300 Jahre Konfirmationsordnung in Württemberg

Befestigung im Glauben

Das Register der Konfirmanden in Pleidelsheim aus dem Jahr 1723.Bild: Landeskirchliches Archiv

Noch immer ist das Fest der Konfirmation volkskirchlich fest verankert: Junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter lernen ihren Glauben und ihre Kirche besser kennen und empfangen persönlichen Segen. Woher kommt dieses Fest? 

Schon die Reformation führte einen Glaubensunterricht ein für mündige Christen, sogar für Jungen und Mädchen. Dieser schloss mit einer Prüfung ab, die zur Teilnahme an der Feier des Heiligen Abendmahls berechtigte. Grundlage war der Katechismus von Luther und Brenz. Und das Vorbild war wieder einmal Hessen, die Kirchenordnung von Martin Bucer 1538 und die erste Konfirmationsordnung von Ziegenhain. Weitere Überlegungen für ein Ritual zur öffentlichen Katechismusprüfung und Abendmahlszulassung verhinderte zunächst die Kritik am römisch-katholischen Sakrament der Firmung. Erst der frühe Pietismus hatte hier wieder eine größere Freiheit, das Überlieferte zu prüfen, Gutes zu behalten und Neues zu entwickeln. Es waren der Hofprediger Johann Reinhard Hedinger und sein Freund Johann Andreas Hochstetter, die die Unterrichtszeit für eine Kirche besser mit einem Gottesdienst, als nur mit einer Prüfung abgeschlossen haben wollten. Dafür lieferte Hedinger einen Entwurf in seinem Werk „Examen De Confessione publica“ von 1701, nachdem er zuvor schon ein modernes Unterrichtskonzept entwickelt und die Zusammenstellung der Katechismen von Luther und Brenz mitgestaltet hatte, die bis heute den für Württemberg maßgeblichen Text darstellt. Was sind die wichtigsten Inhalte der Konfirmation von 1722? 

Segen vor Prüfung  

Er deutet die Handlung durch ihren Namen „Konfirmation“ – übrigens dasselbe Wort wie bei „Firmung“! – als Befestigung im Glauben, die in Handauflegung und Segenswort zum Ausdruck kommt. Dazu kommt das abzulegende Bekenntnis. Dies steht in Verbindung zur Heiligen Taufe. Die Kinder sollen ihren Taufbund nicht nur verstehen, sondern bejahen und ihn damit als lebensrelevant erkennen. 

Immer wieder betont Hedinger die Wechselwirkung eines solchen öffentlichen Ritus für alle Beteiligten und die ganze Kirche: Für alle dient die Konfirmation zur Tauferinnerung; Eltern und Paten vergegenwärtigt die Konfirmation ihre Aufgabe in der christlichen Erziehung; der Gemeinde und Kirche stellt sie die Jugend, die sonst kaum in Erscheinung tritt, als Teil ihrer selbst vor Augen.  

Dieser Entwurf zur Konfirmation wurde erst später kirchliche Praxis, was zunächst  die Auseinandersetzung mit dem Separatismus und seiner Kirchenkritik verhinderte. Mit Generalreskript vom 11. Dezember 1722 wurde die Konfirmation im Herzogtum Württemberg eingeführt und am Sonntag Quasimodogeniti  - übrigens dem „Weißen Sonntag“ der Firmung! - 1723 fanden die ersten Konfirmationsgottesdienste statt. 

PD Pfarrer Dr. Wolfgang Schöllkopf, Tübingen/Ulm 

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