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Amtshandlung für gleichgeschlechtliche Paare: Landessynode entscheidet am Mittwoch

Keine Mehrheit für Gesetzentwurf der „Offenen Kirche“

Stuttgart. Am Dienstag, 28. November, hat die württembergische evangelische Landessynode im Stuttgarter Hospitalhof über zwei Gesetzentwürfe zur Möglichkeit kirchlicher Amtshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare debattiert. Dabei fand ein vom Gesprächskreis „Offene Kirche“ eingebrachter Gesetzentwurf, der auf die vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren und eine Änderung der Trauordnung abzielte, in erster Lesung keine Mehrheit und wird nicht weiterverfolgt. Einem Gesetzentwurf des Evangelischen Oberkirchenrats wurde dagegen nach intensiver Debatte mit der erforderlichen einfachen Mehrheit zugestimmt, sodass er am Mittwoch in zweiter Lesung erneut abgestimmt wird. Dann ist zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Der vom Oberkirchenrat eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine neue Amtshandlung „anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ vor. Konkret ermöglicht er es den Kirchengemeinden, einen Gottesdienst anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zweier Personen gleichen Geschlechts einzuführen. Es soll also der Grundsatzbeschluss für eine neue Amtshandlung getroffen werden, für die rasch eine neue Agende erarbeitet werden soll.

Würde dieser Gesetzentwurf morgen auch in zweiter Lesung beschlossen, hätten Kirchengemeinden die Möglichkeit, diese neue Amtshandlung in ihre Gottesdienstordnung aufzunehmen. Das geschieht aber nicht automatisch, sondern auf Antrag des jeweiligen Pfarramts. Für den anschließenden Beschluss des Kirchengemeinderats ist  eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Der Gesetzentwurf regelt außerdem, dass niemand verpflichtet ist, einen solchen Gottesdienst zu halten oder an ihm mitzuwirken. Dort, wo Gemeinden diese neue Amtshandlung nicht ermöglichen, bleibt es bei der bisherigen Praxis der Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare in der Seelsorge, die mit einer Segnung verbunden sein kann.

Oliver Hoesch
Sprecher der Landeskirche


Auf den morgigen Mittwoch, 29. November, um 13:00 Uhr laden wir zur Pressekonferenz in den Hospitalhof (Salon, EG) ein.