Unabhängige Institutionen

Die folgenden Einrichtungen dienen der unabhängigen Kontrolle und Überprüfung juristischer und wirtschaftlicher Vorgänge in der Landeskirche.

Das Kirchliche Verwaltungsgericht

Das kirchliche Verwaltungsgericht entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art des Kirchenrechts.