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Samstag, 2. Juli


Prälat Wille von Synode verabschiedet

„Ihre ruhige, besonnene Art hat dabei geholfen, Wogen zu glätten“, sagte Präsidentin Christel Hausding bei der Verabschiedung von Prälat Hans-Dieter Wille von der Synode. Wille wird am 10. Juli in Heilbronn in den Ruhestand verabschiedet.  


"Die evangelische Freiheit in Europa stärken"

Oberkirchenrat Ulrich Heckel berichtete zur geplanten Begegnungstagung für europäisch-evangelische Synodale, dass eine Begegnung der evangelischen Synoden in Europa, die die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) initiieren will, unterstützenswert sei. Die Vollversammlung der GEKE, die die Frage nach der Reformfähigkeit evangelischer Kirchen zum Mittelpunktthema machen wird, findet im September 2012 in Florenz statt. Im Vorfeld ist eine Begegnungstagung für die Synoden in der Evangelischen Akademie Bad Boll geplant, an der jeweils zwei Synodale der einzelnen Gliedkirchen teilnehmen. Angesichts der europaweit abnehmenden Anzahl an Protestanten sagte Heckel, dass Protestanten in Europa nur bestehen würden, wenn sie ihre Kräfte bündelten.

Der Synodale Winfried Dalferth berichtete aus dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Die Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Europa laufe bisher hauptsächlich über die Kirchenämter ab, sodass die Synoden kaum in die Zusammenarbeit einbezogen würden. Daher müsse das Engagement von Synoden und Laien gestärkt werden. Im Hinblick auf die Kosten der Tagung berichtete Dalferth, dass die GEKE die Evangelische Landeskirche in Württemberg um organisatorische und finanzielle Unterstützung gebeten habe. Die Arbeitsgruppe brachte daher den Antrag 32/10 ein, im Plan für kirchliche Arbeit 2012 einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro an die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa vorzusehen. Dem Antrag wurde zugestimmt.


"Es muss zusammenwachsen, was zusammen gehört"

Für den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung sagte Martin Brändl: "Das Verhältnis von Mission und Entwicklungsarbeit war schon seit den Anfängen umstritten". In den Anfängen sei mit der Missionsarbeit die Gründung von Schulen und Krankenhäusern einher gegangen. Ohne den Dreiklang von Kirche, Krankenhaus und Schule sei Mission nicht möglich gewesen. Diese Verbindung habe nicht zuletzt auch das Selbstverständnis vieler Partnerkirchen geprägt, die aus der Missionsarbeit entstanden sind. In den Kirchen des Ostens und Südens werde zwischen Mission und Entwicklungsarbeit kein Unterschied gemacht, beide Aspekte würden vielmehr als Einheit verstanden. Es müsse in diesem Bereich noch mehr zusammenwachsen, was zusammen gehört: "Vor allem im Blick auf 2013, wenn der evangelische Entwicklungsdienst (EED) mit dem Diakonischen Werk der EKD, Brot für die Welt und dem Evangelischen Zentrum für Entwicklung und Diakonie (EZED) vereint wird". Zum ausführlichen Bericht 


Große Herausforderungen für die Entwicklungsarbeit

Die Akzente in der Entwicklungsarbeit hätten sich in den letzten Jahren verschoben zugunsten einer nachhaltigen Wirkung der entwicklungspolitischen Anliegen im Inland, sagte Kirchenrat Klaus Rieth. Die Förderung entwicklungspolitischer Freiwilligendienste sei vor diesem Hintergrund zu sehen. So sei eine Schnittschnelle zwischen kirchlicher Entwicklungsarbeit und staatlichen Förderprogrammen eine Zentralstelle innerhalb der evangelischen Kirche eingerichtet werden. Die zunehmende Armut in bestimmten Regionen der Welt, die Folgen der Globalisierung, die Wachsenden Konflikte um Rohstoffe und natürliche Ressourcen , der Klimawandel, die Zunahme von Naturkatastrophen und das sich verändernde Verhältnis der Religionen zueinander seien bedeutende inhaltliche Herausforderungen für die Entwicklungsarbeit. Zum ausführlichen Bericht...


Auseinandersetzung mit dem EKD-Pfarrdienstgesetz

Zum Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland sagte Oberkirchenrat Erwin Hartmann in seinem Bericht, dass es in der Synode ein großes Interesse gebe, sich bereits jetzt mit dem Gesetz auseinanderzusetzen. Daher beantrage der Oberkirchenrat bereits in dieser Sommersynode, dem Pfarrdienstgesetz zuzustimmen. Das Gesetz sei deshalb wichtig, damit die Pfarrerinnen und Pfarrer bundesweit nach den gleichen Grundlagen angestellt werden können. Es ist mitunter deshalb umstritten, weil es Regelungen zum Thema Homosexualität im Pfarrhaus enthält. Hierzu gibt es in der Landeskirche ganz unterschiedliche Positionen. Hartmann wies darauf hin, dass die Diskussion über das Thema einer ausführlichen theologischen Erörterung bedürfe. Die Synode wird es in einem internen Schwerpunkttag beraten.
 


Volker Teich sagte in seinem Votum für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“, in Paragraf 39, der die Regelungen zum Thema Homosexualität im Pfarrhaus betrifft, nicht um Diskriminierung von Menschen gehe. Aber das Hören auf die Bibel leite die Christen, nicht der Zeitgeist. Leitbild sei die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Dies dürfe nicht aufgegeben werden.

Für den Gesprächskreis „Offene Kirche“ sprach Jutta Henrich. Die von Teich vorgetragenen Argumente seien nicht stichhaltig. Eine Volkskirche müsse auf ihre vielen unterschiedlichen Mitglieder schauen. Es gebe keinen Grund dafür, warum homosexuelle Geistliche nicht im Pfarrhaus zusammen leben sollten.
 
Winfried Dalferth sagte für den Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“, dass das württembergische Pfarrerdienstrecht die Möglichkeit biete, gut mit dem Thema Homosexualität und Kirche umzugehen. Er stehe voll hinter der württembergischen Einzelfalllösung. Außerdem enthalte der Gesetzentwurf der EKD viele andere heikle Punkte.

Markus Munzinger wünschte sich für den Gesprächskreis „Kirche für Morgen“, dass an der bestehenden württembergischen Regelung des Pfarrdienstes festgehalten wird. Er begrüße den Studientag und warnte, dass die Diskussion über Homosexualität im Pfarrhaus die Einheit der Kirche gefährde – eine Spaltung drohe.  


Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.


"Dienstrecht des Landes übernehmen"

Mit dem Gesetzesentwurf, die Regelungen des Dienstrechtsreformgesetzes des Landes Baden-Württemberg auch in das Dienstrecht der Landeskirche zu übernehmen, soll die Attraktivität des Dienstes gewahrt werden, berichtete Oberkirchenrat Erwin Hartmann. Damit soll es auch gelingen, im Wettbewerb mit anderen Dienstherren kompetente und leistungsstarke Mitarbeiter in den kirchlichen Dienst zu nehmen. Der Gesetzesentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.


"Das Disziplinargesetz ist ein Scheinriese"

In seinem Bericht sagte der Synodale Christian Heckel für den Rechtsausschuss, dass das kirchliche Gesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland ein „Scheinriese“ sei. Ein „Scheinriese“ deshalb, weil es nur ein Ausführungsgesetz und nur scheinbar neu sei. Inhaltlich enthalte es nur kleine Änderungen zum alten Ausführungsgesetz von 1997. Eine Besonderheit sei jedoch der Artikel, der besagt, dass auch schon nicht ordinierte Vikarinnen und Vikare nach dem württembergischen Pfarrbild und Pfarrdienstrecht Pfarrer sind. Daher könnten in der Disziplinarkammer zwei ordinierte Beisitzer mitwirken, die aus der Berufsgruppe der Pfarrer stammen, so Heckel.
Dem Entwurf des Oberkirchenrats wurde zugestimmt.

 


Weitere Verweisungen

Der Antrag 17/11, die Wahlordnung der Landeskirche zu ändern wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Der Antrag 22/11 vom Ausschuss für Bildung und Jugend, die Konzeption des Innovationsfonds zukunftsfähig zu gestalten, wurde an den Finanzausschuss verwiesen.

Der Antrag 23/11, den Kirchengemeinden solle freigestellt werden, den Tag für verfolgte Christen entweder am Stephanustag oder am Sonntag Reminiscere als Gedenktag für verfolgte Christen zu begehen, wurde an den Theologischen Ausschuss verwiesen.

Der Antrag 24/11, die Geschäftsordnung der Landessynode zu ändern, wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.

Der Antrag 25/11, für dringende notwendige energetische Sanierungsarbeiten bei den Pfarr- und Gemeindehäusern das Zuschussprogramm um weitere 10 Mio. Euro aufzustocken, wurde an den Finanzausschuss verwiesen.
 


Synodale in die Ausschüsse gewählt

Für den Geschäftsführenden Ausschuss wurden die Synodalen Elke Dangelmaier-Vincon und –  als Vertreterin des Synodalen Martin Plümicke –  Marion Scheffler-Duncker mit großer Mehrheit gewählt.

Der Gesprächskreis Offene Kirche hat den Synodalen Erich Haller für den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit vorgeschlagen. Dessen Sitz im Ausschuss für Diakonie soll von Waltraud Bretzger übernommen werden.
Die neuen Synodalen wurden mit deutlicher Mehrheit in folgende Ausschüsse gewählt:
Johannes Bräuchle: Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit
Mark Christenson: Theologischer Ausschuss
Stephanie Klumpp: Bildung und Jugend
Patricia Quellmalz: Finanzausschuss
Nach  Ausscheiden des Synodalen Seibt war auch der Platz im Kuratorium des Pädagogisch-Theologischen Zentrums neu zu besetzen. Ins Kuratorium wurde der Synodale Robby Höschele gewählt.
 


(Wieder)Eintritt in die Kirche
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