Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
Neue Regelung ab 2009
Ab 2009 wird die Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch Einführung einer Abgeltungsteuer neu geordnet und vereinfacht. Bisher mussten die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung detailliert angegeben werden.Darauf wurden dann Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben. Künftig werden die Kapitaleinkünfte gleich an der Quelle mit einer 25%-igen Abgeltungsteuer und der darauf entfallenden Kirchensteuer belegt. Einschließlich Solidaritätszuschlag ergibt sich ein Steuerabzug von insgesamt 28,5%. Die Abgeltungsteuer und die darauf entfallende Kirchensteuer werden anonym von den Banken abgeführt. Für den Steuerzahler ist damit alles erledigt. Diese Kapitaleinkünfte brauchen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben zu werden. Damit die Bank die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer richtig einbehalten kann, ist es notwendig, dass der Anleger der Bank seine Konfession mitteilt. Dazu verschicken die Banken zur Zeit entsprechende Antragsformulare. Falls ein Steuerzahler der Bank seine Konfession nicht mitteilt, bleibt es beim bisherigen alten Verfahren: Die Einkünfte aus Kapitalvermögen, von denen die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, müssen dann nochmals in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, damit die Kirchensteuer festgesetzt werden kann.
Durch die Mitteilung seines Religionsmerkmals an die Bank erleichtert der Steuerzahler sich und der Finanzverwaltung die Arbeit. Die Kirchensteuer kann gleich aus dem pauschalen Steuersatz der Abgeltungsteuer einbehalten und korrekt abgeführt werden. Alle bisherigen Möglichkeiten der Steuerfreistellung (z. B. Nichtveranlagungsbescheinigung, Sparerpauschbetrag, Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer, Steuerbescheinigung) gelten auch bei der Abgeltungsteuer. Falls der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, besteht über eine Einkommensteuererklärung die Möglichkeit einer „Günstigerprüfung“ zugunsten des Steuerzahlers. Zuviel einbehaltene Steuerabzugsbeträge werden dann erstattet.
Kostenloses Kirchensteuer-Service-Telefon
Für alle Fragen zum komplexen Thema Kirchensteuer und Abgeltungsteuer hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg ein kostenloses Kirchensteuer-Service-Telefon eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 7137137 können sich Kirchenmitglieder – auch anonym – von Steuerfachleuten beraten lassen.
kirchensteuer@elk-wue.de
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