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Die verschiedenen Kirchensteuerarten

Es gibt zwei Kirchensteuerarten, die jedoch nur alternativ festgesetzt werden dürfen: Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer und besonderes Kirchgeld.

Das baden-württembergische Kirchensteuergesetz stellt den Kirchen in § 5 Kirchensteuergesetz (KiStG) fünf verschiedene Kirchensteuerarten zur Erhebung zur Auswahl. Derzeit werden von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende erhoben:

a) die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer (Kircheneinkommen-, Kirchenlohn- und Abgeltungsteuer),

b) das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen (wird in Baden-Württemberg nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben).

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Kirchenlohnsteuer / Kircheneinkommensteuer

Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

Freiwilliger Gemeindebeitrag
Kirchensteuerkappung
Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen
Besonderes Kirchgeld

kirchensteuer@dont-want-spam.elk-wue.de

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