Hans Asmussen leitete die Verwaltungsstelle von Schwäbisch Gmünd aus
Schwäbisch Gmünd. Vor 75 Jahren wurde die Kanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründet. Sie befand sich anfänglich im evangelischen Pfarrhaus in Schwäbisch Gmünd (Oberbettringer Straße 19). Leiter dieser Verwaltungsstelle war Pfarrer Hans Asmussen.
Auch die EKD hat einmal klein angefangen. Die Kanzlei, die Verwaltungsstelle dieses Zusammenschlusses der evangelischen Kirchen in Deutschland, befand sich anfänglich im evangelischen Pfarrhaus an der Oberbettringer Straße 19 in Schwäbisch Gmünd. Leiter dieser Verwaltungsstelle war Pfarrer Hans Asmussen, der während des Dritten Reichs in der Bekennenden Kirche in Berlin eine wichtige Stellung eingenommen, nach einer Haftstrafe 1943 in Württemberg Aufnahme gefunden und in Schwäbisch Gmünd einen Dienstauftrag bekommen hatte.
Bildung der EKD
Der württembergische Landesbischof Theophil Wurm hatte sich noch während des Krieges um einen Zusammenschluss der deutschen Landeskirchen bemüht. Diese Vereinigung sollte ein Gegenentwurf zu der im Dritten Reich gegründeten regimetreuen Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) sein, die unter der Leitung des „Reichsbischofs“ Ludwig Müller gestanden hatte. Die DEK war mit Kriegsende verschwunden. Nun konnte daran gegangen werden, Neues zu schaffen.
Eine erste Zusammenkunft der Leitungen der deutschen Landeskirchen fand schon 27. bis 31. August 1945 im hessischen Treysa statt. Wurm gelang es in Treysa, zwischen den verschiedenen kirchenpolitischen Richtungen zu vermitteln, so dass am 31. August 1945 der zwölf Mitglieder zählende Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gebildet werden konnte. Ratsvorsitzender der EKD wurde Theophil Wurm.
Stuttgarter Schulderklärung
Bei einer Sitzung des Rats der EKD, die am 18. und 19. Oktober 1945 in Stuttgart stattfand, erschien unvermutet eine Delegation des im Aufbau befindlichen Ökumenischen Rats der Kirchen. Gegenüber den Vertretern der Kirchen aus Ländern, mit denen sich Deutschland noch kurz zuvor im Krieg befunden hatte, war ein Wort notwendig, mit dessen Hilfe Brücken gebaut werden konnten. Es kam zu der von Asmussen und Niemöller verfassten und von den Mitgliedern des Rats der EKD unterzeichneten Stuttgarter Schulderklärung.
Auf einer Tagung in Eisenach vom 9. bis 13. 1948 konnte dann die EKD als Zusammenschluss der deutschen evangelischen Landeskirchen in allen vier Besatzungszonen durch Verabschiedung einer Grundordnung gegründet werden. Es handelte sich hierbei um einen Kirchenbund, keine einheitliche Kirche unter einem bestimmten Bekenntnis. Somit war zwar nichts gänzlich Neues geschaffen, aber das Mögliche erreicht worden.
Umzug nach Hannover
Angesichts der wachsenden Aufgaben, die sich der EKD stellten, musste die Lage der Kanzlei – 1948 wird Königsturmstraße 28 in Gmünd als Adresse genannt – zunehmend als Behelfsexistenz empfunden werden. Im Gespräch waren Göttingen und Hannover, wobei die Entscheidung schließlich auf Hannover fiel. Im Jahr 1949 zog die Kirchenkanzlei der EKD dorthin um.
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