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Der Landeskirchenausschuss


Wichtigstes Gremium der Landessynode


Aufgaben

Der Landeskirchenausschuss hat die Dienstaufsicht über den Oberkirchenrat und beruft dessen Mitglieder. Er beschließt auf Antrag und nach Anhörung des Oberkirchenrats.

Ohne die Zustimmung des Landeskirchenausschusses kann kein Dekan und keine Dekanin berufen werden. Das gilt ebenso für andere wichtige Stellen, wie beispielsweise die Schuldekane, die Leiter der Evangelischen Akademie Bad Boll und des Evangelischen Stifts in Tübingen oder auch die Pfarrämter für Rundfunk, Fernsehen und Information.


Mitglieder

Der Landeskirchenausschuss besteht aus der Landesbischöfin oder dem Landesbischof, der Präsidentin oder dem Präsidenten der Landessynode sowie sieben weiteren Mitgliedern. Die Kirchenverfassung legt fest, dass mindestens vier der Synodalen aus der Gruppe der Laien kommen müssen.

Der Landeskirchenausschuss der gegenwärtigen 14. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:

1. Mitglied: Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July

2. Mitglied: Synodalpräsidentin Dr. Christel Hausding

Weitere Mitglieder (3. bis 9. Mitglied):
Martin Allmendinger
Dr. Winfried Dalferth
Anita Gröh
Susanne Mauch-Friz
Ellen Winkler-Oberman
Werner Schmückle
Volker Teich


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