Heimspiel

Die Landessynode hat vom 26. bis 29. November in Stuttgart getagt

Von Montag bis Donnerstag, 26. bis 29. November, hat im Stuttgarter Hospitalhof die Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode stattgefunden. Die Tagesordnung und alle weiteren Informationen finden Sie hier.


Berichterstattung

Unten finden Sie alles rund um das Geschehen im Hospitalhof bei der Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode.

Eröffnung der Tagung

Matthias Böhler, Kirche für morgenEMH/Jens Schmitt

Die Tagung hat mit einem Gottesdienst in der Hospitalkirche Stuttgart begonnen. Für die Gestaltung war dieses Mal der Gesprächskreis Kirche für morgen verantwortlich.


TOP 1 - Projekt Kirchliche Strukturen 2024 plus

Das  Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ beschäftigt sich mit zukunftsfähigen Strukturen für die Evangelische Landeskirche in Württemberg „In all den Diskussionen um Anpassungen und Kürzungen bei Pfarrstellen zeigte sich, dass die Strukturen ebenfalls angepasst werden sollten. Wenn der Pfarrdienst zusammenwachsen soll und muss, braucht es ein Nachdenken über Kernaufgaben und auch über Entlastungsmöglichkeiten“, sagte Elke Dangelmaier-Vinçon  in ihrem Bericht der vor Synode. „Wenn die Landeskirche jedes Jahr Mitglieder im Umfang eines kleineren Kirchenbezirks verliert, ist ein ‚Weiter-So‘ kein passendes Rezept.“ Es brauche auch einen kritischen Blick auf Verwaltungsstrukturen und -abläufe.

„Für die Analyse der derzeitigen Organisationsstrukturen wurde die ganze Bandbreite der derzeitigen Verwaltungsmodelle in den Blick genommen“, so Direktor Stefan Werner.  Aus den vielfältigen Erhebungen und Vorschlägen wurden Zukunftsszenarien für die landeskirchlichen Organisationsstrukturen entwickelt aus denen sich zwei Empfehlungen für die weitere Arbeit ergeben haben. Die erste Maßnahme sieht vor, die mittlere Verwaltungseben zu stärken. „Um in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern wie Personalwesen, Finanzwesen und Immobilienbewirtschaftung hohe Fachlichkeit zu erreichen, wird eine Bündelung dieser Aufgaben in einer neuen sogenannten mittleren Ebene vorgeschlagen“, so Werner. Pro Region solle es eine einzige mittlere Ebene geben, die aus den derzeitigen großen Kirchenpflegen und Kirchlichen Verwaltungsstellen gebildet wird. Diese mittlere Ebene sei von der Ausgestaltung der Aufgaben her am ehesten mit einer großen Kirchenpflege zu vergleichen, mit dem Unterschied, dass sie diese Aufgaben für alle Kirchengemeinden einer Region wahrnimmt. „Im Gutachten wird empfohlen, dass jede mittlere Ebene mindestens die Größe von 14 Vollzeitstellen umfassen sollte, um ausreichende Spezialisierungsmöglichkeiten und Vertretungsregelungen zu gewährleisten“, so Werner weiter. In einem zweiten Schritt sowie sollen Teile der Aufgaben aus dem Finanzwesen von den nebenberuflichen Kirchenpflegen auf die mittlere Ebene verlagert werden.

Der Strukturausschuss hat sich für eine Änderung des Zeitplans ausgesprochen, sodass im Rahmen der Sommersynode 2019 eine Richtungsentscheidung und im Rahmen der Herbstsynode 2019 eine Grundsatzentscheidung getroffen werden kann, so Dangelmaier-Vinçon. Bereits für die Beratungen im Sommer 2019 wäre es für die Landessynode hilfreich, einen entsprechenden Gesetzentwurf des Oberkirchenrats vorliegen zu haben. Diese Möglichkeit sei durch den Oberkirchenrat bereits signalisiert worden. 

Projekt Kirchliche Strukturen 2024 plus

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    • TOP 1 - Kirchliche Strukturen 2024 plus - Stefan Werner
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      26.11.2018

    • TOP 1 - Kirchliche Strukturen 2024 plus - Elke Dangelmaier-Vinçon
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      26.11.2018


TOP 2 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen

Der neue Bildungsdezernent im Oberkirchenrat Dr. Norbert Lurz hat den Landessynodalen den aktuellen Personalstrukturplan für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen vorgestellt. Seit nunmehr zehn Jahren werde mit dieser Modellrechnung der Stellenbedarf ermittelt. „Sie zeigt die zukünftige Entwicklung der Einstellungszahlen, der Renteneintritte, der Bruttopersonalkosten und Stellenzahlen insgesamt auf“, erklärte Lurz.

Es gehe um die kostenorientierte Mindestversorgung des Religionsunterrichts, so Lurz weiter. Die Schülerzahlen werden voraussichtlich noch bis 2020/2021 sinken. Danach wird wieder mit einer leicht steigenden Schülerzahl bis 2025/2026 gerechnet. Durch die Pfarrpläne und mehr zu erwartenden Vakaturen ist auch damit zu rechnen, dass die Religionsunterrichtsdeputate der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer sinken werden. Der Bedarf an Religionspädagoginnen und -pädagogen wird steigen. Deshalb wurde 2018 die Zahl der jährlich neu errichteten Stellen auf acht erhöht. Der Bedarf für 2018 liegt demnach bei 234 Stellen. Damit ist 2022 mit einem Mangel von 35 Stellen zu rechnen.

Bei allen Schwankungen biete die Personalstrukturplanung eine gute Möglichkeit, flexibel reagieren zu können, erklärte Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend. Deshalb hat der Ausschuss für Bildung und Jugend einstimmig beschlossen, an den Grundzügen der Personalstrukturplanung weiter festzuhalten. Bisher wurde darin auch immer der zusätzliche Finanzbedarf ausgewiesen, der Differenzbetrag zwischen den aktuellen Personalkosten und einer bereits 2008 definierten Einsparsumme. Darauf solle in Zukunft verzichtet werden, weil es gerade im Blick auf den drohenden Mangel an Religionspädagogen ein falsches Signal an angehende Lehrkräfte sei, betonte Jahn. Die Mehrkosten werden je zur Hälfte vom Dezernat Kirche und Bildung und den Rücklagen für den Religionsunterricht finanziert. Diesen beiden Beschlüssen hat sich auch der Finanzausschuss angeschlossen, berichtete Kai Münzing, stellvertetender Vorsitzender des Finanzausschusses.


    • TOP 2 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Norbert Lurz
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      26.11.2018

    • TOP 2 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Schaubild - Norbert Lurz
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      26.11.2018

    • TOP 2 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Siegfried Jahn
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      26.11.2018

    • TOP 2 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Kai Münzing
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      26.11.2018



TOP 3 - Strategische Planung

Leidet die Landeskirche unter „Projekteritis“? Diese Frage stellte der Direktor des evangelischen Oberkirchenrats, Stefan Werner, in seinem Strategiebericht 2018. Ein Teil der genehmigten und laufenden Projekte ließen sich den strategischen Schwerpunktzielen zuordnen, die der Landessynode vorgestellt wurden. Der andere Teil jedoch folgte eher einem „additiven Prinzip“, wie Werner es ausdrückte. Grundsätzlich führe die große Zahl von Projekten und Maßnahmen zu Überlastung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und in der kirchlichen Verwaltung, zu Problemen bei der Organisation und damit zu Frustration. Der Oberkirchenrat wolle deshalb die Schwerpunktziele mit einer verstärkten Prioritätensetzung ergänzen. Im Hinblick auf schwindende Mitgliederzahlen und damit perspektivisch weniger Geld und Personal sei diese Profilierung notwendiger denn je. Die Erosion der traditionellen, homogenen Institutionen, eine neue Vielfalt der Lebenswelten sowie eine verstärkte Komplexität von Problemen durch Globalisierung und kulturelle Pluralität stelle die Kirche vor neue Herausforderungen, so Werner.

Grundsätzlich bleiben die fünf Schwerpunkte der Arbeit weiter bestehen, die sich die Synode im Rahmen der strategischen Planung gesetzt hat. Im Fokus stehen weiter die Schaffung eines zukunftsfähigen Personalwesens, Digitalisierung und Kommunikation, eine Stärkung von Ehe und Familie sowie die kirchliche Präsenz in der Wertediskussion Präsenz. Daran sei im vergangenen Jahr konzentriert gearbeitet worden, betonte Landesbischof Frank Otfried July. Als Beispiele nannte er die Entwicklung der Roadmap für die Digitalisierung in der Landeskirche, der Ausbau von Hilfeangeboten für Familien, die mit besonders herausfordernden Lebenslagen konfrontiert sind, die Neustrukturierung des Evangelischen Medienhauses, das Projekt Kirchliche Strukturen 2024 Plus sowie eine Flüchtlingsarbeit der Landeskirche und ihrer Diakonie.

Auch Landesbischof July wies darauf hin, dass künftig Aktivitäten stärker priorisiert werden müssten – immer vor dem Hintergrund des vorrangigen Auftrags der Kirche, das Evangelium zu verkünden. „Weniger ist mehr“, betonte July. „Nicht, weil wir im Augenblick Mangel an materiellen und personalen Ressourcen hätten. Nicht, weil wir einen Mangel an Ideen, Projekten hätten. Jetzt ist die Stunde, aus der selbstgefertigten Falle herauszufinden, immer, überall, jederzeit und auch dann noch vorzukommen. Stattdessen sollen wir im Vertrauen auf die Geistesgegenwart Gottes unseren Dienst tun, Kontinuität zeigen in der Präsenz vor Ort, in der Freude am Evangelium und der Gemeinschaft der Menschen.“ 


    • TOP 3 - Strategische Planung - LB July und Direktor Werner
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      26.11.2018

    • Antrag Nr. 49-18 - Strategische Planung - TOP 3
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      26.11.2018

    • TOP 3 - Strategische Planung PP - LB July und Direktor Werner
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      26.11.2018


Strategische Planung

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TOP 3 - Votum Lebendige Gemeinde

„Wir drehen uns viel zu sehr um uns selbst, kommen zu wenig aus unserer Komfortzone heraus“, sagte Prisca Steeb von der Lebendigen Gemeinde in ihrem Votum zur Strategischen Planung. Sie mahnte mehr Angebote an, „die man der Kirche gar nicht zutraut, die absolut nicht ‚churchy‘ sind.“ Sie sehe ein großes Bedürfnis nach Spiritualität in der Gesellschaft, aber die Kirche scheine darauf keine Antwort zu haben. Deshalb sei der Antrag zu den Missionszentren „kein Lobbyantrag, nur weil er von uns kommt, sondern einer der dem Kernauftrag unserer Kirche und unserer Botschaft entspricht.“ Gelebter Glaube zeige sich nicht nur im diakonischen, sondern auch im missionarischen Wirken, betonte Steeb.

Die Synodale mahnte eine stärkere Wertschätzung von Ehrenamtlichen an. Sie kämen in der strategischen Planung zu kurz. „Wo sind die Ehrenamtlichen im Veränderungsprozess der Kirche?“, fragte sie. Dran bleiben, war das Votum der Synodale bezüglich der Themen sexualisierte Gewalt und Digitalisierung. „Meine Vision ist, dass egal, welchen Begriff ich zum Thema Familie in diversen Suchmaschinen eingebe, der erste Treffer auf ein kirchliches Angebot hinweist“, so Steeb. 


TOP 3 - Votum Evangelium und Kirche

„Bei der strategischen Planung geht es immer wieder darum, kritisch und nüchtern zu fragen, was uns aufgetragen ist und was leisten können“, betonte Peter Schaal-Ahlers vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche in seinem Votum. „Wir werden weniger; und gleichzeitig wird die Welt komplizierter. 

Ein verzweifeltes Weiter so ist eine Allmachtsphantasie, die die Mitarbeitenden frustriert.“

Schaal-Ahlers wies darauf hin, dass auch die Landessynode oft viel zu viele Anträge zu bearbeiten habe, denen es oft an Tiefe und Nachhaltigkeit fehle. „Es reicht nicht, die eigene Klientel zufriedenstellen zu wollen“, betonte er und mahnte einen respektvollen Umgang miteinander an, auch wenn die Suche nach Kompromissen mitunter schwierig sei. Schaal-Ahlers: „Pflegen wir unsere demokratischen Strukturen.“ 


TOP 3 - Votum Kirche für morgen

Peter L. Schmidt vom Gesprächskreis „Kirche für morgen“ lobte die Strategische Planung ausdrücklich. „Ich höre viel Gutes“, sagte er und wies vor allem auf die Ziele „Ehe und Familie stärken“, „Digitalisierung gestalten“ hin sowie das Engagement der Landeskirche zum Klimaschutz hin. Die Kirche müsse hier vollen Einsatz zeigen“, so Schmidt.

Besonders wichtig sind Schmidt die ethischen Fragestellungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, vor allem Persönlichkeitsrecht: „Die Kirche ist gut beraten, wenn sie sich an die Spitze der Ethik-Debatte setzt und nicht mit der Zahl und Finesse ihrer Apps glänzt, sondern mit dem, was das Evangelium im Kern ausmacht: die persönliche Zuwendung zum Menschen, zum Nächsten, so wie Gott sich uns persönlich zuwendet.“ Kritisch beurteilte der Synodale hingegen den Umgang der Kirche mit der herrschenden Wohnungsnot. Er rief dazu auf, „solchen konkreten Notlagen mit konkretem Handeln abzuhelfen“, also leerstehende Immobilien Wohnungssuchenden anzubieten und in die Bebauung kircheneigener Grundstücke zu investieren.


TOP 3 - Votum Offene Kirche

„Wir haben einen klaren Auftrag, das Evangelium mit Herzen, Mund und Händen unter die Leute zu bringen“, sagte Elke Dangelmaier-Vinçon von der Offenen Kirche. In ihrem Votum zur Strategischen Planung begrüßte sie zwar die „wichtigen Ansätze für eine zukunftsweisende Ausrichtung“ der Landeskirche, kritisierte aber die Reihenfolge der Prioritäten, die als ersten und zweiten Punkt die Planung zukunftsfähiger Strukturen und die Digitalisierung vorsieht und erst zum Schluss auf eine Einladung zum Glauben und die Diakonie eingeht. „Verwaltung ist kein Selbstzweck“, betonte sie.

Dangelmaier-Vinçon forderte eine klare Positionierung für Nächstenliebe und Toleranz. „Die Gesellschaft braucht eine klare Ansage von uns Christenmenschen“, sagte sie gerade auch „wenn gegen Geflüchtete und Menschen anderen Glaubens gehetzt wird.“ Zudem mahnte sie einen verstärkten Einsatz gegen sexualisierte Gewalt, gegen Rüstungs- und Waffenexporte und gegen den Klimawandel sowie mehr ethische Analyse im Bereich Digitalisierung an.


TOP 3 - Aussprache zur Strategischen Planung

„Priorisiert gehört aus meiner Sicht deutlicher die Bedeutung des Gottesdienstes für unsere Landeskirche. Das ist die zentrale Veranstaltung und unser Treffpunkt“, sagte Hans Leitlein (Obersulm) zu Beginn einer lebhaften synodalen Debatte über die Strategische Planung. Irritiert zeigte sich Tabea Dölker (Holzgerlingen) vom Strategiebericht. Sie habe den Eindruck, dass die Synode als Gegenstück des Oberkirchenrats in deren Denkfiguren nicht vorkomme. „Ein Miteinander sollte anders aussehen. Wir sollten mehr Hand in Hand arbeiten und einander nicht ständig voreinander hertreiben“, so Dölker. „Es ist mir zu viel Nabelschau drin“, sagte Markus Mörike (Münsingen). So sei etwa eine Weiterentwicklung des Personalwesens eine Selbstverständlichkeit für eine große Institution, eine Daueraufgabe und kein strategisches Ziel.

Neben vieler kritischer Wortbeiträge zu unterschiedlichen Aspekten des Strategieberichts, kam allerdings auch Lob vor allem für die theologischen Überlegungen, „der sich gegen strategische Verzweckung sperrt, uns aber mahnt, dass wir alle in der Vielzahl der Projekte auf landeskirchlicher Ebene als auch in unseren Kirchenbezirken und Kirchengemeinden immer atemloser werden“, betonte Hellger Koepff (Biberach). Matthias Hanßmann (Enzweihingen) begrüßte eine stärkere Prioritätensetzung bei Projekten, die allerdings nur gemeinsam durch den Oberkirchenrat und die Synode vorgenommen werden könne. Er mahnte dennoch eine Offenheit an, auch kurzfristig auf gute Anregungen einzugehen: „Wir wollen eine frische Kirche bleiben.“


TOP 4 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit

Am 7. April 2000 ist die Rahmenordnung für die Konfirmandenarbeit von der 12. Landessynode verabschiedet worden. Sie markierte eine Zäsur in der Geschichte der Konfirmandenarbeit in Württemberg. Diese Rahmenordnung soll nun außer Kraft treten und zum 1. Januar 2019 von einer neuen Rahmenordnung abgelöst werden. „In den vergangenen 18 Jahren hat sich die Gesellschaft deutlich verändert“, so Bildungsdezernent Dr. Norbert Lurz in seinem Bericht vor der Synode. „Insbesondere ist die Rolle und Bedeutung von Schule im Leben von Kindern und Jugendlichen enorm gewachsen“, so Lurz weiter.

Komplett überarbeitet worden sei beispielsweise das Inklusionskapitel. „Eine Behinderung ist kein Grund dafür, Menschen von der Teilhabe an Gruppen oder Sakramenten genauso wenig wie von der Konfirmation auszuschließen“, zitierte Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, den Vorschlag der neuen Ordnung. Eine weitere wichtige und wesentliche Neuerung sei der Abschnitt zur Größe einer Konfi-Gruppe. Die ideale Gruppengröße wurde mit acht bis maximal 26 Konfirmandinnen und Konfirmanden angegeben. Sollte eine Gruppe kleiner sein, so werde diese in Kooperation mit der Nachbargemeinde geführt werden, so Jahn.

Mit dem Antrag Nr. 50/18 forderte Erstunterzeichner Moritz Wildermuth, Konfi-3 in der Konfi-Arbeit verpflichtend einzuführen. Notwendig für die Einführung seien ein Konzept und die Festlegung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Ziel sei es, die Kirchengemeine und Eltern so zu vernetzen, dass eine religiöse Erziehung gestärkt werden kann. „Das soll nicht erst im Konfirmandenalter, sondern bereits im Voraus geschehen“, so Wildermuth. Konfi-3 biete wiederrum Anknüpfungspunkte für die Arbeit mit Familien. Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung in den Theologischen Ausschuss verwiesen.

Nach einer kurzen Aussprache wurde der neuen Rahmenordnung Konfirmandenarbeit zugestimmt.


    • TOP 4 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit - Norbert Lurz
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      26.11.2018

    • TOP 4 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit - Siegfried Jahn
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      26.11.2018

    • Beilage 72 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit - TOP 4
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      27.03.2019

    • Antrag Nr. 46-18 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit - TOP 4
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      26.11.2018

    • Antrag Nr. 50-18 - Rahmenordnung Konfirmandenarbeit - TOP 4
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      26.11.2018


TOP 5 - Projekt Kirche-Jugendarbeit-Schule

„Bei dem Projekt ‚Kirche, Jugendarbeit, Schule‘ handelt es sich nicht um irgendein Projekt, sondern um ein Leuchtturmprojekt, das neue Wege aufzeigt und Türen in den Schulen öffnet“, betonte Oberkirchenrat Dr. Norbert Lurz in seinem Bericht vor der Synode. „Zu Beginn des Projekts stand im Jahr 2011 die Sorge, dass die Veränderungen durch die Ganztagsschule Bewährtes in Frage stellen und gefährden könnten. Nun sind wir in der Lage an den Rahmenbedingungen mitzuwirken, Ganztagsschule mitzugestalten und die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie der kirchlichen Bildungsarbeit in diesen Prozess einzubringen“, so Lurz. Nach wie vor sei schulbezogene Jugendarbeit ein Wachstumsfeld, in dem die Kirche jungen Menschen im Lebensraum Schule erreichen und begleiten könnte. „Das ist neben den konkreten Projekterfolgen vor Ort ein unschätzbarer Gewinn kirchlicher Jugendarbeit, die in den nächsten Jahren diesen Weg weiterhin ausbauen wird“, so Lurz weiter. Die zunächst auf fünf Jahre befristete Projektstelle werde daher aus Budgetmitteln des Dezernats „Kirche und Bildung“ bis Dezember 2022 weitergeführt, so dass auch weiterhin Ressourcen für die Beratung von Kirchengemeinden, Jugendwerken und kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen werden.

Während des Projektzeitraums seien beispielsweise 140 Beratungsprozesse in 42 Kirchenbezirken durchgeführt, 27 Förderprojekte in 23 Kirchenbezirken bewilligt und mehr als 50 Multiplikatorenveranstaltungen durchgeführt worden. In seinem Bericht hat Lurz beispielsweise das Projekt aus dem Bezirk Blaufelden hervorgehoben, bei dem der Jugendreferent des CVJM zusammen mit Ehrenamtlichen, neben einer regelmäßigen Jungschar im Ganztag der Grundschule, zusätzlich noch im Auftrag der Stadt die Ganztagsangebote aller Vereine und Organisationen im Gemeinwesen organisiert hat. Bei den Förderprojekten insgesamt sei der Aufbau konkreter Partnerschaften vor Ort in der Regel gut gelungen; Kooperationsformen zwischen Kirche, Jugendarbeit und Schule seien allerdings kaum entwickelt worden, beklagte der Oberkirchenrat. Stattdessen wurde auf „bewährte Strukturen“ zurückgegriffen und „Ehrenamtliche eingebunden“, so Lurz weiter. Positiv sei dennoch, dass 24 Förderprojekte auch nach dem Auslaufen der landeskirchlichen Förderung weiter laufen und über die Beratungsprozesse eine Vielzahl weiterer Projekte in Orten und Bezirken entstanden seien.

Oberkirchenrat Dr. Norbert Lurz zieht eine Zwischenbilanz

Die schulbezogene Jugendarbeit wachse weiterhin und „der Perspektivwechsel ist dabei gelungen: Jugendarbeit macht sich auf den Weg in die Schule, um den Lebensraum Schule mitzugestalten“, so Lurz. Jedoch machte er auch auf die Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang aufmerksam: „Herausfordernd sind häufig unsere kirchlichen Strukturen: Kirchenbezirke sind nicht deckungsgleich mit den Landkreisen, innerkirchliche Zuständigkeiten sind nicht immer transparent. Im Projekt hat sich gezeigt, dass Schulleitungen und Kommunen sich in der Regel klare Ansprechpartner auf kirchlicher Seite wünschen. Eine der größten Herausforderungen ist der Fachkräftemangel.“ Dieser werde sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen. Dazu komme, dass das Thema schulbezogene Jugendarbeit an den Ausbildungsstätten noch wenig im Blick ist. „Auch in der Fortbildung wird es nötig sein, entsprechende Angebote zu machen“, sagte Lurz.

Wie geht es weiter?

Neben der Verlängerung der Projektstelle, laufen aktuell Gespräche zu einem „Qualitätsrahmen Ganztagsschule“, der ab dem Schuljahr 2019/20 die Grundlage für die Arbeit an den Ganztagsschulen bilden wird. Zentrale Themen hierbei werden sein: Freiräume im Ganztag, Partizipation und Mitbestimmung, außerschulische Lernorte, die Öffnung der Schule ins Gemeinwesen und eine umfassende Ganztagsbildung. Außerdem wurde mit dem Städte- und Gemeindetag das Modell „Verlässliche Kooperation“ entwickelt, zu dem derzeitig ebenfalls Gespräche zur Umsetzung stattfinden. Ziel dieses Modells sei es, eine angemessene Finanzierung der Angebote im Ganztag und in der flexiblen Betreuung zu ermöglichen. Weiter werde derzeit geprüft, wo Kooperationsprojekte zwischen Kirche, Jugendarbeit und Schule nachhaltig und flexibel aus kirchlichen Mitteln unterstützt werden könnten. Auch über Kooperationen auf ökumenischer Ebene werde nachgedacht.


    • TOP 5 - Projekt Kirche-Jugendarbeit-Schule - Norbert Lurz
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      26.11.2018

    • TOP 5 - Projekt Kirche-Jugendarbeit-Schule PP - Norbert Lurz
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      26.11.2018


TOP 6 - GEKE-Vollversammlung

Unter dem Motto „Befreit, verbunden, engagiert“ fand vom 13. bis 18. September die 8.  Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) in Basel statt.

„Ein großer Gewinn bei einer solchen ökumenischen Tagung liegt im persönlichen Austausch“, sagte Jutta Henrich in ihrem Bericht vor der Synode. Als Teil einer württembergischen Delegation, durfte sie sich mit neun weiteren Besuchern ein Bild der Tagung machen. „Für uns Württemberger war es spannend, Kirche außerhalb unserer Landeskirche beobachten zu können und neue Menschen und Fragestellungen kennenzulernen.“

Die Erfahrung vieler evangelischer Kirchen, in der Minderheit zu sein, habe die Vollversammlung der GEKE bereits 2012 veranlasst, einen umfangreichen Studienprozess zu initiieren, der die vielfältige, kirchliche Diaspora-Situation theologisch reflektieren und zudem den konkreten Austausch der Kirchen über ihre Diaspora-Erfahrung fördern und organisieren soll. „Die Erkenntnisse dieses Denkprozesses erscheinen dabei für uns noch reiche und in Staat und Gesellschaft noch anerkannte ‚Player‘ durchaus bedeutend“, so Henrich. „Minderheitenkirchen gehen mutig neue Wege, fungieren als Leuchttürme und wirken unter dem Stichwort ‚Öffentliche Theologie‘ in Staat, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft mit.“ Diese Kirchen seien fähig, sich engagiert am gesellschaftlichen Diskurs zu beteiligen, ohne für den eigenen Standpunkt einen privilegierten Standpunkt einzufordern.

Gottfried Locher, Präsident der GEKE, und Kurienkardinal Kurt Koch haben im Rahmen der  Vollversammlung eine Absichtserklärung zu einem offiziellen Dialog zwischen dem Vatikan und der GEKE unterschrieben. Seit dem Beginn der Reformation vor 500 Jahren habe es einen derartigen Dialog nicht gegeben, so Locher. „Wir wollen Brücken bauen, gerade über die Konfessionsgrenzen hinweg“, betonte der GEKE-Präsident.

Weiter wurde unter anderem über die Migrationsthematik in Europa diskutiert und überlegt, wie hier konkrete Hilfe von den europäischen Kirchen aussehen könnte. Außerdem verabschiedete die Vollversammlung der GEKE ein gemeinsames Friedenspapier, mit dem sie an das Ende des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahre erinnert. Das Dokument steht unter dem Motto „Miteinander in Europa“. Die Folgen des Krieges seien in manchen Ländern bis heute unterschwellig und indirekt gegenwärtig, heißt es darin. Zugleich forderte die Versammlung in ihrem Papier eine europäische, an den Werten der Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen ausgerichtete Politik.


    • TOP 6 - GEKE-Vollversammlung - Jutta Henrich und Ulrich Hirsch
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      26.11.2018

TOP 7 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Wahlordnung (Beilage 66)

Wie in jeder Legislaturperiode war die Wahlordnung zu überarbeiten und anzupassen. Der Oberkirchenrat hat nach der letzten Kirchenwahl die zahlreichen Rückmeldungen ausgewertet und sah in dieser Legislaturperiode an drei Punkten Änderungsbedarf, so Prof. Dr. Christian Heckel.

Künftig sollen die Wählerlisten sieben Tage früher ausliegen als bisher. Zudem erklärte die Synode zum Regelfall, dass mit der Wahlbenachrichtigung zugleich die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Zuvor mussten Gemeinden dies beantragen. Schließlich hat die Synode die Anzahl der Synodalen pro Wahlbezirk an veränderte Gemeindegliederzahlen angepasst. Der Wahlkreis Stuttgart wird ab der nächsten Landessynode nur durch vier statt fünf und der Wahlkreis Esslingen/Bernhausen künftig durch zwei statt drei Laien vertreten. Die Wahlkreise Schorndorf/Schwäbisch Gmünd und Tübingen sollen dagegen künftig drei statt zwei Laiensitze haben. Zudem wird ein Laiensitz vom Wahlbezirk Ludwigsburg/Marbach in den Wahlbezirk Aalen/Heidenheim und umgekehrt ein Theologensitz vom Wahlbezirk Aalen/Heidenheim in den Wahlbezirk Ludwigsburg/Marbach verschoben. 


    • TOP 7 - Wahlordnung - Prof. Dr. Chrisitan Heckel
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      27.11.2018


TOP 8 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Calw und Nagold (Beilage 68)

Die Landessynode hat einstimmig den Zusammenschluss der Kirchenbezirke Calw und Nagold zum neuen Kirchenbezirk Calw-Nagold beschlossen. Die Synoden der beiden Bezirke hatte sich im Frühjahr 2018 mehrheitlich für eine Zusammenlegung der beiden Kirchenbezirke ausgesprochen, berichtete der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Dr. Christian Heckel. Vorbild der Fusion war der Zusammenschluss der Bezirke Bad Urach und Münsingen im Jahr 2013. Die beiden alten Kirchenbezirke werden am 1. Januar 2019 aufgelöst. Zeitgleich werden die Kirchengemeinden der beiden Bezirke zum neuen Kirchenbezirk Calw-Nagold zusammengeschlossen.


    • TOP 8 - Fusion Calw und Nagold - Prof. Dr. Christian Heckel
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      27.11.2018

    • Beilage 68 - Zusammenschluss Calw und Nagold
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      12.12.2018


TOP 9 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Weinsberg und Neuenstadt (Beilage 70)

Die benachbarten Kirchenbezirke Weinsberg und Neuenstadt fusionieren. Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker hat der Synode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Zusammenschluss regelt. Demnach werden die beiden bisherigen Kirchenbezirke zum 1. Januar 2020 aufgehoben. An ihre Stelle tritt als Rechtsnachfolger zeitgleich der neue Kirchenbezirk Weinsberg-Neuenstadt.

Der neue Bezirk hat eine gemeinsame Synode und wird von zwei Dekanen geleitet, die ihren Sitz in Weinsberg und Neuenstadt haben. Zunächst liegt die Geschäftsführung beim Neuenstädter Dekan – derzeit Traugott Mack. Sobald er aus dem Amt scheidet, geht sie auf seinen Weinsberger Kollegen – Matthias Bauschert – über.

„Beide Kirchenbezirke wollen sich mit diesem Schritt den Herausforderungen des demografischen Wandels stellen und neue, zukunftsfähige Strukturen schaffen“, begründete Duncker den Zusammenschluss.

Die Bezirkssynoden Weinsberg und Neuenstadt hätten sich im Juni 2018 nach etwa einjährigen Verhandlungen und Beratungen „mit ganz großer Mehrheit“ für den Zusammenschluss ausgesprochen und einen Fusionsantrag beim Oberkirchenrat gestellt, berichtete Duncker. 


    • TOP 9 - Fusion Weinsberg und Neuenstadt - Hans-Peter Duncker
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      27.11.2018

    • Beilage 70 - Fusion Weinsberg und Neuenstadt - TOP 9
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      27.03.2019


TOP 10 - Kirchliches Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Pfarrerinnen und Pfarrer in Elternzeit können in Zukunft mit 25 Prozent Stellenanteil im Pfarrdienst arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein dienstliches Interesse der Landeskirche an solch einem Teildienst.  Dies hat die Landessynode durch Änderungen im Pfarrerdienstrecht beschlossen. Solche „unterhälftigen Dienstaufträge“ von weniger als 50 Prozent waren im Pfarrdienst bisher nicht möglich. Zudem können Pfarrerinnen und Pfarrern, die einem reduzierten Dienstauftrag von 50 oder 75 Prozent ausüben, diesen für drei Jahre um 25 Prozent auf 25 beziehungsweise 50 Prozent reduzieren.

Die Synode diskutierte darüber, ob Pfarrerinnen und Pfarrer, die in den 1980er bis in die 2000er Jahre keine volle Stelle hatten, im Ruhestand so gestellt werden, als hätten sie einen vollen Dienstauftrag wahrgenommen. Hintergrund, dass in dieser Zeit miteinander verheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam nur einen 100-prozentigen - später einen 150-prozentigen Dienstauftrag - erhalten haben. Der Finanz- und der Rechtsausschuss sprachen sich gegen diesen Antrag aus. Für nicht geleistete Dienste könnten keine Versorgungsleistungen gewährt werden, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses Prof. Dr. Christian Heckel. Mehrere Synodale zeigten sich von dieser Einschätzung enttäuscht. Die Landeskirche habe zugesagt, dass eine Stellenteilung eines Theologenehepaars keine Auswirkungen auf die Versorgung im Ruhestand habe, argumentierten sie. 


    • TOP 10 - Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Prof. Dr. Chrisitan Heckel
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      27.11.2018

    • Beilage 74 - Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - TOP 10
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      27.03.2019


TOP 11 - Absicherung der Pfarrerschaft

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Dr. Christian Heckel gab der Synode einen Zwischenbericht über die Zukunft der Krankheitshilfe des Pfarrvereins. Die Krankheitshilfe übernimmt für die große Mehrheit der landeskirchlichen Pfarrerinnen und Pfarrer die Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind.

Nach einer Gesetzesänderung könne die Krankheitshilfe in ihrer bisherigen Form nicht fortbestehen, da sie ihren Mitgliedern nicht den geforderten Rechtsanspruch auf Leistungen gewähre, erklärte Heckel und stellte der Synode zwei Lösungswege vor: Entweder die Krankheitshilfe werde in eine private Krankenversicherung überführt, oder der Pfarrverein schließe einen Kooperationsvertrag mit der Versicherungskammer Bayern (VKB).

Letztere Lösung gebe „die Sicherheit, dass alle Leistungsempfänger des Pfarrvereins im Optionsfall die Option für eine beihilfekonforme Quotenversicherung erhalten“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Während der Pfarrverein die Kooperation mit der VKB bevorzuge, spreche sich der Oberkirchenrat für die Überführung der Krankheitshilfe in eine private Krankenversicherung aus, berichtete Heckel. Rechts- und Finanzausschluss hätten über das Thema noch nicht abschließend beraten.


    • TOP 11 - Absicherung der Pfarrerschaft - Prof. Dr. Christian Heckel
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      27.11.2018


TOP 12 - Kirchliches Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Die Synode hat einstimmig die Änderung des Gesetzes zur Einführung einer neuen Haushaltsordnung beschlossen. Demnach tritt das neue Finanzmanagement wegen Verzögerungen im Projekt Zukunft Finanzwesen erst am 1. Januar 2020 in Kraft statt wie geplant am 1. Januar 2019. Zudem seien redaktionelle Unstimmigkeiten im Gesetz beseitigt worden, nannte der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Dr. Christan Heckel das zweite Ziel der Änderung. 


    • TOP 12 - Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Prof. Dr. Christian Heckel
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      27.11.2018

    • Beilage 73 - Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - TOP 12
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      27.03.2019


TOP 29 - Förmliche Anfragen

Folgende Förmlichen Anfragen wurden bei der Herbsttagung eingebracht:

  • Förmliche Anfrage 38/15 zur kirchlich verantworteten Schwangerenkonfliktberatung
  • Förmliche Anfrage 39/15 zur Trauung von Menschen des 3. Geschlechts
  • Förmliche Anfrage 40/15 zur Autobahnkirche Sindelfinger Wald
  • Förmliche Anfrage 41/15 zu Pfarrerinnen und Pfarrer mit Behinderung in der Landeskirche Württemberg
  • Förmliche Anfrage 42/15 zum Zielstellenplan
  • Förmliche Anfrage 43/15 zum Theophil-Wurm-Haus Reutlingen
  • Förmliche Anfrage 44/15 zum Pilgern und der Projektstelle Pilgern

    • Förmliche Anfrage Nr. 38-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 38-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 39-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 39-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 40-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 40-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 41-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 41-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 42-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 42-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 43-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 43-15
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      27.11.2018

    • Förmliche Anfrage Nr. 44-15
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      27.11.2018

    • Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 44-15
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      27.11.2018


TOP 13 - Bericht über Verfolgungssituationen in Syrien, im Libanon in Nigeria und im Irak

Alle zwei Sekunden wird im Schnitt jemand auf der Welt zur Flucht gezwungen. 52 Prozent der 68,5 Millionen Flüchtlinge weltweit sind Kinder unter 18 Jahren. Mit diesen bedrückenden Zahlen begann Kirchenrat Klaus Rieth seinen Bericht über die Verfolgungssituationen auf der Welt. Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr die Lage der Christinnen und Christen in Nigeria, die vor allem im Norden und im zentralen Gürtel des Landes zunehmend Gewalt und Verfolgung durch radikale islamische Gruppen erfahren. Sie leben mit der Gefahr für Leib und Leben und leiden unter dem Verlust ihres Eigentums. Christen mit muslimischem Familienhintergrund erleben häufig die Zurückweisung durch ihre eigene Familie und den Druck, ihren christlichen Glauben aufzugeben. Die württembergische Landeskirche unterstützt die Menschen vor Ort über ihre Partner, etwa den CVJM, die nigerianische Lutherische Kirche oder die Hilfsorganisation „Symbols of Hope“, für die im Eröffnungsgottesdienst der Synodaltagung gesammelt wurde.

Ein Schwerpunkt der finanziellen landeskirchlichen Hilfe gilt den Christinnen und Christen im Nahen Osten. Viele christliche Familien dort sitzen auf gepackten Koffern. „Wir hören von unseren Partnern dort vermehrt die Bitte, doch dafür zu sorgen, dass ihre Leute vor Ort bleiben können, in den seit tausenden Jahren angestammten Gebieten“, so Rieth. Hier gelte es, sensibel zu agieren und die Nöte der betroffenen Menschen ernst zu nehmen. Im Irak unterstützt die Landeskirche etwa den Wideraufbau von Häusern und Kirchen, Traumabehandlung sowie Projekte zur Existenzgründung. In Syrien gehen Gelder an eine Grundschule für Flüchtlingskinder im sogenannten Tal der Christen.


    • TOP 13 - Verfolgunssituationen - Klaus Rieth
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      27.11.2018


TOP 14 - Kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit

Die Evangelische Landeskirche und ihre Diakonie hat sich als eine verlässliche und kompetente zivilgesellschaftliche Akteurin in der Flüchtlingsarbeit profiliert und damit eher kirchenferne Menschen wieder näher an ihre Gemeinde gebracht. Davon zeigte sich Oberkirchenrat Dieter Kaufmann über zeugt. Er berichtete der Synode über den Stand der kirchlich-diakonischen Flüchtlingsarbeit, für die die Landeskirche in den vergangenen Jahren knapp 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Jeder Kirchenbezirk und jede Kirchengemeinde in Württemberg habe über die Koordinationsstellen Zugang zu einer Fachkraft kirchlich-diakonischer Flüchtlingsarbeit, so Kaufmann. Sie sorgten für Synergien zwischen der örtlichen Diakonie und den Kirchengemeinden und für eine enge Vernetzung mit weiteren Flüchtlings- und Migrationsdiensten und Gremien.

Derzeit binden vor allem Beratung und Einzelfallhilfe, die Begleitung Ehrenamtlicher sowie der interreligiöse Dialog die Kapazitäten. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit bleiben wichtige Aufgaben. Teilhabe und Integration von Flüchtlingen werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, Flüchtlingsprojekte öffnen sich zunehmend auch weiteren Zielgruppen und dem Gemeinwesen bzw. dem Quartier generell. Kaufmann hob die Arbeit der Rechtsberatung für haupt- und ehrenamtliche Multiplikatoren und Multiplikatorinnen, die Flüchtlingsdiakonate in den Prälaturen sowie die beiden mobilen psychosozialen Stellen zur Beratung von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen und Kirchengemeinden hervor. Darüber hinaus berichtete er über die Auslandsarbeit der Diakonie, die zum Ziel hat, Fluchtursachen zu vermindern. Dazu gehört ein Projekt in Serbien, das die Lebenssituation von zurückgekehrten Roma-Familien verbessern soll, sowie die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe für vom Syrienkonflikt betroffene Menschen in Syrien, Jordanien und dem Libanon.


    • TOP 14 - Flüchtlingsarbeit - Dieter Kaufmann
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      27.11.2018


TOP 15 - PfarrPlan 2024

„Häufig wird die Frage an uns herangetragen, ob wir den PfarrPlan 2024 in unserer Landeskirche wirklich brauchen“, sagte Oberkirchenrat Wolfgang Traub in seinem Bericht an die Synode. Seine Antwort: „Ja, wir brauchen ihn.“ Der PfarrPlan sei Teil einer langfristigen Personalplanung, um angesichts schwindender Mitglieder- und Pfarrerzahlen eine gleichmäßige, flächendeckende Versorgung aller Kirchengemeinden sicherzustellen. Dabei habe man eine Vergleichbarkeit der Verhältnisse in der Landeskirche im Blick.

Traub dankte den allen Beteiligten und Betroffenen für ihren hohen Einsatz an Kraft und Zeit bei der Umsetzung des PfarrPlans 2024 sowie für die Bereitschaft zu Kooperation und Konsens, die in der Landeskirche sehr ausgeprägt sei. Mittlerweile hätten alle Kirchenbezirke Vorschläge erarbeitet, wie die Ziele des PfarrPlans erreicht werden könnten. Die Entwürfe seien mit dem Oberkirchenrat abgesprochen und in den Bezirkssynoden beschlossen worden. Demnach wird es Ende 2024 nur noch 1207 besetzbare Gemeindepfarrstellen und gemeindebezogene Sonderpfarrstellen geben. Gegenüber 2018 entspricht das einer Kürzung um 184,75 Stellen oder 13,3 Prozent. Zum Vergleich: Im PfarrPlan 2018 war lediglich eine Kürzung von 87 Stellen vorgesehen. Auch im Bereich Sonderpfarrdienst wird gekürzt: 36 Stellen sollen gestrichen sowie 15 Stellen von Menschen aus anderen Berufen besetzt werden.

Trotz der Einsparungen betonte Traub, dass es sich beim PfarrPlan 2024 nicht um ein reines Stellenkürzungsinstrument handele. Eine Umverteilungskomponente sorge dafür, dass die spezielle Situation in jedem Kirchenbezirk berücksichtigt werde. „Der Pfarrplan ist ein notweniges Instrument der Strukturplanung“, erklärte Traub. Dass die Streichung von Pfarrstellen ein schmerzlicher Prozess und mit Trauer und Verlusterfahrungen verbunden ist, sei dennoch allen bewusst. Mit dem PfarrPlan 2030, der nochmal Kürzungen erwarten lasse, sei dann aber eine Situation erreicht, „in der Normalität eintritt und in der das Ziel eines altershomogeneren Aufbaus der Pfarrerschaft nahezu erreicht sein wird.“

„Strukturfragen erschöpfen sich nicht im PfarrPlan“, sagte Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses der Landessynode. Er wies auf weitere Themenfelder hin, um die Strukturen der Landeskirche zukunftsfähig zu gestalten: das Modell einer Verbundkirchengemeinde etwa, das SPI-Beratungsangebot, die Flexibilierungspakete I-III, Maßnahmen, die Diakonat, Religionspädagogik und Pfarrdienst gemeinsam betrachten, sowie strukturelle Veränderung im Verwaltungsbereich mit dem Titel „Kirchliche Strukturen 2024plus“.

Zur Umsetzung des PfarrPlans 2024 seien Kategorien gebildet worden, anhand derer die Stellenverteilschlüssel für die Kirchenbezirke erarbeitet wurden. Sie förderten den Pfarrdienst im ländlichen Raum und bieten Anreize für einen Zusammenschluss kleinerer Kirchenbezirke. Einige hätten sich bereits auf den Weg gemacht, erklärte Hanßmann. Außerdem werden neue Trägerstrukturen für Kindergärten forciert, um den Pfarrdienst zu entlasten.

Hanßmann wies auf den Rückgang bei den Kirchenmitgliederzahlen hin. „Fast jeder Kirchenbezirk verliert im Jahr eine Kirchengemeinde kleiner Größe an Kirchenmitgliedern“, sagte er. Dennoch sei der PfarrPlan kein Vorbote einer sich auflösenden Kirche. „Das Reich Gottes verschwindet nicht einfach“, betonte Hanßmann. Er verwies auf das Beispiel der Partnerkirchen in der Diaspora. „Sie strahlen in aller Bescheidenheit Hoffnung und Zuversicht aus. Hier kommt uns das ‚Freut euch!‘ entgegen, obwohl oder gerade weil sie eine Kirche sind, die Elementares leben und geben: Verkündigung und Diakonie.“

Die Synode hat bei einer Enthaltung und großer Mehrheit den Pfarrplan befürwortet.


    • TOP 15 - PfarrPlan 2024 - Wolfgang Traub
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      27.11.2018

    • TOP 15 - PfarrPlan 2024 - Matthias Hanßmann
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      27.11.2018


TOP 15 - Votum Lebendige Gemeinde

„Der PfarrPlan 2024 ist ein bitterer Kelch, der an keinem vorübergeht. Wir haben unseren Gemeinden und Bezirken zu danken, dass sie sich diesen Herausforderungen konstruktiv stellen“, sagte Tobias Geiger von der Lebendigen Gemeinde in seinem Votum. Geiger hob die gute Kommunikation im Vorfeld und die Begleitung der Gemeinden im PfarrPlan-Prozess hervor. Das habe sich gelohnt. „Es wird vor Ort wahrgenommen, dass die Landessynode nicht nur Stellenstreichungen vorgibt, sondern mit dem Strukturfonds einen finanziellen Spielraum eröffnet“, erklärte der Synodale.

Geiger forderte die Synode auf, Denkverbote abzulegen und sich nicht von Gedanken an eine Besitzstandwahrung leiten zu lassen, wenn es um Personalplanung geht: „Das althergebrachte Berufsbeamtentum mit Pensions- und Beihilfeverpflichtung für ein halbes Jahrhundert verhindert die Flexibilität, die wir eigentlich brauchen.“ 


TOP 15 - Votum Offene Kirche

Die Personalstrukturplanung und damit der PfarrPlan seien kein Naturgesetz, betonte Martin Plümicke von der Offenen Kirche in seinem Votum. Vielmehr seien sie der Tatsache geschuldet, dass langfristig das Geld fehlt, Pfarrerinnen und Pfarrer bis zu ihrer Pension zu bezahlen. Außerdem gebe es nicht genug Absolventinnen und Absolventen, um mehr Pfarrstellen zu besetzen. Plümicke mahnte „die Schaffung einer wirklich leistungsfähigen Struktur für die Kirche“ an, die die Pfarrämter entlastet. Das sei bisher nur halbherzig und zu langsam geschehen.

Außerdem verwies er auf die gute Finanzlage der Kirche. „Wir sollten uns ernsthaft überlegen, ob wir den PfarrPlan 2030 noch benötigen, ob es denkbar ist eine zehnjährige Pause zu machen und ob gleichzeitig neue Maßnahmen ergriffen werden könnten, um mehr Theologiestudierende zu gewinnen“, sagte Plümicke. Als „Sofortmaßnahme“ solle „von dem vielen überschüssigen Geld“ wenigsten ein Teil den Kirchengemeinden, die die eigentlichen Leidtragenden dieser Entwicklung seien, zurückzugeben werden.


TOP 15 - Votum Evangelium und Kirche

Vorhandene Pfarrstellen möglichst gerecht über die ganze Landeskirche zu verteilen und Vakaturen auf das erforderliche Mindestmaß beschränken: Deshalb gibt es den Pfarrplan. Das sagte Ernst-Wilhelm Gohl von „Evangelium und Kirche“ in seinem Votum. Es brauche den Gemeindepfarrdienst und die Sonderpfarrstellen, so Gohl weiter. „Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass bei den Sonderpfarrstellen prozentual nicht stärker gekürzt wird. „Das eine darf nicht gegen das Andere ausgespielt werden.“ Allerdings dürfte nun, wenn tatsächlich gekürzt wird, nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Bei der inhaltlichen Arbeit komme den Pfarrerinnen und Pfarrer eine Schlüsselfunktion zu. „Deshalb hält Evangelium und Kirche das Theologiestudium als Regelzugang zum Pfarramt auch in Pfarrplanzeiten für unerlässlich“, betonte der Synodale.

„Wichtiger als die Strukturen ist unsere Haltung“, sagte Gohl. „Wenn ich gewiss bin, dass die Kirche aus der Verheißung lebt, dann muss ich mir um ihre Zukunft keine Sorgen und kann einen Pfarrplan nüchtern angehen.“ Er wünschte sich mehr Selbstbewusstsein bei der Kommunikation struktureller Veränderung. 


TOP 15 - Votum Kirche für morgen

„Der Pfarrplan ist kein Grund zur Sorge“, sagte Willi Beck von „Kirche für morgen“ in seinem Votum, „sondern eine geistige Herausforderung und historische Chance zur Veränderung.“ Er leiste seinen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Transformation der Kirche, die Neues sehen, gestalten und integrieren müsse. An vielen „nicht-kirchlichen“ Plätzen etwa wüchsen neue „Gemeindepflänzchen“. Sie seien Vorboten einer zeitgemäßen pluralen Gemeindelandschaft, so Beck. „Wir brauchen ein integratives Kirchen- und Gemeindeverständnis.“ Pfarrerinnen und Pfarrer sollten Coaches, Ermutiger und Seelsorger sein für die Ehrenamtlichen, die häufig derlei neue Initiativen beginnen. Diese seien zudem häufig spendenfinanziert, erklärte Beck. Kirche für morgen rege deshalb an, Fördervereine zu fördern und einen landeskirchlichen Fond zu deren Unterstützung einzurichten, um so die Einrichtung von Stellen zu fördern.


Begegnungsabend anlässlich 50 Jahre Frauenordination

Begegnungsabend anlässlich 50 Jahre Frauenordination

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28.11.2018

Vortrag Landesbischöfin Ilse Junkermann
50 Jahre Frauenordination Württemberg und die besonderen Herausforderungen für Pfarrerinnen heute. Impulsvortrag beim Begegnungsabend der Landessynode der Ev. Landeskirche in Württemberg am 27. November 2018 von Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

TOP 16 - 18 Haushaltsplanung

Kirchensteuer auf neuem Höchstniveau

„Mit erwarteten 770 Millionen Euro Kirchensteuer und einem landeskirchlichen Haushalt von allein 527 Millionen Euro befinden wir uns auf einem neuem Höchstniveau“, sagte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup. „Die Jahrzehnte, die vor uns liegen, werden definitiv anders verlaufen, als die demnächst zehn guten Jahre hinter uns, in denen es konjunkturell sehr stetig bergauf ging.“ Um absehbare Budgetkürzungen abzumildern, gelte es Erträge zu erhöhen und Aufwände zu verringern. Kastrup warb dafür, bei der Mitgliederbindung junge Menschen unter 30 Jahre in den Fokus zu nehmen und auch die Hürden abzusenken, die Eltern hindern, ihre Kinder taufen zu lassen.

Bei Spenden und Stiftungserträgen sei eine „gewisse Obergrenze“ erreicht, das Finanzvermögen habe sich in den vergangenen 14 Jahren  auf mehr als 1,9 Milliarden Euro fast verdreifacht.

Hohe Fixkosten

Kastrup verwies auf den hohen Fixkostenanteil der Landeskirche, der vor allem durch einen kostenintensiven Immobilienstand und einen „ausgesprochen hohen Personalkostenanteil“ geprägt sei. Der Pfarrdienst mache derzeit die Hälfte des landeskirchlichen Haushalts aus. Ein Posten, der trotz des Rückgangs aktiver Pfarrerinnen und Pfarrer weiter deutlich steigen werde, weil die Gesamtzahl der zu finanzierenden Personen im Pfarrdienst durch die personenstarken Jahrgänge, die in den Ruhestand gehen, lange Zeit „mindestens stabil“ bleibe. Um die Deckungslücke im Pfarrdienst zu schließen, müsse in den nächsten zehn Jahren eine weitere Milliarde in die Versorgungsabsicherung investiert werden. Es gelte, bereits entstandene Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen „so schnell wie möglich“ über Rücklagen zu finanzieren und die laufenden Kosten für den Pfarrdienst aus den laufenden Haushalten künftiger Jahre. Für Freiwilligkeitsleistungen gebe es da wenig Spielraum. „Dies betrifft auch die Krankheitshilfe des Pfarrvereins. Die Landeskirche hat an dieser Stelle keine rechtlichen Verpflichtungen. Der Oberkirchenrat empfiehlt einen kollektiven Wechsel in die private Krankenversicherung und ist dazu bereit, finanzielle Hilfestellungen zu leisten“, so Kastrup.

Je 316 Millionen Euro aus den Kirchensteuereinnahmen fließen in den Haushaltsbereich der Kirchengemeinden und den Haushaltsbereich der Landeskirche.

Mehr Geld für die Kirchengemeinden

Für die Kirchengemeinden sind darin unter anderem ein um vier Prozent erhöhter Verteilbetrag, eine Sonderzuweisung von 7,5 Millionen Euro für  Strukturanpassungen sowie 1,5 Millionen Euro für die Finanzierung „Neuer Aufbrüche“ enthalten.

Im Haushaltsbereich der Landeskirche sind 70 Millionen Euro für die Aufstockung der Pfarrversorgungsrücklage, Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen zum Beispiel im Evangeli-schen Jugendwerk (EJW) bei Freizeiten oder in der Dialog- und Projektarbeit durch den EJW-Weltdienst (420.000 Euro) vorgesehen, Sprachförderungsmaßnahmen durch das Pädagogisch-Theologische Zentrum (110.000 Euro), 200.000 Euro für die Verlängerung der Arbeit in Trauma-zentren sowie 85.000 Euro zur Unterstützung der Gemeinden anderer Sprachen und Herkunft in Württemberg. Außerdem nannte Kastrup zusätzliche Ausgaben für Kirchenmusik in Höhe von 160.000 Euro sowie für die Stärkung der Notfallseelsorge in Höhe von 600.000 Euro. 200.000 Euro stünden prophylaktisch für Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids für Opfer sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie bereit.

Ein sehr solider Haushalt

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz, sprach von einem „Haushalt, der sehr solide gebaut ist“. Er ermögliche eine Vielzahl von Projekten, erlaube es, größere Summen für die Risikovorsorge zurückzulegen und lasse nochmals höhere Kirchensteuereinnahmen erwarten.   Sollten die Kirchensteuereinnahmen unter den geschätzten 770 Millionen Euro liegen, seien die Puffer in den Ausgleichsrücklagen groß genug, dies aufzufangen. 

Fonds für ökumenische Nothilfe

Fritz wies unter anderem darauf hin, dass die Synode über einen Antrag zur Einrichtung eines „Fonds für ökumenische Nothilfe“ beschließe. Dafür sollen aus den Kirchensteuermehreinnahmen 1,5 Millionen Euro eingesetzt werden. „Damit schaffen wir ein Instrument, um schnell auf aktuelle Notlagen reagieren zu können“, sagte Fritz und erinnerte an die beschlossenen Nothilfen für Japan nach dem Fukushima-Unglück, an die Griechenlandhilfe im Rahmen der Flüchtlingsbewegungen und an den vorliegenden Antrag zur „Unterstützung unserer Geschwister in Eritrea“. 

Vorsorge als zentrales Thema

Besonderes Augenmerk legte Fritz  auf die Beiträge zu den Versorgungskassen, insbesondere die der Pfarrerinnen und Pfarrer. Allein der laufende Beitrag an die Evangelische Ruhegehaltskasse steige von 2018 auf 2019 um 10,5 Prozent, was einen Mehraufwand von sechs Millionen Euro verursache. „Wir haben bald ein Beitragsniveau von 60 Millionen Euro pro Jahr erreicht und weitere etwa zehnprozentige Steigerungen sind für die Jahre 2020 und 2021 angekündigt“, so Fritz. Gleichzeitig sinke das Deckungsniveau durch nachhaltig gesunkene Zinsen. Das zeige wie zentral das Thema Vorsorge sei, betonte Fritz. Der Ausschuss sei dem Vorschlag des Oberkirchenrats gefolgt, im kommenden Jahr zusätzlich 70 Millionen Euro für die Pfarrer- und Beihilfevorsorge vorzusehen – zu Lasten der Ausgleichsrücklage. Oberstes Ziel müsse es sein, auch kommenden Generationen Gestaltungsspielräume zu erhalten, so Fritz.

Förderung von Kindergärten und Barrierefreiheit

Anita Gröh, Vorsitzende des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, verwies auf die Förderzusagen für Kindergärten  und Familienzentren und die erhöhten Zuwendungen für Baumaßnahmen zur barrierefreien Erschließung von Kirchen, Gemeindehäusern und -zentren. Bei den Kirchengebäuden gelte es die Substanz zu sichern. Da könnten von statisch-konstruktiver Seite noch manch teure Überraschung warten, betonte Gröh.

Kein Königsweg

Mühe bereite oft die Entscheidung über die Förderung bei der Renovierung von Gemeindezentren und –häusern, die vor etwa 40 bis 60 Jahren gebaut worden seien, sagte Anita Gröh. Die damals erstellten Flächen würden in der Regel nicht mehr benötigt. Die Kirchengemeinden suchten häufig Mitnutzer auch aus dem außerkirchlichen Bereich, aber die dafür eingenommenen Mieten deckten bei weitem nicht den Unterhaltungsaufwand. Häufig könne der erste Bauabschnitt gerade noch finanziert werden. Aber wie die Finanzierung weitere Abschnitte aussehen soll, bleibe offen. Damit stelle sich die Frage, wie weit die Finanzierung des ersten Bauabschnitts überhaupt sinnvoll sei. Da könne man nur Fall zu Fall prüfen. „Einen Königsweg gibt es nicht“, betonte Anita Gröh.

Rechnungsabschluss 2017 zugestimmt

Die Synode hat dem Rechnungsabschluss 2017 mit großer Mehrheit zugestimmt. Die wesentlichen Abweichungen waren die deutlich höheren Kirchensteuereinnahmen, die knapp 42 Millionen über dem Vorjahresniveau liegen. Entsprechend konnte den Kirchengemeinden und der Landeskirche jeweils knapp 11 Millionen Euro mehr zugeführt werden.

Änderung der Haushaltsordnung

Vertreter aller Gesprächskreise haben beantragt, dass die Synode rechtzeitig informiert werden muss, wenn die Kirchensteuereinnahmen mehr als drei Prozent von der Steuerschätzung abweichen. Ist dies der Fall, ist die Steuerschätzung im Wege eines Nachtrags anzupassen.  Die Rechtsänderung soll bereits zum ersten Nachtrag 2019 greifen.

Der Antrag wurde in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Teilhabegerechtigkeit an landeskirchlichen Schulen

Matthias Böhler brachte den Antrag ein, wonach der Oberkirchenrat neue Finanzierungskonzepte für  landeskirchliche Schulen erarbeite soll. Ziel sei, auch Kindern aus finanziell schwächer gestellten Milieus den Schulbesuch zu ermöglichen.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Jugend und Bildung verwiesen.

Nothilfefonds einstimmig beschlossen

Die Synode hat den Oberkirchenrat einstimmig gebeten, einen ökumenischen Nothilfefonds einzurichten. Der Fonds soll einmalig aus Steuermehreinnahmen des Jahres 2017 in Höhe von 1,5 Millionen Euro gespeist werden. Außerdem soll die Rücklage für Ökumenische Nothilfe in Höhe von 180.800 Euro aufgelöst und dem Nothilfefonds zugeführt werden. 

Zuwendungsempfänger können Partner der Landeskirche im In- und Ausland sowie partnerschaftlich verbundene Kirchen, Missionswerke und Nichtregierungsorganisationen sein. Auch eine einzelfallbezogene Aufstockung der Diakonie-Katastrophenhilfe ist möglich. Als Vergabeausschuss wird im Einvernehmen von Landessynode und Oberkirchenrat der Missionsprojekte-Ausschuss (MPA) eingesetzt, dem neben den Vertretern des Oberkirchenrats auch zwei Synodalvertreter angehören.

Versorgungsstiftung

Die Landessynode hat beschlossen, auf die Ausschüttung der Zinserträge, die der Gesamtheit der Kirchengemeinden aus der Evangelischen Versorgungstiftung Württemberg im Jahr 2017 zustehen, zu verzichten und die Gelder in der Stiftung zu belassen. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von knapp 7,5 Millionen Euro.

Die Landessynode hat mit 12 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen den Haushalt 2019 beschlossen.


    • TOP 16-18 - Plan kirchliche Arbeit 2019 Haushaltsgesetz und Haushaltsplan - Martin Kastrup
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      28.11.2018

    • TOP 16-18 - Plan für die kirchliche Arbeit 2019 - Martin Kastrup
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      Info: 1 MB | PDF
      28.11.2018

    • TOP 16-18 - Plan für die kirchliche Arbeit 2019 - Michael Fritz
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      28.11.2018

    • TOP 16-18 - Plan für die kirchliche Arbeit 2019 - Anita Gröh
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      28.11.2018

    • Antrag Nr. 41-18 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss - TOP 16-18
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      28.11.2018

    • Antrag Nr. 43-18 - Thesaurierung Erträge 2017 - TOP 16-18
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    • Antrag Nr. 44-18 - Gründung eines Fonds - TOP 16-18
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      28.11.2018

    • Antrag Nr. 48-18 - Änderung Nachtragshaushaltsplan - TOP 16-18
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    • Beilage 69 - Gesetz über Feststellung Berichtigung - TOP 16-18
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      27.03.2019

    • Änderungsblatt - Plan kirchliche Arbeit - TOP 16-18
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      28.11.2018

    • Änderungsblatt 2 - Plan kirchliche Arbeit - TOP 16-18
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      28.11.2018


Haushaltsberatung

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TOP 16 - 18 Votum Lebendige Gemeinde

Stärker auf Mission setzen

 „Ich glaube die Kirche hat die Chance auf eine Renaissance, auch in Zeiten der Entsolidarisierung, Individualisierung und Digitalisierung wieder mehr Bedeutung in der Gesellschaft zu bekommen, weil – oder wenn -  sie einen Raum schafft in dem Begegnung und Kommunikation möglich ist. Wenn sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentriert“, sagte Pfarrer Michael Schneider im Namen des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde (LG). „Wir werden uns vermutlich nur nicht darüber einig, was das Kerngeschäft sein soll“, so Schneider.

Es gelte synodal kritisch die Ressourcenverwertung zu betrachten. Das Kerngeschäft laufe in den Kirchengemeinden. Motivierte gute Pfarrer, die authentisch und gern ihren Dienst tun und ein Gespür für die Menschen haben seien die beste Maßnahme zur Mitgliederbindung und Mitgliederorientierung. Alternative Zugänge, berufsbegleitende Pfarrerausbildung könnten Stützen in der Zukunft werden, die eine gute Versorgung und die Erreichbarkeit in der Fläche weiterhin gewährleisten. Seinem Gesprächskreis sei es wichtig, dass Menschen im Begegnungsraum Kirche nicht nur Beziehungen untereinander erleben können, sondern auch Beziehung mit Gott. Es gelte  Mission stärker in den Fokus zu rücken.

Es sei gut, dass für die Notfallseelsorge 600.000 Euro vorgesehen seien, dass die Kirchengemeinden wieder eine Sonderzuweisung von 7,5 Millionen Euro erhalten sowie einen um vier Prozent erhöhten Verteilbetrag. „Gut, dass in den Kirchengemeinden schon unheimlich viel läuft und Kirche sichtbar wird und Menschen sich einbringen und engagieren“, so Schneider.


TOP 16 - 18 Votum Offene Kirche

Eine Chance verpasst

„Das Vermögen wächst - in den vergangenen zwölf Monaten um 2,85 Prozent.  Der landeskirchliche Haushalt ist schuldenfrei. Aber wo öffnet unsere Landeskirche die Tür zu Welt“, fragte Anita Gröh  im Namen des Gesprächskreises Offene Kirche (OK). Sie kritisierte, dass der Haushalt nur 11 Millionen Euro, 1,5 Prozent der Kirchensteuereinnahmen, vorsehe, davon drei Millionen für den kirchlichen Entwicklungsdienst in Württemberg.

Der Bereich Umweltmanagement, Klimabeauftragter,  Energiemanagement und Energieberatung gehörten in einer Zeit epochaler Veränderungen in einem Referat zusammengefasst und auch die Friedensarbeit zu einem Referat aufgewertet. Auch für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sprach sich Anita Gröh aus.

Zudem sei es „katastrophal“ in einer Zeit Stellen zu streichen, in der die Ausgleichsrücklage doppelt so hoch wie vorgeschrieben sei. „Wir brauchen keine Stellen für neue interne Aufbrüche, denn diese Aufbrüche geschehen tagtäglich in den Kirchengemeinden“, betonte sie. Gebraucht würden Pfarrerinnen und Pfarrer sowie andere Fachleute, die die Konfirmanden, die Gemeinden, die Schulklassen informieren über die Situation in der Mission, in der Ökumene, in der Entwicklungsarbeit; die in den Betrieben präsent seien, die Veränderungen in der Arbeitswelt sehen, den Sonntagsschutz in Erinnerung bringen, zu den Auswirkungen des liberalisierten Arbeitsmarktes kirchliche Standpunkte entgegenhalten. Gebraucht würden Pfarrer in der Seelsorge. Krankenhauspfarrstellen zu streichen sei ein Offenbarungseid.

Mit diesem Haushaltsplan werde in kirchlichen Strukturen gedacht und nicht in Inhalten. Das Geld stecke in Rücklagen fest und notwendige Arbeitsfelder werden so reduziert oder gestrichen, dass sie nicht mehr wahrgenommen werden würden. Die Chance, die Aufgaben Bewahrung der Schöpfung, Gerechtigkeit und Frieden so umzusetzen, dass die Menschen spürten „Kirche ist das Salz der Erde, sei mit diesem Haushaltsplan verpasst. In ihrem Gesprächskreis könnten viele Mitglieder diesem Plan 


TOP 16 - 18 Votum Evangelium und Kirche

Ein Haushaltsplan mit Augenmaß

„Wir haben der Versuchung widerstanden, in Anbetracht steigender Einnahmen die Mittel mit vollen Händen auszugeben – aber wir haben auch den Angstbildern getrotzt, die ständig unmittelbar bevorstehende riesige Finanzlücken prophezeien und deshalb in übertriebenem Maß zu Sicherung, zu frühzeitigen Einschnitten und letztlich zu Stillstand animieren würden“, sagte Pfarrer Dr. Harry Jungbauer im Namen des Gesprächskreises Evangelium und Kirche (EuK). Es sei ein Haushaltsplan mit Augenmaß.

Sein Gesprächskreis begrüße die Stärkung der Notfallseelsorge und des Energiemanagements, freue sich über die Stärkung von Bildungsarbeit und darüber, dass das Familienpaket fortgeführt wird. „Auch die Kindergartenarbeit muss uns weiter am Herzen liegen“, betonte Jungbauer.

Vom Management des neuen Gesamtbetriebs „Evangelische Tagungsstätte in Württemberg“ erwartet EuK rechtzeitig Auskunft darüber, wieviel der Abschreibungen erwirtschaftet werden und wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss.

Die wie in den Vorjahren im Haushalt eingestellten 200.000 Euro für Opfer sexualisierter Gewalt seien „richtig eingesetzte Mittel“, die vorbeugende Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt „unbedingt wichtig“, so Jungbauer. Gleichzeitig dürfe es aber keine Hysterie geben, bei der jeder Erzieher im Kindergarten als potentieller Verbrecher angesehen und behandelt werde. Es gelte neues Vertrauen aufzubauen.  „Augenmaß ist gefordert.“ 


TOP 16 - 18 Votum Kirche für morgen

Für die Vielfalt kirchlichen Lebens

Im Namen des Gesprächskreises Kirche für morgen sprach sich  Kai Münzing für einen „Richtungswechsel“ aus. Er kritisierte, dass es Kirchenbezirke gebe, die Gelder für innovatives Handeln pro Kopf in Tranchen zu 72 Cent verteilen, dass andere damit die Stimmbildung des Chores finanzierten oder die Gelder einsetzten, um die Haushalte zu konsolidieren. „Glauben wir wirklich, dass das jährliche Erhöhen des Ausgleichsstocks und die damit verbundenen Ertüchtigungen unserer kirchlichen Gebäude die Tendenz des Mitgliederschwunds aufhalten wird?“, fragte Münzing.

In Zeiten von höheren Steuereinnahmen sollten die Gelder für Vorsorge und Rücklagenbildung, aber auch „richtungsweisend und zukunftsorientiert“ verwandt werden. Sie sollten künftigen Generationen ein reiches kirchliches Leben ermöglichen und dazu beitragen, das Evangelium zu den Menschen bringen zu können. Sein Gesprächskreis setze sich für vielfältige Formen des Kirchlichen Lebens ein, und baue auf den Mut, Bewährtes zu erhalten, sich Neuem nicht zu verschießen und sich von Überholtem zu verabschieden und wünsche sich eine Aufbruchstimmung, die von christlicher Hoffnung getragen und geprägt sei. 


TOP 19 - Änderung der Verteilgrundsätze

Förderung der Kindertagesstätten in den Kirchengemeinden


In der Kirchensteuerordnung soll eine Regelung erarbeitet werden, die es ermöglicht, den Umfang der Kindertagesbetreuung in den Kirchengemeinden besonders zu berücksichtigen. So soll neben den bisher geltenden, allgemeinen Verteilgrundsätzen ein  Weg eröffnet werden, in dem ein bestimmter Teil der Kirchensteuermittel entsprechend dem Umfang der Kindertagesbetreuung vergeben wird. Mit der Erarbeitung der Vorlage wird eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Synode und des Oberkirchenrats betraut. So hat das die Landessynode mit großer Mehrheit beschlossen.


    • TOP 19 - Änderung der Verteilgrundsätze - Michael Fritz
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      28.11.2018

    • TOP 19 - Änderung der Verteilgrundsätze PP - Michael Fritz
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      28.11.2018

    • Antrag Nr. 45-18 - Änderung der Kirchensteuerordnung - TOP 19
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      28.11.2018


TOP 20 - Kirchliches Gesetz zur Einführung einer Ordnung des Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechtes, ...

... der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in einer Ehe

Landesbischof Frank Otfried July hat einen neuen Gesetzentwurf in die Synode eingebracht, der die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst ermöglichen soll. Vor einem Jahr verfehlte ein Gesetz mit dem gleichen Ziel knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Synode. Seitdem habe er viele Gespräche mit den Synodalgruppen geführt, „um auszuloten, ob eine gemeinsame Linie dennoch gefunden werden kann“, berichtete der Landesbischof.  Er wies die Synodalen besonders auf den ersten Artikel des neuen Entwurfs hin. Die Präambel halte laut July den Dissens in der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare fest, würdige das Einigungsbemühen und betone die Einheit der Kirche. Da „gegenwärtig kein Konsens hergestellt werden kann“, gebe der Gesetzesentwurf „unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum“, heißt es in der Präambel.Der neue Entwurf bezeichne die öffentliche Segnung im Gottesdienst nicht mehr als Ausnahme gegenüber der nichtöffentlichen Segnung in der Seelsorge, nannte July einen Unterschied zur letztjährigen Gesetzesvorlage. 

Neu im Entwurf sei auch, dass die Initiative zur Einführung von Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare vom Oberkirchenrat ausgehen muss. Dadurch solle „Streit um die Auslegung von Schriftstellen zur gleichgeschlechtlichen Liebe“ in den Gemeinden vermieden werden. Der Oberkirchenrat werde bei der Ausübung dieses „Initiativrechts“ jedoch sorgfältig die Impulse wahrnehmen, die aus den Gemeinden kommen, betonte July.

Die Zahl der Kirchengemeinden, die eine öffentliche Segnung einführen können begrenzt der Gesetzentwurf auf ein Viertel aller landeskirchlichen Gemeinden, das entspricht rund 330 Kirchengemeinden. Eine landeskirchenweite Agende komme zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, sagte der Landesbischof. „Stattdessen werden örtliche Agenden vorgesehen“, so July.

Die Einführung einer solchen örtlichen Gottesdienstordnung durch den Oberkirchenrat ist laut Gesetzentwurf möglich, wenn mindestens drei Viertel eines Kirchengemeinderats ihr zustimmen. Ebenso ist die Zustimmung des Pfarrers oder der Pfarrerin notwendig beziehungsweise von mindestens drei Viertel der Amtsträger bei mehreren Pfarrern oder Pfarrerinnen in einer Gemeinde.

Falls mehr als 25 Prozent der Gemeinden, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paar einführten, werde sich die Landessynode mit einer landeskirchlichen Agende befassen, kündigte July an. Diese müsste dann mit Zweitdrittelmehrheit beschlossen werden. Eine Regelung, die einer begrenzten Zahl von Gemeinden die Einführung einer örtlichen Agende zu ermögliche, müsse die Synode dagegen lediglich mit einfacher Mehrheit beschließen, erklärte der Landesbischof.

Aussprache

Mehrere Synodale des Gesprächskreises Offene Kirche sprachen sich gegen den Gesetzentwurf aus und nannten ihn diskriminierend. „Wo braucht es sonst eine Dreiviertelmehrheit?“, fragte Christiane Mörk im Blick auf das hohe Quorum für die Einführung der gottesdienstlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren. „Auch wenn es eine kleine Türöffnung ist, ist es eine Diskriminierung“, sagte Dr. Martina Klärle über die vorgestellte Regelung. „Robby Hoeschele nannte den Entwurf eine „Zumutung“. Der Entwurf habe für gleichgeschlechtliche Paare nur „diskriminierende und lieblose Lücken“ übrig, so der Synodale. „Wenn das Gesetz in dieser Form aus den Ausschüssen zurückkommt, kann ich nicht zustimme“, kündigte Hellger Koepff an. Der Gesetzentwurf sei auf keine einzige Forderung der Offenen Kirche eingegangen, bemängelte Brigitte Lösch. „Zutiefst undemokratisch“ nannte die Synodale den Entwurf. Peter Reif von der Offenen Kirche forderte, die bestehende Trauordnung für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Franziska Stocker-Schwarz vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde rief dagegen dazu auf, um der Einheit Willen an dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen weiter zu bearbeiten. „Ich werbe sehr dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf verweisen“, sagte auch Matthias Hanßmann ebenfalls vom Gesprächskreis Lebendige Gemeinde. „Um eins bitten wir: dass wir gemeinsam weiter beraten“, sagte Ralf Albrecht und betonte, dass auch die Lebendige Gemeinde Zugeständnisse bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs gemacht habe.

„Wir brauchen eine Lösung“, warb auch Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche für die Weiterarbeit an dem Entwurf. Es gelte, gleichgeschlechtlichen Paaren die öffentliche Segnung zu ermöglichen und eine rechtliche Basis für Pfarrerinnen und Pfarrer zu schaffen, die gleichgeschlechtliche Paare segnen wollen. Auch Margarete Mühlbauer und Peter Schaal-Ahlers vom gleichen Gesprächskreis sprachen sich dafür aus, den Entwurf in die Ausschüsse zu verweisen.

Der Gesprächskreis Kirche für morgen sehe in diesem Thema „keine Bekenntnisfrage“ und könne deshalb unterschiedliche Positionen akzeptieren, sagte Matthias Böhler. „Für Kirche für morgen hat der gemeinsame Weg die oberste Priorität“, sagte der Synodale und plädierte für einen Weg der kleinen Schritte.

Fritz Deitigsmann von der Lebendigen Gemeinde zitierte die ablehnenden Aussagen der Bibel zur Homosexualität und forderte die Synodalen auf, diese Sätze zu beachten. Günter Blatz vom gleichen Gesprächskreis warb dafür, in der Synode weiter um das Thema zu streiten. 

Verweisung

Der vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit bei 15 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen in den Theologischen und den Rechtssausschuss verwiesen.


    • TOP 20 - GD anlässlich bürgerlicher Ehe gleichgeschlechtlicher Paare - LB July
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      28.11.2018

    • Beilage 71 - Gleichgeschlechtliche Ehe - TOP 20
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      27.03.2019

TOP 21 - Bericht Reise nach Georgien

Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung gab Einblick in seine Georgienreise vom 26. September bis zum 1. Oktober 2018. Dr. Viola Schrenk betonte die Verbundenheit zwischen württembergischer Landeskirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Georgiens. Im Bericht hieß es, „dass wir uns mit Christinnen und Christen weltweit und eben auch in Georgien unmittelbar verbunden wissen, dass wir über Ländergrenzen und Kontinente hinweg in Kontakt bleiben und uns im Gebet gegenseitig stärken können.“

Die Evangelisch-Lutherische Kirche Georgiens hat ihre Wurzeln vor gut 200 Jahren. Viele Auswanderer aus Württemberg erhofften sich eine bessere Wirtschaftslage und eine besondere Christus-Nähe im geographischen Osten. Nach Zwangsumsiedelungen in den 1940er Jahren und der Rehabilitierung des Gemeindelebens 50 Jahre später ist es heute diakonisch ausgeprägt.

Neben Ausschussmitgliedern hatten auch Vizepräsident Werner Stepanek und Kirchenrat Klaus Rieth an der Reise teilgenommen.


    • TOP 21 - Reise nach Georgien - Viola Schrenk
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      29.11.2018


TOP 22 - Kirche und Landwirtschaft

Begegnungen mit Landwirten sollten künftig zur Vikariatsausbildung gehören. In Aufnahme eines Antrags im Rahmen der Sommersynode 2017 zur Stärkung des ländlichen Raums in der Pfarrausbildung wurden „ganz konkrete Maßnahmen für das Vikariat in den Blick genommen“, erläuterte Ernst-Wilhelm Gohl. Es sei sinnvoll, dass Pfarrerinnen und Pfarrer mit Wirtschaft und Industrie im ländlichen Raum vertraut sind. Möglichkeiten biete bereits der bisherige Ausbildungsplan des Vikariats. Konkret nimmt der aktuell zum Beschluss vorgelegte Antrag die Sozialraumanalyse zu Beginn des Vikariats und die Ergänzungs- und Vertiefungsphase am Ende in den Blick. Hier könnte die Landwirtschaft stärker präsent gemacht werden. Auch die Einführungsphase durch Dekaninnen und Dekane soll das Bewusstsein um das Ländliche bei jungen Pfarrerinnen und Pfarrern stärken.

Aussprache

Franziska Stocker-Schwarz von der Lebendigen Gemeinde sah eine Abstimmung als voreilig an. „Man kann nicht alles ins Vikariat als Pflichtpaket einpacken“, wandte die Synodale ein. Ralf Albrecht entkräftete dies als Mitglied des einbringenden theologischen Ausschusses. Im Blick sei die Sozialraumanalyse zu Beginn des Vikariats, in der ohnehin das soziale Umfeld wahrgenommen werden solle. Oberkirchenrat Wolfgang Traub betonte die Umsichtigkeit, mit der die Vikarsausbildung allgemein geplant werde.  Ernst-Wilhelm Gohl verdeutlichte: „Es geht um Menschen allgemein, um Begegnung und Gespräch mit Menschen vor Ort.“ Unter entsprechend geweitetem Wortlaut wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.


    • TOP 22 - Kirche und Landwirtschaft - Ernst-Wilhelm Gohl
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      29.11.2018

    • Aenderungsantrag Nr. 40a-18 - Vikariat Themenfeld Landwirtschaft - TOP 22
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      29.11.2018

    • Aenderungsantrag Nr. 40b-18 - Vikariat Themenfeld Landwirtschaft - TOP 22
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      29.11.2018


TOP 23 - Schwerpunkttag 2018 „Geistlich leiten - vom Geist geleitet"

„Geistlich leiten“ meine das Entdecken von geistlichem Wachstum, das Vertrauen auf Gottes Gegenwart, das gemeinsame Unterwegssein gerade auch in Zeiten der Veränderung: Inge Schneider fasste Impulse des diesjährigen Schwerpunkttags im Rahmen der Sommertagung der Landessynode zusammen. Er fand am 6. Juli 2018 zum Thema „Geistlich leiten – vom Geist geleitet“ statt.

Das Bewusstsein um geistliche Ausrichtung sei gerade für leitende Gremien wichtig, betonte die Präsidentin der Landessynode. Vor dem Hintergrund von Medialisierung unterstrich sie: „Kirche sollte ein Ort sein, an dem Menschen sich nicht ständig gut darstellen müssen, sondern sein dürfen, wie sie sind. Ein Ort, an dem sie innerlich heil werden können.“

Um die geistliche Ausrichtung in kirchenleitenden Gremien zu stärken, brachte sie den Antrag Nr. 42/18 zur Bezuschussung entsprechender Tagungen ein. Zwei Millionen Euro sollen dafür in den Haushaltsplan 2020 eingestellt werden.

Der Antrag wurde an den Theologischen Ausschuss unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Die große Wertschätzung für das Thema durch die Landeskirche lobte Hans Veit von der Lebendigen Gemeinde. Margarete Mühlbauer verwies im Kontext geistlichen Leitens insbesondere auf „die befreiende Kraft der Beichte“. Gleichzeitig fehle aber „eine gute evangelische Beichtpraxis“, bedauerte die Synodale des Gesprächskreises Evangelium und Kirche. Sie brachte einen entsprechenden Antrag zur Stärkung der Beichte ein. Wilfried Braun aus demselben Gesprächskreis unterstützte dieses Ansinnen ebenso wie Christiane Mörk vom Gesprächskreis Offene Kirche. Der entsprechende Antrag Nr. 53/18, wonach die persönliche Beichte den Gemeinden bekannter gemacht und Pfarrerinnen und Pfarrer zur Beichte entmutigt werden sollen, wurde mehrheitlich angenommen. Ebenfalls aus dem Gesprächskreis Evangelium und Kirche brachte Andreas Wündisch einen Antrag ein, wonach es eine digitale Plattform geben solle, die Orientierung im Blick auf geistliche Angebote bieten könne. Der Antrag 47/18 unter dem Arbeitstitel „Wege zum Zentrum“ wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen.


    • TOP 23 - Schwerpunkttag 2018 - Inge Schneider
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      29.11.2018

    • Antrag Nr. 42-18 - Zuschuss für kirchenleitende Gremien - TOP 23
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      29.11.2018

    • Antrag Nr. 53-18 - Persönliche Beichte - TOP 23
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      29.11.2018

    • TOP 28 - Selbständiger Antrag Nr. 47-18
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      29.11.2018


TOP 24 - Kirche elektrisiert

Auf Mobilität und Zukunftsfähigkeit kirchlichen Handelns setzt das Projekt „Kirche elektrisiert“. „Herangetragen wurde es an den Oberkirchenrat aus der Pfarrerschaft“, so Direktor Stefan Werner. Dabei gehe es um Elektroautos, Pedelecs und Fahrräder. Mit ihnen könnten künftig Pfarrerschaft, kirchliche Beschäftigte und später auch Mitarbeitende der Diakonie durch Stadt und Land fahren.

Dabei würden sie nicht nur in nachhaltiger Weise das Emissionsproblem angehen, sondern nebenbei auch eine umweltbewusste, lebensnahe und zukunftsorientierte Kirche im öffentlichen Raum präsentieren. Auch für die Personalgewinnung sei hierin ein Vorteil zu sehen, merkte Werner an. Er zeigte Bilder von Kleinwagen in trendigem Design: Schwarz gehalten mit grünen Akzenten könnten andere Verkehrsteilnehmende bald auf den aufgedruckten Slogan „Kirche elektrisiert“ stoßen.

Zunächst sollen im Rahmen eines Vorprojekts Inhalt, Bedarf und Kosten näher analysiert werden. Bei positivem Ergebnis könnte es dann Rahmenabkommen mit jeweiligen Herstellern geben. Mitarbeitende würden die Fahrzeuge privat leasen und dabei selbst durch in der Menge günstigere Tarife und Bezuschussung durch die Landeskirche profitieren. Darin sieht Werner insgesamt eine „win-win-win-Situation für Mitarbeitende, Landeskirche und Umwelt“.

Aussprache

Wilfried Braun kann sich auch Ladestationen mit der Aufschrift „Bei uns können sie doppelt auftanken“ vorstellen. Angelika Herrmann berichtete, dass sich im Bereich der Diakonie schon manches in Richtung elektrobetriebene Autos getan hat. Andere Synodale aus der Diakonie zeigten sich ebenfalls befürwortend. „Dann müssen aber auch die Pfarrhäuser entsprechend ausgestattet sein“, gab Herrmann dabei zu bedenken und zählte weitere zu berücksichtigende Rahmenbedingungen auf. Dagegen wollte Ralf Albrecht das Projekt agil halten und nicht erst darauf warten, dass Pfarrhausrichtlinien geändert werden. Direktor Stefan Werner erläuterte, dass bereits ausbaufähige Gespräche zu infrastrukturelle Rahmenbedingungen geführt wurden. „Festgezurrt“ sei in dieser Phase der Vorüberlegungen noch nichts. Insgesamt zeigte sich großer Zuspruch zum Projekt aus den Reihen der Synodalen.


    • TOP 24 - Kirche elektrisiert - Stefan Werner
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      29.11.2018

    • TOP 24 - Kirche elektrisiert - Stefan Werner - PPP
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      29.11.2018


TOP 26 - Reformations-Euro

Im Rahmen der Herbsttagung 2017 wurde beantragt, bei der Bundesbank die Herausgabe einer 1-Euro-Umlaufmünze, bzw. einer 2-Euro-Gedenkmünze mit einem geeigneten Motiv der Reformation oder des Reformators Martin Luther herauszugeben.

Grundsätzlich sei das ein schöner Plan gewesen, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit Franziska Stocker-Schwarz in ihrem Bericht vor der Synode. Das Vorhaben sei auch geprüft worden, die Rückmeldungen der zuständigen Fachstellen haben jedoch erkennen lassen, dass der Zeitpunkt des Antrages als „zu spät“ angesehen wurde. „Im Nachgang zum Jubiläum ein solches Vorhaben umzusetzen, ist nicht zu realisieren“, so Stocker-Schwarz. Daher empfahl die Vorsitzende der Synode, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. 


    • TOP 26 - Reformations-Euro - Franziska Stocker-Schwarz
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      29.11.2018


TOP 27 - Bericht von der EKD-Synode

Mit dem Schwerpunktthema „Glaube junger Menschen“ hat sich die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 11. bis 14. November in Würzburg beschäftigt. „In einer Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD gab etwa ein Viertel der 19 bis 27-Jährigen an, an Gott zu glauben. Ein Drittel sagte aber, mit dem Glauben an Gott nichts anfangen zu können“, so Friedemann Kuttler in seinem Bericht vor der Synode. Die EKD-Synode ging deshalb auf ihrer Tagung der Frage nach, wie sie wieder mehr junge Menschen gewinnen kann. So sei dann auch ein Thesenpapier erarbeitet worden, das in seinem Duktus zwar einer synodalen Kundgebung entspricht, nicht aber in seinem Inhalt und seiner Sprache. „Es ist ein Papier, das produktiv verunsichern kann und uns als Kirche, jede/n Einzelne/n herausfordert, über die eigene Spiritualität und den eigenen Glauben nachzudenken“, so Kuttler weiter.

Einen weiteren Schwerpunkt legte die Synode mit der Verantwortung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Landesbischof Heinrich Bedford-Strom, Ratsvorsitzender der EKD, hat zum Auftakt der Synode in Würzburg die Missbrauchs-Opfer um Vergebung gebeten und sagte weiterhin: „Wir müssen noch intensiver an Präventionskonzepten und zielgenauer Aufarbeitung arbeiten“ und dass es eine „Null-Toleranz gegenüber Tätern und Mitwissern“ geben müsse. „Bischöfin Kirsten Fehrs gab für den Rat einen beeindruckenden und gleichzeitig bestürzenden Bericht über die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche“, so Kuttler.

Vortrag Bischöfin Kirsten Fehrs

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Gleichwohl stelle sich die EKD-Synode der Verantwortung, denn auch in der evangelischen Kirche gäbe es Fälle von sexualisierter Gewalt, so Dr. Irmgard  Schwaetzer, die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Aus diesem Grund habe die EKD-Synode beschlossen, sich dem Leid und dem Schmerz derer, die im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt und Missbrauch erlitten haben zu stellen. Die EKD-Synode stellte daraufhin einen 11-Punkte-Plan vor, der als Richtschnur für das weitere Handeln in der Evangelischen Kirche und in den Landeskirchen gelten soll.


    • TOP 27 - EKD-Synode - Kurt Wolfgang Schatz und Friedemann Kuttler
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      29.11.2018


Eine Zusammenstellung unserer Pressemitteilungen zur Herbsttagung sowie Pressefotos zur freien Verwendung finden Sie in unserem Pressebereich.

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    • Tagesordnung Herbst 2018
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      16.11.2018

    • Jahresbericht 2018
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      23.11.2018

    • beraten und beschlossen 3/2018
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      05.12.2018