Drehscheibe der Kirchenmusik in Württemberg

Zu den Aufgaben des Amtes für Kirchenmusik gehört die Pflege, Förderung und Ordnung der kirchenmusikalischen Arbeit und die Mitwirkung bei der Fachaufsicht.

Das Amt für Kirchenmusik

  • berät den Oberkirchenrat, die Kirchenbezirke und die Kirchengemeinden in kirchenmusikalischen und liturgischen Fragen,
  • trägt die Verantwortung für die Kirchenmusik-C-Prüfung,
  • wirkt mit bei Hochschulprüfungen,
  • wirkt mit bei der Fachaufsicht über die Bezirkskantoren,
  • wirkt mit bei der Errichtung und Ausstattung von Kirchenmusikerstellen,
  • wirkt mit bei der Besetzung von Bezirkskantorenstellen,
  • regelt die Anstellungsverhältnisse von Kirchenmusikern,
  • übernimmt die Redaktion des Evangelischen Gesangbuchs und die Erarbeitung weiterer Liederbücher für die Gemeinden (z.B. "Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder"),
  • veranstaltet Aus- und Fortbildungen für Pfarrer und Kirchenmusiker in Hymnologie und Liturgik.

Das Amt für Kirchenmusik wirkt eng zusammen mit dem theologischen Dezernat aber auch, z.B. in Personal- oder Orgelfragen, mit den anderen Dezernaten des Oberkirchenrats.