Meldung vom 14.08.2012
Rechtsanspruch auf Wohngeld und Grundsicherung im Alter
Ältere Menschen sollen Ansprüche auf Grundsicherung beim Sozialamt überprüfen lassen
Großerlach (epd). Ältere Menschen mit geringem Einkommen sollten nach Ansicht der diakonischen Wohnungs- und Arbeitslosenhilfeeinrichtung Erlacher Höhe (Großerlach, Rems-Murr-Kreis) ihre Ansprüche auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt überprüfen lassen. Viele von Armut bedrohte ältere Menschen scheuten sich davor und wüssten nicht, dass sie Wohngeld oder Grundsicherung beantragen können, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.
Die Höhe des Grundsicherungsbedarfs sei vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seines nicht getrennt lebenden Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft abhängig, so das Unternehmen. Nur wenn das Einkommen von Kindern oder Eltern der Antragsberechtigten mindestens 100.000 Euro jährliches Gesamteinkommen beträgt, entfalle der Grundsicherungsanspruch.
Viele davon betroffene ältere Menschen lebten in Sorge, dass ihre Kinder in Regress genommen werden. In der Grundsicherung werde darauf allerdings bei Eltern und Kindern verzichtet, heißt es weiter. Auch eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben gebe es nicht. Für eine umfassende Beratung und Prüfung individueller Ansprüche auf Grundsicherung im Alter sei vorrangig das Sozialamt zuständig. Ältere Bürger könnten sich aber auch direkt bei ihrem Rathaus melden, auch Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege böten Rat und Hilfe an.
Die Erlacher Höhe ist ein Sozialunternehmen mit Hilfen für Menschen in Notlagen. An 16 Standorten zwischen Bad Mergentheim und Freudenstadt arbeiten rund 240 Mitarbeitende und viele Ehrenamtliche. Rund 350 Personen werden in Arbeits-, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen beschäftigt. Stammsitz der 1891 als Arbeiterkolonie gegründeten Einrichtung der Diakonie ist Großerlach-Erlach im Schwäbisch-Fränkischen Wald. Träger ist der Diakonieverbund Dornahof & Erlacher Höhe e.V. mit Sitz in Stuttgart.
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