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Die Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Von der Reformation zur Ökumene

Die Geschichte der württembergischen Landeskirche erzählt davon, wie der Glaube in unterschiedlichen Zeiten Gestalt gewonnen und diese mit geprägt hat. Dabei hat es an Spannungen und Ausgleich, an Wagnissen und an Neigung zum Hergebrachten nie gefehlt.

Johannes Brenz

Als nach 1520 die Reformation Martin Luthers in Deutschland und darüber hinaus eine allgemeine Aufbruchsstimmung weckte, wagte man zuerst in Schwäbisch Hall mit dem Reformator Johannes Brenz 1522 den Übergang zum neuen evangelischen Glauben.

Die Reformation in Württemberg

Aber nicht nur die Kirche sollte sich erneuern, sondern die ganze Gesellschaft: Recht und Rechtsprechung sollten modern gestaltet werden, und die Hebung des Schulwesens erschien diesem Reformator wichtiger als die  Ausbesserung der alten Stadtmauer. Man riskierte, beim deutschen Kaiser in Ungnade zu fallen, der sein Reich beim alten römisch-katholischen Glauben halten wollte. In den freien Reichsstädten Ulm, Esslingen, Heilbronn und Reutlingen wurden nach Abstimmung der Bürgerschaft evangelische Kirchenordnungen eingeführt.

Im Herzogtum Württemberg gab es unterschwellig reformatorische Strömungen, aber man durfte nicht offiziell evangelisch werden: Herzog Ulrich war 1519 wegen Angriffen gegen den Kaiser vertrieben worden, und die habsburgisch-österreichische Verwaltung des Landes hielt zum katholischen Glauben.

Die Wende in Württemberg trat 1534 ein, als Herzog Ulrich wieder in sein Herzogtum zurückkehrte. Er stützte sich dabei auf die Hilfe von verschiedenen Seiten, die teils eine Reformation nach dem Vorbild Martin Luthers in Wittenberg, teils nach dem Vorbild von Huldrych Zwingli in Zürich oder Martin Bucer in Straßburg wünschten. So berief der Herzog den Lutheraner Erhard Schnepf und den Reformierten Ambrosius Blarer als Vertrauensmänner der beiden Richtungen in sein Land. Den beiden gelang es, Formen für Kirche und Gottesdienst zu finden, die für beide Richtungen annehmbar waren. Vorbild für den Gottesdienst in der württembergischen Kirche wurde nicht Luthers deutsche Messe, sondern die Form des spätmittelalterlichen Predigtgottesdienstes mit einfacher Liturgie. Diese Form ist bis heute prägend geblieben.

Mit dem Augsburger Religionsfrieden erhielten im Jahr 1555 die Territorialherren das Recht, die in ihrem Gebiet allein geltende Konfession ohne Rücksicht auf den Kaiser festzulegen. Unter solchen geänderten politischen Verhältnissen konnte Herzog Christoph zusammen mit Johannes Brenz seinen Staat und seine Landeskirche ausbauen.

Die Kirche erhielt im Kirchenrat eine zentrale Kirchenleitung, die Ausbildung der Pfarrer wurde geregelt, ihre Amtsführung in der Visitation regelmäßig überprüft und ihre Besoldung geordnet. Die Klöster blieben erhalten, wurden aber als Klosterschulen zu Ausbildungsstätten für künftige Pfarrer, die dort und im Tübinger Stift als herzogliche Stipendiaten, d. h. ohne finanzielle Belastung der Familie, studieren konnten. Alle diese kirchlichen Maßnahmen erhielten zusammen mit Ordnungen für das Armen- und Schulwesen in der Großen Kirchenordnung des Jahres 1559 ihre bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts gültige Ausformung. Das württembergische Glaubensbekenntnis festigte den lutherischen Bekenntnisstand der Landeskirche.

Das 17. und 18. Jahrhundert: Aufklärung und Pietismus

Das 17. Jahrhundert brachte für alle deutschen Landeskirchen eine Zeit der Konsolidierung und eine Zeit der Unruhe. Ein neues Lebensgefühl des Individualismus brach auf, man dachte an das Fortschreiten der Zeit zu einer Vollendung, neben der Theologie begannen die Einzelwissenschaften  sich auszubilden; das festgewordene Gefüge des Reformationsjahrhunderts geriet in Bewegung.

Als junge Bewegung, die die Reformation vollenden und dem mündiger werdenden Laien sein Recht in der Kirche verschaffen wollte, fand der Pietismus Eingang im Herzogtum. Seit etwa 1680 traf man sich in der "Stunde"; man wollte selbst die Bibel studieren und die Frömmigkeit im Alltag praktizieren. Obwohl die Kirchenleitung zu Reformen bereit war, ging das nicht ohne Zwischenfälle, ohne Maßregelungen, Separierungen und Verbitterung ab. Im Pietistenreskript des Jahres 1743 suchte dann die Kirchenleitung den Pietismus in das Leben der Landeskirche zu integrieren und in geregelte Bahnen zu lenken. Mit der Entstehung des Pietismus nimmt die Bildung von Gruppen innerhalb der Landeskirchen zu.

Während die Kirchen in den erst später zu Württemberg gekommenen Gebieten nur vereinzelte pietistische Strömungen erlebten, bedeutet das 18. Jahrhundert für Württemberg die Epoche des alten Pietismus. Philipp Friedrich Hiller dichtete seine Lieder, Immanuel Gottlob Brastberger schrieb sein viel gelesenes Erbauungsbuch, Johann Friedrich Flattich wirkte als Erzieher und gab hoch und nieder seine praktischen Ratschläge, Johann Jakob Moser stemmte sich als Jurist gegen die Willkür von Herzog Karl Eugen und büßte dafür in der Haft fünf lange Jahre auf dem Hohenasperg.

Johann Albrecht Bengel

Johann Albrecht Bengel wurde zum tiefsinnigen und genauen Erforscher und Ausleger der Schrift, dachte aber auch über den Gang der Zeit bis zum Ende dieses Äons und bis zum Beginn des Zeitalters der wahren Kirche nach. Ihm folgten darin auf je eigene Weise Friedrich Christoph Oetinger, Philipp Matthäus Hahn und Michael Hahn. Dieser alte württembergische Pietismus entwickelte spekulative Systeme, die auch ihre Ausstrahlung hatten auf Dichter und Denker wie Hölderlin, Hegel und Schelling.

Diese Zeit ging gegen Ende des 18. Jahrhunderts jäh zu Ende, als die Französische Revolution, von der gerade auch pietistische Gruppen einen Fortschritt zu Freiheit erhofft hatten, in einem Strom von Blut endete und als Napoleon Europa mit Kriegen überzog und neu ordnete. Zwar verdankte Württemberg diesem Willen die Vergrößerung zum Königreich, in das auch die Landeskirchen der neuen Territorien eingegliedert wurden. König Friedrich aber regierte mit harter Hand Staat und Kirche und griff auch in innerkirchliche Belange kräftig ein. Einzelne Gruppen wanderten aus, wirtschaftliche Gründe nach den Hungerjahren um 1815 und ersehnte Freiheit von obrigkeitlicher Bevormundung waren die Triebfedern. König Wilhelm I erlaubte dann 1819 mit der Gründung von Korntal und Wilhelmsdorf für diese einen Freiplatz, das Land erhielt eine Verfassung und wurde zur konstitutionellen Monarchie; die Kirchen blieb dabei in den Staat integriert.

Das 19. Jahrhundert: Erweckung und Diakonie

In der Erweckungsbewegung wollten Ludwig Hofacker und Albert Knapp eine neue Form für den Pietismus schaffen, der ohne Seitenblick auf theologische und philosophische Systeme die Frommen zu einer festen Gemeinschaft in der säkular werdenden Welt zusammenschließen würde. Die Entstehung der diakonischen Anstalten sollten ein Vorgeschmack sein auf die andere Zeit, in der alle Not überwunden sein würde; der Auftrag der Kirche zur Diakonie war erkannt.

Johann Christoph Blumhardt

Die Glieder der Landeskirche standen oft zwischen dieser neuen Form strenger Kirchlichkeit und einer wissenschaftlichen, von manchen wiederum kaum mehr biblisch empfundenen wissenschaftlichen Theologie. David Friedrich Strauß stellte mit seiner Entdeckung von mythischen Elementen in der Schrift vor allem des Neuen Testaments Theologie und Kirche vor die sehr ernste Frage der Auslegung der biblischen Botschaft, die politische und wissenschaftliche Anstöße der Zeit verarbeitet. Johann Christoph Blumhardt ging in seiner den ganzen Menschen erfassenden Seelsorge neue Wege; Gustav Werner versuchte in seinem Bruderhaus die sich anbahnende Industrialisierung mit dem diakonischen Auftrag der Kirche zu verbinden. Innere und äußere Mission weiteten den Horizont.

In der Revolution der Jahre 1848/49 ging es nicht mehr wie am Ende des 18. Jahrhunderts darum, für eine ganze Welt zu einer Vollendung der Geschichte aufzubrechen; Ziel war Freiheit von obrigkeitlicher Bevormundung, waren Freiräume zur Entfaltung des bürgerlichen Lebens in selbstgewählten, auch organisatorisch sich darstellenden Formen. Die Landeskirche widerstand der Versuchung , sich ganz dem theologischen Liberalismus anzuschließen; es gelang aber schrittweise, eigene Vertretungsgremien zu bilden, in denen auch die Gemeinde zu Wort kam. 1867 wurde eine Landessynode eingeführt, die schließlich das Recht der kirchlichen Gesetzgebung erhielt. 1887 erfolgte die völlige Trennung von bürgerlicher und kirchlicher Gemeinde, der Kirchengemeinderat repräsentiert seither die Kirchengemeinde. Es entstanden Vereine und Zusammenschlüsse für einzelne kirchliche Aufgabengebiete und Anliegen.

Das 20. Jahrhundert: Kreuz und Hakenkreuz, Neuanfang und Aufbau

Mit dem Ende der Monarchie im Jahr 1918 endete auch das landesherrliche Kirchenregiment. Die Landeskirche erhielt eine Verfassung und konnte ihre Angelegenheiten im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes selbstständig regeln und die für die Neuordnung notwendigen Maßnahmen treffen. Die Kirche hatte sich noch kaum in der neuen Umwelt des demokratischen Staates zurechtgefunden, als 1933 der Nationalsozialismus an die Macht kam.

Theophil Wurm

Die Landeskirche erlag mit Landesbischof Theophil Wurm nur anfangs der Verlockung, sich enger an den neuen Staat anzuschließen. Wurms Weg war innerhalb seiner Kirche nicht unumstritten. Die Stimme der Kirche wurde nicht laut, als im November 1938 die Synagogen brannten und als jüdische Mitbürger dem Terror ausgesetzt wurden. Aber Seit 1941, als die Verbrechen des Regimes handgreiflich waren, protestierte der Bischof und mit ihm einige Tapfere im Namen der Kirche und der Menschlichkeit. Wurms von den nationalsozialistischen Machthabern im Herbst 1934 verfügte Absetzung und seine Isolierung im Hausarrest mussten auf Druck des protestierenden Kirchenvolkes nach wenigen Wochen wieder zurück genommen werden. So wurde er zum Vertrauensmann des deutschen Protestantismus und konnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mit der Stuttgarter Schulderklärung das Tor zur Ökumene wieder öffnen und die deutschen Landeskirchen im Kirchenbund der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammenführen. Wurm war der erste Vorsitzende des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Wieder musste die Kirche sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Der Wiederaufbau betraf auch Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Anstalten der inneren Mission. Das "Hilfswerk" nahm sich der Not der Vertriebenen und der Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft an, im Diakonischen Werk wurden alle diakonischen Aktivitäten zusammengefasst. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Hohenzollern wurden in die Landeskirche eingegliedert.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Kirche wurde aufgebaut und ausgebaut. Die 1945 neu geschaffene Evangelische Akademie in Bad Boll wurde zum Ort des Austausches für Gruppen der Gesellschaft; Pfarrstellen für besondere gesellschaftliche Aufgaben wurden eingerichtet. Frauen erhielten den vollen Zugang zum Pfarramt. Die Landessynode beschäftigte sich zunehmend mit theologischen Fragen und ist zum umfassenden kirchlichen Beratungs- und Entscheidungsgremium geworden. Der Pfarrer und der Laienvorsitzende des Kirchengemeinderats leiten gemeinsam die Kirchengemeinde.

Die württembergische Landeskirche lebt in der Gemeinschaft mit den Gliedern der Evangelischen Freikirchen und der Katholischen Kirche, vor allem der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie ist als Mitglied des Ökumenischen Rats der Kirchen mit der Christenheit der Welt verbunden.

Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe:

D. Dr. Johannes von Merz (Kirchenpräsident von 1924 bis 1929)
D. Theophil Wurm (Kirchenpräsident von 1929 bis 1933, Landesbischof von 1933 bis 1948)
D. Dr. Martin Haug (Landesbischof von 1948 bis 1962)
D. Dr. Erich Eichele (Landesbischof von 1962 bis 1969)
D. Helmut Claß (Landesbischof von 1969 bis 1979)
D. Hans von Keler (Landesbischof von 1979 bis 1988)
D. Theo Sorg (Landesbischof von 1988 bis 1994)
D. Eberhardt Renz (Landesbischof von 1994 bis 2001)
Dr. Gerhard Maier (Landesbischof von 2001 bis 2005)

Frank O. July (Landesbischof seit 2005)

(Wieder)Eintritt in die Kirche
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