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Disziplinarverfahren des Heilbronner Kirchenpflegers

Bundesrichter a. D. Ulrich Hebenstreit führt Ermittlungen

Stuttgart/Heilbronn. Seit einigen Wochen ist die Öffentlichkeit in Heilbronn mit dem Fall eines Kita-Mitarbeiters konfrontiert, dem die Staatsanwaltschaft Heilbronn Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sowie schweren sexuellen Missbrauch vorwirft. Die polizeilichen Ermittlungen dazu laufen seit Anfang 2016.

Der Beschuldigte war Mitarbeiter in einer Kindertagesstätte der Gesamtkirchengemeinde Heilbronn sowie ehrenamtlich in seiner Kirchengemeinde in Heilbronn aktiv. Gegenüber der Kirchenverwaltung wurde der Vorwurf erhoben, zu zögerlich gehandelt zu haben. Der Leiter der Verwaltung der Heilbronner Gesamtkirchengemeinde, Kirchenpfleger Rolf Krieg, hat zur Klärung dieser Vorwürfe inzwischen beim Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt. Daraufhin hat der Evangelische Oberkirchenrat am Dienstag, 27. März, das Verfahren eingeleitet und eine externe Person mit der Ermittlungsführung im Disziplinarverfahren beauftragt: Ulrich Hebenstreit, Richter am Bundesgerichtshof a. D., wird diese Aufgabe übernehmen.

Ein Disziplinarverfahren dient im Beamtenrecht der Klärung von Sachverhalten und der Prüfung, ob es Dienstpflichtverletzungen gegeben hat.

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche