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Das Rechnungsprüfamt

Unabhängige Prüfung und Beratung

Das Rechnungsprüfamt versteht sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages als Dienstleister für alle kirchlichen Körperschaften und ihrer Einrichtungen. Es prüft die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung innerhalb der Landeskirche.

Das Rechnungsprüfamt (RPA) prüft die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung

Neben der Stuttgarter Christuskirche: das Rechnungsprüfamt

Neben der Rechnungsprüfung werden Organisationsprüfungen durchgeführt, die sich auf Fragen der Organisation, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit erstrecken.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihm dürfen keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. 

Download
Organigramm des Rechnungsprüfamtes [PDF, 12 KB]  

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