| Landeskirche

Brief der Landesbischöfe zu Gottesdienstfeiern

Mindestabstand, Maskenempfehlung und weitere Voraussetzungen

Die beiden Landesbischöfe Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg, l.) und Professor Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh.Stoppel (July). Youtube (Cornelius-Bundschuh)

Vom 4. Mai an, so hat es die Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen, dürfen in Kirchen wieder Gottesdienste gefeiert werden. In Absprache miteinander haben die evangelischen Landeskirchen sowie die römisch-katholischen Diözesen Kriterien entwickelt, auf die bei diesen Gottesdiensten zu achten ist. Die beiden evangelischen Landesbischöfe Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) haben diese in einem gemeinsamen Brief an die Pfarrerschaft erläutert.

Einerseits freuten sich die Landesbischöfe über die Möglichkeit, wieder Präsenz-Gottesdienste feiern zu können, gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die Bedrohung durch die Corona-Pandemie nicht vorüber sei. „Deshalb haben wir alle gemeinsam die Verantwortung, unsere Gottesdienste so zu gestalten, dass von ihnen kein Infektionsrisiko ausgeht. Diese Verantwortung ist Ausdruck von Fürsorge und Schutz am Nächsten und Folge unseres Glaubens an den dreieinigen Gott. Die beiden evangelischen Kirchen im Land haben daher gemeinsame Schutzkonzepte erstellt.“

Mindestabstand von zwei Metern

Darin steht unter anderem, dass ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Besuchern eingehalten werden muss. Dieser Mindestabstand ist Grundlage für die Berechnung der Höchstzahl von Personen, die in einer Kirche am Gottesdienst teilnehmen dürfen. Der Kirchengemeinderat legt die Zahl fest. Mit dem Mindestabstand von zwei Metern geht die Landeskirche in Absprache mit den anderen Kirchen im Land bewusst über die Vorgaben des Landes hinaus, um ihrer Verantwortung gegenüber den Gottesdienstbesuchern gerecht zu werden. 

Für Gottesdienste im Freien gilt eine Personenhöchstzahl von 100 Besuchern, für Bestattungen eine Personenhöchstzahl von 50 Besuchern. Das Heilige Abendmahl wird bis auf weiteres nicht gefeiert. Auch Ordinations-, Konfirmations- und Jubiläumskonfirmationsgottesdienste können bis auf weiteres nicht gefeiert werden. Gleiches gilt für Kindergottesdienste bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Taufen werden in einem selbstständigen Taufgottesdienst vollzogen. Trauungen sollen verschoben werden. 

Besucher werden manches vermissen

Nun gelte es, so die Landesbischöfe, mit dem bisherigen Schwung und dieser geistlichen Kraft „auch die wiedergewonnene Möglichkeit auszugestalten, gemeinsam öffentliche Gottesdienste unter diesen besonderen Bedingungen zu feiern. Viele werden in den Gemeinden die Nähe in der Bankreihe, die Berührung beim Friedensgruß, den kräftigen Gemeindegesang, das gemeinsame Abendmahl, das Händeschütteln am Ausgang und manches andere vermissen; wir sind aber sicher, dass Sie auch unter diesen eingeschränkten Bedingungen dazu beitragen werden, das Wort vom Kreuz in die Welt zu tragen und den Glauben ins Leben zu ziehen, so wie es Ihnen in den letzten Woche mit vielfältigen Angeboten gelungen ist.“

Risikogruppen im Blick behalten

Weiter rufen July und Cornelius-Bundschuh dazu auf, besonders die Risikogruppen im Blick zu haben, „zu denen gerade viele ältere Menschen gehören, die regelmäßig unsere Gottesdienste mitfeiern und die Gemeinde und unsere Kirche durch ihr Gebet tragen. Wir sollten alles tun, um ihnen den Zugang zu ermöglichen; für die, die trotzdem nicht kommen können oder wollen, sollten wir auch weiterhin Online-Angebote, Telefonandachten, Briefe oder Verteilschriften als geistliche Begleitung zur Verfügung stellen.“

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02.05.2020

Brief Landesbischöfe Gottesdienste_30. April

Rundschreiben Gottesdienste
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Info: 77 KB | PDF
02.05.2020

Rundschreiben Gottesdienste
Rundschreiben Wiederaufnahme Gottesdienste_3. Mai


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