Freiwilliger Gemeindebeitrag
Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Kirchengemeinden einen Freiwilligen Gemeindebeitrag erheben. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute.
Beim Freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich um eine Spende. Als Spende ist der Freiwillige Gemeindebeitrag selbstverständlich steuerlich absetzbar. Je nach Gemeinde trägt diese Spendenbitte auch die Bezeichnung „Gemeindegabe“ oder „Jahresspende“ oder „Ortsname + Beitrag“.
Allen Menschen, die einen Gemeindebeitrag geben, wird sehr herzlich gedankt. Insbesondere denjenigen, die Kirchensteuer zahlen, ehrenamtlich Aufgaben in ihrer Gemeinde wahrnehmen und zusätzlich auch den Gemeindebeitrag zu ihrer Sache machen. Sie dürfen gewiss sein, dass diese Spende im wahrsten Sinne des Wortes gut ankommt.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Kirchensteuerarten
Kirchenlohnsteuer / Kircheneinkommensteuer
Kirchensteuer und Abgeltungsteuer
Kirchensteuerkappung
Kirchensteuer-Teilerlass bei Abfindungen
Besonderes Kirchgeld





