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Was bedeutet das Klimaschutzgesetz der Landeskirche für die Kirchengemeinden? Interview mit Siglinde Hinderer, Leiterin des landeskirchlichen Umweltreferats zur freien Verwendung in Ihrem Medium

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bis 2040 soll die Evangelische Landeskirche in Württemberg klimaneutral werden – das hat die Landessynode 2022 beschlossen. Das kirchliche Klimaschutzgesetz benennt klar die Bereiche, die dazu beitragen müssen, das Ziel zur erreichen – allen voran der Energieverbrauch der kirchlichen Immobilien. Was bedeutet das aber konkret – vor Allem für die Kirchengemeinden? Müssen sie Gebäude und vielleicht sogar Kirchen aufgeben?

Zu diesem Thema finden Sie im Anhang ein Interview mit Siglinde Hinderer, Leiterin des landeskirchliche Umweltreferats.

Gerne können Sie den Artikel frei in Ihrem Medium verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dan Peter
Sprecher der Landeskirche


Hinweis: Ein Foto von Siglinde Hinderer finden Sie im Pressebereich unserer Homepage www.elk-wue.de. Mehr über das kirchliche Klimaschutzgesetz finden Sie hier auf www.elk-wue.de.   

 

Das Klimaschutzgesetz der Ev. Landeskirche - Interview mit Umweltreferentin Sieglinde Hinderer zur freien Verwendung in Ihrem Medium
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03.03.2023

Das Klimaschutzgesetz der Ev. Landeskirche - Interview mit Umweltreferentin Sieglinde Hinderer zur freien Verwendung in Ihrem Medium
Pressemitteilung