Glossar

Kirchenpfleger/in

Die Hauptaufgaben des Kirchenpflegers sind das Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen einer Kirchengemeinde (Haushaltsplan, Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen) sowie wichtige Aufgaben im Bau- und Personalbereich. Es handelt sich um ein Anstellungsverhältnis bei der jeweiligen Kirchengemeinde in der Regel als nebenberuflicher Mitarbeiter, bei größeren Kirchengemeinden als hauptberuflicher Mitarbeiter. Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Anstellungsordnung. Die Fülle der Aufgaben und die begrenzten Vergütungsmöglichkeiten führen vielfach dazu, dass Teilbereiche ehrenamtlich übernommen werden. In Einzelfällen und bei hauptberuflichen Stellen sind auch Beamtenstellen vorhanden. Die nebenberuflichen Kirchenpfleger werden durch Fachkräfte der kirchlichen Verwaltungsstellen im jeweiligen Kirchenbezirk unterstützt.

Der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin wird vom Kirchengemeinderat zunächst auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Für Wiederwahlen gilt dann jeweils eine Wahlperiode von 8 Jahren. Der Kirchenpfleger ist kraft Amtes Mitglied im Kirchengemeinderat mit vollem Stimmrecht – andererseits jedoch gemäß Kirchengemeindeordnung dem Kirchengemeinderat unterstellt und an dessen Beschlüsse gebunden.