| Landeskirche

Herbsttagung der Landessynode steht bevor

Haushalt 2018 und kirchliche Amtshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare

Am Montag, 27. November, beginnt im Stuttgarter Hospitalhof die viertägige Herbsttagung der Evangelischen Landessynode in Württemberg. Eine breite Palette von Themen bestimmt dabei die Tagesordnung. Schwerpunkte sind der landeskirchliche Haushalt 2018 sowie Beschlüsse über Gesetzentwürfe zur Möglichkeit kirchlicher Amtshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare. 

Inge Schneider ist Synodalpräsidentin der Württembergischen Evangelischen Landessynode.EMH - Gottfried Stoppel

Themenübersicht der Herbsttagung

Die Synodalen werden aber auch auf das Reformationsjubiläum zurückblicken und sich mit der Zukunft der Kirche befassen, sagte die Präsidentin der Landessynode, Inge Schneider, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, 23. November, in Stuttgart. Sie nannte dabei die Herausforderungen und Auswirkungen der Digitalisierung auf die Kirche sowie die finanzielle Situation von jungen Pfarrerinnen und Pfarrern, die verbessert werden soll. Am Dienstag und Mittwoch werde die Synode Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare beraten. Dazu liegen zwei Gesetzentwürfe vor, einer vom Gesprächskreis „Offene Kirche“, der andere vom Oberkirchenrat. „Nach intensiven Diskussionen, einem internen Studientag im Sommer und vielen Beratungen in den Ausschüssen und Gesprächskreisen ist die Zeit gekommen, eine Entscheidung zu fällen“, so Schneider. Zudem werde über eine neue Taufagende beraten, der Haushalt 2018 beschlossen sowie über die Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland, über Familiennachzug und den „Bericht über Verfolgungssituationen in Syrien, im Libanon, Ägypten und Nordirak“ gesprochen.

Oberkirchenrat Dr. Martin KastrupEMH/Gottfried Stoppel
Michael Fritz, FinanzausschussvorsitzenderEMH/Gottfried Stoppel

Haushalt 2018„Wir nähern uns der längsten Boomphase seit dem Zweiten Weltkrieg“, sagte Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup bei der Vorstellung des landeskirchlichen Haushaltsplans für 2018. Das spiegelt sich auch in den Finanzen der Kirche wieder. Das Kirchensteueraufkommen lag Ende Oktober diesen Jahres rund sechs Prozent über dem des Vorjahres. „Am Ende des Jahres könnten es sogar 750 Millionen Euro sein, 20 Millionen mehr als geplant“, so Kastrup. Für das kommende Jahr sieht der Haushaltsentwurf  690 Millionen an Kirchensteuereinnahmen vor, die der Finanzdezernent als „sehr vorsichtige Erwartung“ beschreibt. Die Landeskirchlichen Budgets sollen um knapp 1,9 Prozent erhöht werden, um vor allem die Lohnkostensteigerungen aufzufangen. Für neue Maßnahmen sollen mehr als 76 Millionen Euro freigegeben werden. Die Kirchengemeinden sollen einen um drei Prozent erhöhten Verteilbetrag, eine Sonderzahlung von zehn Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro für individuelle Strukturverbesserungen, 15 Millionen Euro aus dem Strukturfonds, um die rückläufige Zahl von Pfarrern aufzufangen, sowie Gelder aus weiteren Töpfen erhalten. „Damit können die Gemeinden nicht nur die Lohnsteigerungen ausgleichen, sondern sich auch inhaltlich und strukturell weiterentwickeln“, so Kastrup.  „Wir sind noch in einer Phase, in der wir größere Gestaltungsspielräume haben“, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses Michael Fritz. Später würden Demografie und jährlicher Mitgliederrückgang die Finanzkraft schmälern. Es gelte eine ausreichende Zahl von Vikaren, Religionspädagogen und Diakonen zu gewinnen, weil die Kirche inhaltlich nur mit genügend gutem Personal punkten könne. Als Schwerpunkte bei den Ausgaben der Landeskirche im kommenden Jahr nannte er die Stärkung von Familien und die Digitalisierung sowie als Begleitpaket des PfarrPlans eine Entlastung beim Religionsunterricht. Zudem sollen Gelder für die Katastrophenhilfe in Ostafrika bereitgestellt werden. Um die Kindergartenarbeit in den Kirchenbezirken zu unterstützen, sollen im Frühjahr zehn Millionen Euro ausgegeben werden. Darüber hinaus diskutiere man eine jährliche Zuweisung für diese Arbeit. 

Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen AusschussEMH/Gottfried Stoppel
Dr. Winfried Klein, Referatsleiter Allgemeines Recht im OberkirchenratEMH/Jens Schmitt

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die seit Jahren in der württembergischen Landeskirche geführte Diskussion zum Umgang mit einem Segnungs- bzw. Trauungswunsch von gleichgeschlechtlichen Paaren soll bei der Herbstsynode in eine Debatte und Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe münden. Das Thema nannte Pfarrer Dr. Karl Hardecker, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses der Landessynode, „hoch kontrovers und brisant“, weil „das Bibelverständnis zum Thema Gleichgeschlechtlichkeit bei den unterschiedlichen Gruppierungen völlig auseinander“ gehe und ein Teil der Synodalen „diese Frage als bekenntnisrelevant“ ansähe, während „ein anderer Teil das Bekenntnis von einer wie auch immer ausgestalteten Regelung unangetastet sieht“.

Zur Abstimmung kommt ein Gesetzentwurf des Gesprächskreises „Offene Kirche“, der die vollständige Gleichbehandlung mit heterosexuellen Paaren vorsieht. Der Gesetzentwurf des Oberkirchenrats suche nach einer Regelung, die alle Gesprächskreise mittragen können, und „ermöglicht es den Kirchengemeinden, einen Gottesdienst anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zweier Personen einzuführen“, wie Dr. Winfried Klein, Referatsleiter Allgemeines Recht im Oberkirchenrat, erklärte. Dafür werde eine neue Agende geschaffen.

Für beide Gesetze ist in der zweiten Lesung eine 2/3-Mehrheit, also eine Zustimmung von 66 der 98 Synodalen, nötig.


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