| Landeskirche

Weihnachtsgottesdienste können gefeiert werden

Kürzer, häufiger im Freien, weniger Besucher

Präsenz-Gottesdienste können unter strengen Hygienemaßgaben weiter gefeiert werden, wenn der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz unter 300/100.000 Einwohnern liegt. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Alle anderen Veranstaltungen müssen abgesagt werden oder digital stattfinden. 

Landesbischof Frank Otfried July verurteilt den Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm. Dank eines beherzten Zeugen konnte die Feuerwehr Schlimmeres verhindern.Archivfoto: elk-wue.de / Gottfried Stoppel

In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg können Präsenz-Gottesdienste unter strengen Hygienemaßgaben weiterhin gefeiert werden. Dies allerdings nur, wenn der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz unter 300/100.000 Einwohnern liegt. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Alle anderen Veranstaltungen werden abgesagt oder finden digital statt. Insgesamt werden die Gottesdienste kürzer, häufiger im Freien und mit weniger Teilnehmern gefeiert.

„Mit diesen Gottesdiensten erfüllen wir unseren Auftrag, einen geistlichen Dienst am Nächsten zu gewährleisten,“ sagt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Gottesdienste sind ein öffentliches Angebot für alle – gerade in besonders schwierigen Zeiten. Sie werden sich deutlich von denen der vergangenen Weihnachtsfeste unterscheiden, aber dennoch die Weihnachtsbotschaft vom Kommen Gottes in die Welt und das ‚Fürchtet euch nicht‘ verkündigen,“ begründet Dr. h. c. Frank Otfried July die Entscheidung der Kirchenleitung, Gottesdienste unter größtmöglicher Vorsicht stattfinden zu lassen.

Eine Ausnahme von der Verbotsregelung ab einem Inzidenzwert von 300/100.000 Einwohnern im Stadt- oder Landkreis kann nur vom jeweiligen Dekanat genehmigt werden, wenn das Infektionsgeschehen vor Ort signifikant niedriger ist als im Stadt- oder Landkreis und die örtlichen Behörden einbezogen sind.

Ebenso gehöre es zum kirchlichen Auftrag, die seelsorgerliche Begleitung von Menschen zu gewährleisten, seien sie jung oder alt, gesund, krank oder sterbend. Auch Trauerfeiern, so der Landesbischof, müssten in angemessenem Rahmen möglich bleiben.

„Unsere Solidarität mit den vom Lockdown Getroffenen zeigt sich gerade in unserem Angebot, für sie da zu sein. Dabei tun wir alles, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, Menschenleben zu retten und Leid zu verhindern.“

Bereits vor dem Lockdown hat die Landeskirche ihren Gemeinden ermöglicht, auf Gottesdienstfeiern zu verzichten, wenn es die Gegebenheiten vor Ort als nicht verantwortbar erscheinen lassen, Gottesdienste zu feiern. „Als Kirchen haben wir seit dem Frühjahr mit unseren Schutzkonzepten einen wichtigen - und erfolgreichen - Beitrag geleistet, um das Infektionsrisiko und das Grundrecht auf freie Religionsausübung in Einklang zu bringen“, so Landesbischof July. Es bleibt bei der Verpflichtung, Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten sowie sich vor dem Gottesdienst anzumelden.

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