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„Aufgabe für die Gemeinden vor Ort“

Landesbischof July begrüßt Möglichkeit, wieder Gottesdienste zu feiern

Stuttgart. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July hat die geplante Möglichkeit begrüßt, künftig wieder Gemeindegottesdienste in Kirchen feiern zu können. Die Vorbereitung dieser Gottesdienste unter Beachtung der Abstandsregelungen und sich daraus ergebender Höchstzahlen an Gottesdienstbesuchern, Hygiene- und anderer Schutzmaßnahmen bezeichnet er als „eine beachtliche Aufgabe für die Gemeinden vor Ort“.

Der Landesbischof sagte, er freue sich sehr auf die ersten Gottesdienste, die wieder miteinander gefeiert werden können. „Diese Gottesdienste sind Übergangsformen mit Einschränkungen, die uns erinnern, dass wir in Zeiten der Pandemie leben. Wir haben diese Einschränkungen in den letzten Wochen auch deshalb aus Überzeugung mitgetragen, weil der Schutz des Nächsten aus dem Glauben an den dreieinigen Gott erwächst. Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen. Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Dies muss freilich immer wieder diskutiert und überprüft werden.“

Das Schutzkonzept umfasse einen Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesuchern von voraussichtlich zwei Metern (Hausgemeinschaften ausgenommen), die Gottesdienste werden in kurzer Form ohne Abendmahl stattfinden und „auf Empfehlung der Virologen verzichten wir auf gemeinsamen Gesang“, so der Landesbischof. Die Höchstzahl der Teilnehmenden soll sich nach der Größe des Raumes und den Gegebenheiten vor Ort richten.

„Wir wollen im Rahmen dessen, was möglich ist, sichtbare Gemeinschaft ermöglichen, wenn auch auf ‚Abstand‘“, so July. Das bedeute aber nicht, „dass wir keine Streaming-Angebote oder andere analoge oder digitale Formen mehr haben, die in den vergangenen Wochen so lebhaft und wunderbar entwickelt worden sind.“ Es gelte, alles dafür zu tun, das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. „Dafür zu sorgen und Abstand zu halten ist ein Akt der Nächstenliebe“.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche

 

Detaillierte Regelungen wird die Landeskirche direkt nach der Rechtsverordnung durch die Landeregierung veröffentlichen, die wiederum das Bund-Länder-Gespräch am 30. April abwarten will.