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Kirchenparlamente nehmen Staatskirchenvertrag an

Festakt mit Ministerpräsident Günther Oettinger in der Stiftskirche

Als ein besonderes Ereignis für die Christen und das ganze Land Baden-Württemberg bezeichnete Ministerpräsident Günther Oettinger die Zustimmung der beiden evangelischen Landessynoden von Baden und Württemberg zum Staatskirchenvertrag am 25. Oktober 2007 in der Stuttgarter Stiftskirche.

Der Vertrag sei weit reichend für die Vergangenheit und die Zukunft und werde auch in der nächsten Generation noch zeitgemäß sein, so Oettinger. Jetzt habe man „eine gerechte, kompetente und richtungsweisende Grundlage für die Beziehungen von Staat und Kirchen in den nächsten Jahren“. Oettinger sagte, er sei stolz, dass Baden-Württemberg ein christlich geprägtes Bundesland sei. Er sei auch dankbar für die vielen kirchlichen Kindergärten im Land, für die kirchlichen Hochschulen und den erteilten Religionsunterricht. In Baden-Württemberg sehe er einen „wohltuender Gleichklang“ von Staat und Kirche beim Umgang mit den gestiegenen Steuereinnahmen, so der Ministerpräsident. Beide Seiten versuchten, nicht das ganze Geld auszugeben, sondern zu konsolidieren und Schulden abzubauen. Dies sei besonders im Hinblick auf die nachwachsende Generation absolut notwendig.

Ministerpräsident Oettinger, die Landesbischöfe Fischer und July und die Präsidenten der Landessynoden Neugart und Fleckenstein (v.l.n.r.)

Der württembergische evangelische Landesbischof Frank Otfried July, nannte die erste gemeinsame Sitzung von badischer und württembergischer Landessynode anlässlich der Bestätigung des Vertrages durch die beiden kirchlichen Parlamente „wahrhaft historisch“. Die Stuttgarter Stiftskirche sei dazu ein geeigneter Ort. Ein Ort, an dem sich Menschen erneuern lassen wollten, an dem Christen Gott lobten und dankten. Der badische Landesbischof, Ulrich Fischer, bezeichnete den Vertrag ein „wunderbares Werk“, das ästhetischen Ansprüchen genüge.

Synodalpräsident Horst Neugart wertete den Vertrag als „besonderen Meilenstein“ in der Geschichte von Kirche und Staat. Erstmals seien Dinge umfassend geregelt worden. Das schaffe „Rechtssicherheit und finanzielle Planungssicherheit“, die man dringend benötige. „Wir sind dankbar für die traditionell vertrauensvolle und konstruktive Beziehung zum Land Baden-Württemberg“, so Neugart. Es sei gelungen, die Interessen aller Beteiligten zu wahren und eine „transparente und nachhaltige Regelung zu schaffen“.

Festakt in der Stuttgarter Stiftskirche mit den badischer und Württembergischer Landessynode

Die badische Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein wies auf die bereits jetzt schon bestehende enge Zusammenarbeit beider Landeskirchen hin, so etwa im Bereich der Telefon-, Polizei-, Gefängnis- und Notfall-Seelsorge. Außerdem gebe es einen gemeinsamen Beauftragten beim Landtag, beim SWR und eine enge Zusammenarbeit in der Religionslehrerausbildung.

Die Direktorin im Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche, Margit Rupp, betonte, der Vertrag bedeute nicht „künstliche Separierung, sondern Entfaltung im je eigenen Bereich“. Dies sei nur möglich gewesen, weil ein in Jahrzehnten gewachsenes freundschaftliches Verhältnis zwischen Land und Kirchen in Baden-Württemberg herrsche und der neue Vertrag Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen habe. 

Die Synodalpräsidenten Margit Fleckenstein und Horst Neugart (l.) und die Überreichung der synodalen Zustimmungsbeschlüsse zum Staatskirchenvertrag an Ministerpräsident Günther Oettinger (r.).

Der Staatskirchenvertrag regelt die Beziehungen zwischen den beiden evangelischen Kirchen im Südwesten und dem Land Baden-Württemberg. In ihm ist unter anderem die Höhe der Staatsleistungen festgelegt, die die beiden evangelischen Landeskirchen als Entschädigung für Enteignungen während Reformationszeit und Säkularisation von 1803 erhalten. Ferner regelt er die Kostenerstattung für den von den Kirchen angebotenen Religionsunterricht, der nach der Landesverfassung ordentliches Unterrichtsfach ist, dessen Finanzierung also vom Land zu gewährleisten ist. Weiter ist vereinbart worden, dass die Kirchen in Zukunft in gleichem Umfang wie das Land von Kosten und Gebühren, z. B. Justizkosten und Verwaltungsgebühren, befreit werden sollen. Auch der Sonn- und Feiertagsschutz soll in seinem wesentlichen Umfang gewährleistet und die theologischen Fakultäten an den Universitäten Heidelberg und Tübingen für die Religionslehrer- und Pfarrersausbildung inklusive einer angemessenen Ausstattung bestehen bleiben. Darüber hinaus gibt es in dem Vertragswerk Regelungen zu Diakonie, Friedhöfen und Gefängnisseelsorge.

Während die badische Landeskirche schon seit 1932 über einen Vertrag mit dem Land verfügt, der durch diesen nun abgelöst wird, ist nach Hamburg und Berlin nun Württemberg die letzte deutsche Landeskirche, die einen Staatskirchenvertrag abschließt.

Auf der Internetseite des Landtags von Baden-Württemberg können Sie den Entwurf des Staatskirchenvertrags herunterladen [PDF, 100 KB] .

Mehr zum Thema

Filmbreitrag über den Festakt in der Stiftskirche auf kirchenfernsehen.de

Herbsttagung 07 der Landessynode

Unterzeichnung des Vertrages am 17. Oktober 2007

Weiterführende Links

www.ekiba.de

Evangelische Landeskirche in Baden

Download

Evangelischer Kirchenvertrag Baden-Württemberg
Dokumentation der ersten gemeinsamen Sitzung der Badischen Evangelischen Landessynode und der Württembergischen Evangelischen Landessynode am 25. Oktober 2007 in der Stuttgarter Stiftskirche [PDF, 1,3 MB]

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