| Landeskirche

„Gefängnisseelsorge ist Dienst an der Menschenwürde“

Pfarrerin Susanne Büttner wird Gefängnisdekanin in Baden-Württemberg

Am Sonntag, 2. Dezember, ist Pfarrerin Susanne Büttner als Dekanin im Justizvollzug für die Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg in ihr Amt eingeführt worden. Die Investitur fand an ihrem bisherigen Wirkungsort in der Marienkirche des ehemaligen Dominikanerinnenklosters Gotteszell in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd statt. Dort war die 55-jährige Pfarrerin seit 2001 Gefängnisseelsorgerin.

Pfarrerin Susanne BüttnerEMH/Stephan Braun

„Eine Gesellschaft mit weniger Gefängnissen statt höheren Mauern, bleibt meine Vision. Solange das noch nicht so ist, braucht eine humane Gesellschaft einen humanen Strafvollzug“,  sagte Susanne Büttner im Rahmen ihrer Einsetzung. Sie will dazu beitragen, „dem Strafvollzug, das heißt Gefangenen wie Bediensteten, in Kirche und Gesellschaft eine angemessene Würdigung zukommen zu lassen.“ Ein Ziel der kommenden Jahre werde sein, die guten Standards in der Gefängnisseelsorge auch in Zeiten von Überbelegung und psychisch stärker belasteten Gefangenen zu erhalten. Außerdem sei es wichtig, angesichts von transnationalen Wanderungsbewegungen der religiösen Vielfalt in den Gefängnissen Rechnung zu tragen. „Vor allem sehe ich meinen Auftrag als einen geistlichen Auftrag. Es muss in den vielen Aufgaben, die das Gefängnis bereithält, immer Zeit für Innehalten, Stille und Reflexion geben“, so Büttner weiter.

„Jesus Christus selbst spricht: Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“, zitierte Dr. Norbert Lurz, Bildungsdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, im Einführungsgottesdienst Matthäus 25,36. „Den Menschen durch sein Leben zu begleiten, durch Höhen und Tiefen, in Grenzsituationen: das gehört zum Auftrag der Kirche. Folglich war und ist die Seelsorge auch Bestandteil des Gefängniswesens“, so Lurz. Sie orientiere sich am biblischen Menschenbild und frage nach den besonderen Ausprägungen für das Gefängnis. „Gefängnisseelsorge ist deshalb in einem unmittelbaren Sinn Dienst an der Menschenwürde. Menschen sind fehlbar, Menschen werden schuldig. Dies gehört zu unserem Menschsein“, so Lurz weiter. Einzelne und Gesellschaft stünden immer wieder vor der Aufgabe, aus entstandenem Schaden zu lernen und Wege der Versöhnung, zur Wiederherstellung von Frieden und zum gerechten Ausgleich zu finden. Deshalb sei Kirche im Gefängnis präsent.

„Mit Susanne Büttner übernimmt eine ausgesprochen erfahrene und kompetente Pfarrerin das Amt der Gefängnisdekanin“, sagte Sabine Kast-Streib, Direktorin des Zentrums für Seelsorge und Leiterin der Abteilung „Seelsorge“ im Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden. Als ehemaliges Mitglied im Vorstand der Bundeskonferenz Gefängnisseelsorge sei sie bundesweit vernetzt. „Unter anderem ist sie Expertin für das Projekt ‚Kloster im Gefängnis‘. Durch Meditation und Exerzitien können Gefangene hier innere Freiheit erfahren“, so Kast-Streib.

Bei der Gefängnisseelsorge begegnen sich Kirche und Staat in einer ganz besonderen Weise: Beiden obliegt die Aufgabe, für die Menschen in Haft – in einer für sie schwierigen und belastenden Situation – zu sorgen und Hilfe zu leisten.

Ministerialdirigent Martin Finckh

Ministerialdirigent Martin Finckh, Leiter der Abteilung Justizvollzug des Baden-württembergischen Ministeriums der Justiz und für Europa, gratulierte für das Justizministerium und sagte: „Das Ministerium weiß um die Bedeutung der Gefängnisseelsorge und schätzt das Wirken der Seelsorgenden sehr. Wir sind den beiden Evangelischen Landeskirchen für ihr Engagement in der Gefängnisseelsorge Baden-Württemberg sehr dankbar. Bei der Gefängnisseelsorge begegnen sich Kirche und Staat in einer ganz besonderen Weise: Beiden obliegt die Aufgabe, für die Menschen in Haft – in einer für sie schwierigen und belastenden Situation – zu sorgen und  Hilfe zu leisten.“ Finckh erinnerte an Büttners erste Station im Justizvollzug: „Sie haben in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd zum 1. Dezember 2001 das Amt der evangelischen Anstaltsseelsorgerin übernommen. Seitdem bereichern Sie den Justizvollzug mit ihrer humorvollen und zupackenden Art. Nun sind Sie im höchsten Amt der Seelsorge im Justizvollzug angekommen.“

Zu den Aufgaben der Dekanin im Justizvollzug gehören unter anderem  die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Justizvollzugsbehörden und den beiden Landeskirchen sowie die Beratung des Justizministeriums in seelsorglichen Angelegenheiten. Weiter zu nennen sind die qualifizierte Einarbeitung in die Aufgaben der Gefängnisseelsorge, die Betreuung aller im Strafvollzug tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger und die Fachaufsicht. Bei hauptamtlichen und von den Landeskirchen angestellten Gefängnisseelsorgern und -seelsorgerinnen sind sie für die Personalentwicklungssgespräche und die dienstliche Beurteilung zuständig. Hinzukommen die Mitwirkung bei der Stellenbesetzung von Hauptamtlichen und deren Einführung in einem Gottesdienst. Außerdem berät sie die Nebenamtlichen wie auch die für die zuständigen Dekane und Dekaninnen in den Kirchenbezirken.

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