in der Überlastung. Die befragten Pfarrer/innen fühlten sich für zu viele Gemeinden zuständig, zunehmende Organisationszwänge nehmen ihnen frühere Spielräume in ihrer Arbeit, viele flüchteten sich in uninspirierte konservative Liturgien und manche seien gar den Auftrag zur Nächstenliebe leid. Zusammenfassend, so Thomas Wingert, seien die Anforderungen zu hoch, die Spielräume zum Einbringen eigener Ideen zu gering und die soziale Unterstützung werde als kaum vorhanden wahrgenommen.

Der Theologische Ausschuss teile die Ansinnen der Pfarrer/innen hin zu einer Verbesserung der Umstände. Da vereinzelte Eingriffe in diesem Fall aber keinen Sinn machten, sieht der Ausschuss davon ab, Verbesserungen in einzelnen Gemeinden anzugehen. Das Problem sei ein allumfassendes und müsse deswegen im großen Rahmen gelöst werden.

Da das Anliegen des Antrags bereits im Rahmen des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus aufgenommen wird, haben sich Theologischer Ausschuss und Rechtsausschuss gleichermaßen dafür ausgesprochen, den Antrag Nr. 13/17 nicht weiter zu verfolgen.


    • TOP 19 - Gesetzausführung - Änderung Pfarrdienstgesetz EKD - Thomas Wingert
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      08.03.2018

TOP 14 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Taufordnung und weiterer kirchlicher Gesetze

Nach einer umfangreichen allgemeinen Aussprache am Abend des zweiten Sitzungstages, Freitag, 9. März, beschloss die Landessynode bei 53 Ja-Stimmen, dass der Wortlaut der revidierten Lutherübersetzung in der Taufordnung verwendet werden soll. Zudem wurde die Änderung der Taufordnung in erster Lesung angenommen. Am Samstagvormittag hat die Synode bei der zweiten Lesung die überarbeitete Taufordnung mit 74 Ja-Stimmen angenommen.


TOP 16 - Abschlussbericht Reformationsjubiläum

„Engagiert, gut besucht, vielfältig, ökumenisch, zum Teil nachdenklich, zum Teil fröhlich – und mit wichtigen Inhalten unseres Glaubens“ – so charakterisiert Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel das Reformationsjubiläum im Rückblick. Auf allen Ebenen sei gefeiert worden, in der ganzen Welt.

Die Beauftragte für das Reformationsjubiläum, Dr. Christiane Kohler-Weiß, berichtete, dass das Reformationsjubiläum in der ganzen Landeskirche auf engagierte und vielfältige Weise gefeiert wurde und sich der Ansatz bewährt habe, bei der Gestaltung des Jubiläums in Württemberg in erster Linie auf Dezentralität gesetzt zu haben.

„80 % der Befragten haben wiedergegeben, dass die Freude am Evangelischsein gestärkt wurde. Sogar 85 % gaben an, das evangelische Grundwissen bei Kirchenmitgliedern habe sich verbessert“, resümiert die Reformationsbeauftragte Dr. Christiane Kohler-Weiß aus einer Onlineumfrage mit 280 befragten Personen. 

Zehn Millionen Euro hat die Landessynode für das Reformationsjubiläumsjahr zur Verfügung gestellt. Insgesamt 89 Maßnahmen sind im Zeitraum von Februar 2014 bis Dezember 2018 erfolgreich durchgeführt worden – und auch wenn sechs Projekte noch nicht abgeschlossen sind, zeichnet sich ab, dass dieser Kostenrahmen eingehalten werden.

In der Sommersynode im Juli 2015 wurden vier Leitlinien für das Reformationsjubiläum entwickelt. Das Reformationsjubiläum sollte in der ganzen Landeskirche ankommen, es sollte im öffentlichen Raum wahrnehmbar sein, die Ökumene befördern und die thematische Konzentration erfüllen. 

Diese Ziele wurden erreicht, innerkirchliche Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, im Distrikt oder mit Einrichtungen des Kirchenbezirks wurde intensiviert. Dr. Kohler-Weiß berichtete, dass viele Projekte auch nach dem Ende des Reformationsjubiläums in Gemeinden fortgeführt werden und nachhaltig bestehen bleiben. Durch Festveranstaltungen in Stuttgart rund um das Thema Freiheit wurde das Reformationsjubiläum nach außen getragen. Durch den Ideen-wettbewerb „Kirche macht was. Aus deiner Idee!“ konnte sich jeder individuell und kreativ mit dem 500-jährigen Jubiläum beschäftigen und auseinandersetzen. Neben Kunstprojekten und einem landeskirchlichen Veranstaltungsheft, das in Stuttgarter Museen, der Bücherei und dem Tourismusbüro auslag hatte die Landeskirche eine eigene Halle in der Weltausstellung Reformation in Wittenberg. „Der 31.10.2017 war deutschlandweit ein gesetzlicher Feiertag“, blickt die Reformationsbeauftragte zurück. Dies habe für eine breite öffentliche Wahrnehmung gesorgt. Öffentlich-rechtliche Fernsehsender erzielten mit Lutherproduktionen rekordverdächtige Einschaltquoten. 

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Dr. Kohler Weiß betont, dass durch die durch-gängige ökumenische Grundausrichtung des Jubiläums die Ökumene befördert wurde. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart und durch viele ökumenische Gottesdienste gelang es die Ökumene zu stärken. Ein deutliches Zeichen war das Nieder-knien, die Bitte um Vergebung und die öffentliche Selbstverpflichtung der Bischöfe Fürst und July in der Simultankirche St. Martin in Biberach. Das habe das ökumenische Klima nachhaltig verändert. Bei der Onlineumfrage gaben 58% der Befragten wieder, dass das Jubiläum positive Auswirkungen auf die Ökumene hatte.

Durch die gemeinsame Losung „...da ist Freiheit!“ mit der Landeskirche Baden wurde die Thematische Konzentration gestärkt. Die Freiheitsthematik wurde in den landeskirchlichen Großveranstaltungen aufgegriffen und thematisiert.

Auch für die Kooperation mit Politik, Zivilgesellschaft und Kultur sei das Thema laut Dr. Kohler-Weiß passend gewählt worden. Mit dem „Festival“ im September 2017 auf dem Stuttgarter Schlossplatz gelang eine eindrucksvolle Demonstration der christlichen Kirchen. „Es hat gezeigt, dass in christlichen Kirchen eine Religion mit demokratiestärkender und friedensförderlicher Wirkung gelebt wird. 

Die Reformationsbeauftragte Dr. Kohler resümiert, dass es trotz Beendung des Jubiläums weiter Herausforderungen in der Zukunft geben wird. Die Landeskirche soll weiterhin öffentlich wahrgenommen werden und Großveranstaltungen wie z.B. „Das Festival“ veranstalten. Dass Menschen aus den verschiedensten Milieus angesprochen werden, fordert ein breit aufgestelltes landeskirchliches Engagement in Bereichen wie z.B. der Literatur, des Theaters und der digitalen Kultur. „Hierfür gibt es Überlegungen, eine/n landeskirchliche/n Beauftragte/n als verlässliche Ansprechperson für Kulturschaffende zu schaffen.“, blickt die Reformationsbeauftragte zurück. Die intensive bilaterale Zusammenarbeit mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart soll weiter vertieft und befördert werden. Des Weitern soll die Kooperation mit allen der ACK angeschlossenen Kirchen ausgebaut und gefördert werden.

Rückblickend auf das Festival in Stuttgart und die eigene Halle in Wittenberg sagt Frau Dr. Kohler-Weiß: „ Es fordert Mut, Experimentierfreude und neue Konzepte,  sich als Kirche auf öffentlichen Plätzen dem Gespräch auszusetzen.“ 

In der anschließenden Aussprache wurde mehrfach Lob und Dank an die Reformationsbeauftragte Dr. Christiane Kohler-Weiß ausgesprochen. Es sei richtig gewesen, die Stelle der Reformationsbeauftragten zu schaffen, betont Ulrich Hirsch. Mehrfach wurde hervorgehoben, dass dieses Jubiläum gezeigt hat, dass man „aus den Kirchenmauern raus muss und Kulturschaffende wichtig sind, um Menschen aller Milieus zu erreichen“. Andrea Bleher wies speziell auf die Großveranstaltungen hin, wie das z.B. „Das Festival“ oder die Württemberger Halle in Wittenberg, die dafür sorgen würden, Menschen anzusprechen. Durch solche Veranstaltungen würden Gemeinden entstehen, stimmte der Synodale Willi Beck  seiner Vorrednerin zu. 


    • TOP 16 - Reformationsjubiläum - Christiane Kohler-Weiß
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      08.03.2018


TOP 17 - Projekt Integrierte Beratung Struktur | Pfarrdienst | Immobilien

Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker hat eine positive Zwischenbilanz des Projekts Projekt Integrierte Beratung Struktur | Pfarrdienst | Immobilien, kurz SPI, gezogen. „Mit der Einrichtung des Projekts hat die Synode vielen Kirchengemeinden den entscheidenden Anstoß gegeben, sich den Problemen zu stellen und durch Unterstützung große Erleichterung verschafft“, sagte Duncker vor der Synode. Änderungen im PfarrPlan sowie die Finanzen zwingen die Gemeinden zum Handeln, um sich für die Zukunft gut aufzustellen. Seit seiner Einrichtung 2015 hat das interdisziplinäre Projektteam mehr als ein Drittel aller württembergischen Kirchengemeinden bei Strukturveränderungen in den Bereichen Verwaltung, Pfarrdienst und Immobilien beraten. Dazu kommt die Beratung von Kirchenbezirken, die eine Fusion überlegen oder schon vorbereiten. Die Nachfrage ist steigend.

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Duncker führt aus, dass diese Kombination von Fach- und Prozessberatung durch ein interdisziplinäres Team EKD-weit einzigartig ist. Das Projektteam arbeitet dabei eng mit der Gemeindeberatung zusammen. In einem moderierten Prozess erarbeitet es passgenaue Lösungen für jede einzelne Kirchengemeinde. Die betroffenen Dezernate im Oberkirchenrat sind dabei eng eingebunden, so dass die Wege bei Genehmigungen kurz sind und Veränderungen schnell umgesetzt werden können. Aufgrund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre plane der Oberkirchenrat eine Verlängerung des Projekts um fünf Jahre, so Duncker. Neue Finanzmittel seien nicht nötig, da die Gelder aus der ersten Projektphase ausreichen.


    • TOP 17 - Strukturen, Pfarrdienst, Immobilien - Hans-Peter Duncker
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      09.03.2018


„Das Projekt SPI ist ein Erfolgsmodell“, sagte der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann. Dass der PfarrPlan 2024 transparenter als bisher und vor Ort und in den Kirchenbezirken mit sehr hohem Sachverstand umgesetzt werde, liege auch an der Beratungstätigkeit von SPI, so Hanßmann. Allerdings müsse der strukturelle Wandel auch inhaltlich begleitet werden. Deshalb sollte SPI noch stärker mit der Gemeindeberatung und den Beratungsangeboten des Evangelischen Jugendwerks Württemberg vernetzt werden. Auch der Strukturausschuss spricht sich für eine Verlängerung des Projekts aus.


    • TOP 17 - Strukturen, Pfarrdienst, Immobilien - Matthias Hanßmann
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      08.03.2018


TOP 18 - Partnerschaft, Ehe, Familie stärken

„Wir können aus dem Vollen schöpfen“, sagte Bildungsdezernent Werner Baur in seinem Bericht an die Landessynode und meinte damit die vielfältigen Einrichtungen und Angebote der Landeskirche im Bereich Partnerschaft, Ehe und Familie. Baur sieht es als gesellschaftliche und kirchliche Herausforderung an, „Familien in ihren unterschiedlichen Lebensphasen und –formen zu stärken.“

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung „Partnerschaft, Ehe und Familien stärken“ gehe es darum, „Menschen vitale Sozialräume zu eröffnen und Teilhabemöglichkeiten an den Beziehungen im städtischen Quartier, der Dorfgemeinschaft, der Kirchengemeinde und an gelebtem Glauben zu bieten“, betonte Baur. „Familien sollen Kirche und Diakonie als einen Ort der Orientierung und Entlastung kennenlernen.“ Dafür seien niedrigschwellige, aufeinander bezogene Angebote sowie eine Willkommenskultur nötig. Besonderes Augenmerk legt Baur zudem auf die Verantwortung der Familien im Bereich christliche Erziehung.
Ziel des Schwerpunkts ist es, bestehende konkrete Maßnahmen zur Begleitung und Unterstützung von Familien zu bündeln und weiterzuentwickeln. Aus Austausch- und Netzwerkplattform steht dafür die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik (eaf) zur Verfügung. „Meine Hoffnung ist, dass wir uns als Kirche und Diakonie auf den Weg zu den Menschen machen und für sie in ihrer Lebenssituation der Partnerschaft, Ehe und Familie zum Segen werden“, erklärte Baur.


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      08.03.2018


„Familie ist ein Mega-Thema“, betonte Robby Höschele, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, in seinem Bericht an die Landessynode. Es sei zu begrüßen, dass die Landeskirche dieses Thema nicht nur im Blick behalte, sondern „dass wir unsere Ressourcen bündeln und zusammenführen.“ Ausgegangen wird dabei von einem „weiten Familienbegriff“, der allerdings auch innerhalb des Ausschusses für Bildung und Jugend verschieden interpretiert wird.

Höschele sieht den Schwerpunkt „Partnerschaft, Ehe und Familie stärken“ als Herausforderung für das innerkirchlich so etablierte Denken in institutionellen Säulen. Er forderte ein „vernetztes und sozialraumorientiertes Denken und Handeln“ auch in den Kirchengemeinden. Denn der Lebensraum von Familien reiche häufig weit über die Grenzen ihrer Wohnkirchengemeinde hinaus.


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      08.03.2018

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    • beraten und beschlossen 1/2018
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      19.04.2018

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      07.03.2018