Glossar

Kantor - Kirchenmusiker

Das Wort Kantor kommt vom lateinischen cantare (= singen). Der Kantor war zunächst der "Vorsänger", der im Gottesdienst den Gesang der Gemeinde anführte und bestimmte gesungene Abschnitte der Liturgie solistisch vortrug. Kantor und Organist sind ursprünglich zwei verschiedene Ämter. Im Lauf der Zeit wurde der Kantor aber auch zum Organisten, zum Chorleiter und so ganz allgemein zum "Kirchenmusiker".

Das heutige Tätigkeitsfeld des Kirchenmusikers reicht vom gottesdienstlichen Orgelspiel bis zum Singen mit Kindern im Kindergarten über die Leitung von verschiedenen Chören, Instrumentalkreisen und Bands bis hin zur Organisation und Durchführung von Konzerten und Musiktheaterdarbietungen. Entsprechend breit ist auch die Ausbildung der Kirchenmusiker.

In Württemberg werden die nebenberuflich tätigen Kirchenmusiker – je nach Aufgabenbereich – als "Organist und Chorleiter" bezeichnet. Hauptberufliche Kirchenmusiker tragen die Berufsbezeichnung "Kantor und Organist". Zurzeit arbeiten in Württemberg rund 1900 nebenberufliche und 175 hauptberufliche Kirchenmusiker.