Religionslehrkräfte auch mit spirituellen Angeboten unterstützen
Andrea Holm wird die neue Schuldekanin von Biberach. Die 58-jährige Ulmer Jugendpfarrerin ist in dieser Woche in das neue Amt gewählt worden. Sie tritt die Stelle zum Schuljahr 2021/22 an. „Ich freue mich, dass in unserem Bundesland Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird. Hier als Schuldekanin einen guten Rahmen für die Unterrichtenden zu gewährleisten, sehe ich als meine wichtige Aufgabe an“, sagt die gebürtige Sindelfingerin.
Als Jugendpfarrerin im Ulm habe sie sich mit Interesse und Engagement in die heutige Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen eingearbeitet und durch den Kontakt zu ihnen erfahren, welche Projekte und Kooperationen mit Schulen für die Schülerinnen und Schüler wichtig sind, macht Andrea Holm deutlich. Ihr Augenmerk liegt auch auf der ökumenischen Zusammenarbeit an Schulen, und als geistliche Begleiterin möchte sie den Lehrkräften auch spirituelle Angebote machen.
Nach ihrem Theologiestudium in Tübingen, Montpellier (Frankreich) und Marburg an der Lahn war Andrea Holm unter anderem in Blaufelden, Ravensburg und Ulm als Pfarrerin tätig. 2015 trat sie die Stelle als Jugendpfarrerin in Ulm an. Sie ist verheiratet mit Thomas Holm, Schuldekan von Ulm und Blaubeuren, und hat vier Töchter und einen Sohn im Alter von 21 bis 33 Jahren. In Ihrer Freizeit pilgert sie gern, liest, malt und genießt guten Kaffee.
Andrea Holms künftiger Zuständigkeitsbereich umfasst den Kirchenbezirk Biberach, in dem 170 staatliche und 39 kirchliche Lehrkräfte an 169 Schulen evangelische Religionslehre erteilen. Schuldekaninnen und Schuldekane tragen die Verantwortung für die religionspädagogische Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk.
Zu den zentralen Aufgaben gehören unter anderem Visitation, Aufsicht über den Evangelischen Religionsunterricht, Aufsicht über staatliche und kirchliche Lehrkräfte, Begleitung und Beratung, Gewährleistung der Unterrichtsversorgung in Zusammenarbeit mit Schulleitungen und Schulverwaltung und die Mitwirkung bei religionspädagogischen Prüfungen.
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