Glossar

Kirchenwahl

Am 1. Dezember 2019 wurden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mehr als 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie 91 Landessynodale gewählt.

Die nächste Kirchenwahl findet am 30. November 2025 statt (1. Advent).

Rechtsgrundlage der Wahl ist die Kirchliche Wahlordnung (KWO). Nach der Wahlordnung ist die kirchliche Wahl „ein Dienst der Gemeinde Jesu Christi zur Ausübung ihres Auftrags und zur Ordnung ihrer äußeren Gestalt. Sie hat das Ziel, Männer und Frauen zu berufen, die willens und fähig sind, zur Sammlung und Sendung, zum Aufbau und zur Ordnung der Gemeinde Dienste der Leitung zu übernehmen. Die Ausübung kirchlicher Wahl geschieht im Glauben an den Herrn und im Gehorsam gegen das verkündigte Wort der Schrift“ (§ 1 KWO).

Die kirchliche Wahl ist sichtbarer Ausdruck der demokratischen Struktur der Landeskirche. Dabei ist die württembergische Landeskirche die einzige Kirche in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), die ihre Landessynode direkt wählt.