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Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust

In vielen Familien entstehen derzeit durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Beratung.

Sie können Ihre Anfrage auch schriftlich senden an:

Evangelischer Oberkirchenrat

Postfach 10 13 42

70012 Stuttgart

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Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

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