Prävention

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat den Anspruch, Schutz- und Kompetenzort im Bereich des Umgangs mit sexualisierter Gewalt zu sein. Aus diesem Grund gilt für uns im Umgang mit jeder Form von sexualisierter Gewalt: null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung.

In allen Fällen im Umgang mit sexualisierter Gewalt benötigt es Wissen und Unterstützung, um angemessen zu reagieren. Daher wird den Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und sonstigen Trägern der freien Jugendhilfe empfohlen, sich frühzeitig mit den Risiken innerhalb der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und hilfesuchenden Erwachsenen auseinanderzusetzen und die Umsetzung eines eigenen Schutzkonzeptes zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt anzugehen.

 

Prävention ist keine Sache, die nebenher geschieht, sondern muss bewusst in die Wege geleitet werden. Arbeitshilfen, Beispiele und Bausteine für diesen Prozess sind aktuell in der Überarbeitung und für Mitarbeitende in der Landeskirche im internen Bereich des Dienstleistungsportals abgelegt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle/Präventionsstelle.

Für den Ausbau des Präventionskonzeptes in Kirchengemeinden, Werken und Einrichtungen wurde im Juni 2014 die befristete Koordinierungsstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“., zunächst befristet, eingesetzt. Seit November 2023 ist diese Stelle unbefristet und Teil der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Implementierung und Weiterentwicklung landeskirchlicher Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt
  • Weiterentwicklung von Materialien zur Schutzkonzeptentwicklung
  • Beratung zur Schutzkonzeptentwicklung für Einrichtungen und Kirchenbezirke
  • Zentrale Schulungsangebote für
    • Multiplikator*innen Schulungskonzept „hinschauen – helfen – handeln“
    • neue Führungskräfte, Dekan*innen und Schuldekan*innen
    • Ansprechpersonen
  • Durchführung von zentralen Fachtagungen zu aktuellen Themen und Zielgruppen
  • Vernetzung inner- und außerkirchlich zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt

Mit dem landeskirchlichen Gewaltschutzgesetz erweiterte sich die Zielgruppe der Prävention. Im §2 Abs. 1 AGSB heißt es:

„Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder […] in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“

Somit sind schon vorhandene Schutzkonzepte im Blick auf die Zielgruppe zu verändern. Durch eine Risikoanalyse als allgemeine Pflicht von Dienststellenleitungen wird die Grundlage für ein institutionelles Schutzkonzept gelegt.

Bei der Erstellung von Schutzkonzepten nach § 2 (AGSB) sollen sich die Dienststellen an Standards orientieren:

1. Verantwortung zur Prävention erfolgt durch die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes

2. Regelmäßige Thematisierung von Fragen zur sexualisierten Gewalt und deren Prävention in Leitungsgremien

3. Implementierung von Auseinandersetzung mit der Selbstverpflichtungserklärung sowie die regelmäßige Diskussion und Weiterentwicklung mit dem arbeitsfeldspezifischen Verhaltenskodex

4. Dienstliche Anordnung von Fortbildungen aller Mitarbeitenden zum Nähe-Distanzverhalten, zur grenzachtenden Kommunikation und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

5. Implementierung von Partizipations- und Präventionsangeboten sowie sexualpädagogischen Konzepten für Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen

6. Bereitstellung von Notfall- oder Handlungsplänen, die ein gestuftes Vorgehen im Fall eines Verdachtes auf sexualisierte Gewalt vorsehen

7. Information der Mitarbeitenden über Rechte und Pflichten.

Zur Umsetzung dieser Standards gibt es Materialien (Rahmenschutzkonzept) für Mitarbeitende der Landeskirche im internen Bereich des Dienstleistungsportals (Zugang notwendig).

Zur Umsetzung von Schulungen können Personen vor Ort als Multiplikator*in für das Schulungskonzept „hinschauen – helfen – handeln“ qualifiziert werden. Dafür findet jedes Jahr mindestens ein zentraler Kurs statt.

Die Kirchenleitung hat im Sommer 2020 bereits Leitlinien beschlossen. Sie sind keine neuen Normen, sondern beschreiben die Haltung, welche von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die auf Grundlage des Ordinationsversprechens ihren Dienst ausüben, erwartet wird. Sie sind damit ein Teil des landeskirchlichen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt.

In der Arbeitshilfe sind Praxistipps enthalten zur Bearbeitung und Auseinandersetzung mit den Leitlinien zur Integration in das spezifische Schutzkonzept.

Download der Leitlinien.

Download der Arbeitshilfe.

 

Die Leitlinien zum sicheren Umgang mit sexualisierter Gewalt sind Bestandteil der Selbstverpflichtung von privat-rechtlich angestellten Mitarbeitenden sowie Mitarbeitende in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Sie dienen auch der Grundlage für einen spezifischen Verhaltenskodex.

Schon bei Bewerbungsgesprächen kann die Sprache auf das Präventionskonzept der Einrichtung oder Gemeinde kommen. Damit signalisiert das Auswahlgremium den Bewerberinnen und Bewerbern, dass die Einrichtung sensibilisiert ist und sich dem Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ angenommen hat. Wenn es schriftliche Vereinbarungen gibt und klare Handlungskonzepte vorhanden sind, ist das ein Signal, dass Grenzüberschreitungen nicht hingenommen werden, sondern klare Konsequenzen haben.

In der Broschüre „Bewerbungsverfahren achtsam gestalten“ werden Hinweise für die Phase der Einstellung neuer Fachkräfte in kirchlichen Handlungsfeldern beschrieben. Ein achtsames Bewerbungsverfahren hilft bei der Vermeidung von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in kirchlichen Arbeitsfeldern.

  • Borschüre und Vorlagen zum Download
    • Bewerbungsverfahren achtsam gestalten
      download

      Info: 196 KB | PDF
      20.09.2021

    • Checkliste Bewerbungsverfahren
      download

      Info: 29 KB | DOCX
      31.08.2021

    • Einverständnis Auskunft
      download

      Info: 25 KB | DOCX
      31.08.2021

Die in der Broschüre abgedruckte Selbstauskunftserklärung und die Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses wurde durch die Änderung der KAO zum 01.01.2023 verändert.