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Der Geschäftsführende Ausschuss


Vertretung der Landessynode


Grundsätzliche Aufgaben

Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren - normalerweise dreimal im Jahr stattfindenden - Tagungen. Er tagt nach Bedarf und kann auf Antrag oder mit Zustimmung des Landesbischofs im Namen der Synode Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen sind von der Synode dann bei ihrer nächsten Tagung zu bestätigen oder außer Kraft zu setzen. Zudem wirkt der Geschäftsführende Ausschuss bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen von größerer Tragweite an den Beratungen des Oberkirchenrats mit.


Mitglieder

Der Geschäftsführende Ausschuss besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern und 12 weiteren Mitgliedern. Diese werden während der ersten Tagung der Landessynode für die Zeit bis zum Zusammentritt der folgenden Synode aus ihrer Mitte gewählt.

Der Geschäftsführende Ausschuss der gegenwärtigen 14. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:

Vorsitzende: Synodalpräsidentin Dr. Christel Hausding

stv. Vorsitzender: stv. Synodalpräsident Gerhard Schubert

stv. Vorsitzender: stv. Synodalpräsident Beatus Widmann

Weitere Mitglieder:
Tabea Dölker
Eva Glock
Beate Keller
Steffen Kern
Markus Munzinger
Dr. Martin Plümicke
Ingeborg Raab
Petra Ruffner-Käpplinger
Andreas Schäffer
Gudrun Theurer
Werner Trick


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