Die verschiedenen Kirchensteuerarten
Es gibt zwei Kirchensteuerarten, die jedoch nur alternativ festgesetzt werden dürfen: Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer und besonderes Kirchgeld.
Das baden-württembergische Kirchensteuergesetz stellt den Kirchen in § 5 Kirchensteuergesetz (KiStG) fünf verschiedene Kirchensteuerarten zur Erhebung zur Auswahl. Derzeit werden von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende erhoben:
a) die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer (Kircheneinkommen-, Kirchenlohn- und Abgeltungsteuer),
b) das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen (wird in Baden-Württemberg nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben).
Weitere Informationen
Kirchenlohnsteuer / Kircheneinkommensteuer
Kirchensteuer und Abgeltungsteuer
Freiwilliger Gemeindebeitrag
Kirchensteuerkappung
Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen
Besonderes Kirchgeld





