Mittwoch, 23. November 2011
Kirchenfernsehenalle Beiträge
180 Sekunden Landessynode - Tag 3
Landeskirchlicher Haushalt beschlossen - 87 Pfarrstellen werden abgebaut - Gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus?
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"Müssen uns auf sinkende Kirchensteuereinnahmen einstellen"
Interview zur Herbsttagung mit Synodalpräsidentin Christel Hausding
Top 19: Ganztagsschule und Jugendarbeit
Der Ausschuss für Bildung und Jugend unterstützt die Überlegungen zur Ganztagsschule und Jugendarbeit des Oberkirchenrats zu Antrag Nr. 12/08 uneingeschränkt, sagte Harald Klingler.
zum Bericht
zum Interview mit Harald Klingler
Oberkirchenrat Werner Baur betont, wie wichtig es ist, dass die Kirche in dem Veränderungsprozess von der Halbtagsschule zurück zur Ganztagsschule ihren Beitrag leistet.
zum Bericht

- Landesbischof Frank Otfried July [Foto: Eidenmüller]
Top 31: Voten zum Gesprächsstand § 39 PfDG.EKD - Landesbischof
In seinem abschließenden Statement sagte Landesbischof Frank Otfried July: "Erneut ist deutlich geworden, wie diese Debatte aus sehr unterschiedlichen Richtungen geführt werden kann. Beim Studientag von Oberkirchenrat und Synode wurde aufeinander gehört". Dass der Studientag nichtöffentlich gewesen sei, habe den Grund gehabt, einen offenen Austausch zu ermöglichen. "Ich halte das Gespräch mit homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern weiterhin für angemessen und notwendig", so July weiter. Er werde eine entsprechende Einladung aussprechen. Ausdrücklich bedankte er sich bei betroffenen Kolleginnen und Kollegen für ihren Dienst in der Landeskirche. Die Diskussion um die Frage Homosexualität sei der Landeskirche zu einem Zeitpunkt aufgedrängt worden, zu dem dieses Thema nicht virulent gewesen sei. July gab einen kurzen Überblick über die in Württemberg bereits geltenden Regelungen:
"Homosexualität stellt die Eignung für den Dienst als Pfarrerin oder Pfarrer nicht in Frage. Kirchliche Anstellungsträger haben keinen Anspruch darauf, über das Sexualverhalten ihrer Mitarbeiter Auskunft zu verlangen. Künftige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden allerdings darauf hingewiesen, dass ihnen bei einer solchen Orientierung unter Umständen nicht alle Ämter offen stehen. Es gilt weiterhin das biblische Leitbild der Ehe. Die persönliche Lebensgestaltung darf nicht als Leitbild vertreten werden. Für viele Kirchenmitglieder ist es schwer, Homosexualität zu akzeptieren. Darauf müssen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer Rücksicht nehmen. Das Leben als Pfarrerinnen und Pfarrer ist auch ein öffentliches Zeugnis." Weitere Informationen...
Landesbischof July sagte weiter: "Im Grundsatz ist es nicht möglich, dass homosexuelle Paare im Pfarrhaus leben". Mit der Übernahme des Pfarrerdienstrechts der EKD würde sich an den württembergischen Regelungen nichts ändern, stellte der Landesbischof weiter klar. Natürlich werde es weiterhin Gespräche und Austausch in dieser Frage geben. Der OKR werde die soeben abgegebenen Voten und Stimmen noch einmal ausführlich studieren. Die Einzelfallregelungen hätten aber in der Vergangenheit nicht zu Verwerfungen in den Kirchengemeinden geführt.

- Markus Munzinger [Foto: privat]
Top 31: Voten zum Gesprächsstand zu § 39 PfDG.EKD - Kirche für Morgen
Der Gesprächskreis Kirche für Morgen erklärt in seinem Votum, wie schwer es ihnen gefallen sei, eine gemeinsame theologische Lösung zum Thema zu finden. Sie halten fest, dass Gott Frau und Mann in ihrer Gegensätzlichkeit füreinander geschaffen habe, treten aber dennoch nachdrücklich für die Menschenwürde derer ein, die in anderen Lebensentwürfen leben. Weiter, so Markus Munzinger, sei der Gesprächskreis über die geführte Debatte auf den verschiedenen Ebenen der Landeskirche beunruhigt und möchte sich daher für eine Regelung einsetzen, die bei der Mehrheit auf Akzeptanz stößt, um die Spannung innerhalb der Kirche zu verringern. Deshalb hält die Kirche für Morgen das bisher angewandte "begrenzt offene Verfahren" für einen guten politischen Kompromiss.

- Winfried Dalferth [Foto: privat]
Top 31: Voten zum Gesprächsstand zu § 39 PfDG.EKD - Evangelium und Kirche
"Es geht, wenn es in der Gemeinde geht", sagte Winfried Dalferth für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche zur Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus wohnen dürfen oder nicht. Evangelium und Kirche stehe voll und ganz hinter dem Leitbild Familie im Pfarrhaus. Allerdings werde es immer wieder Gemeindeglieder oder kirchliche Mitarbeiter mit homophiler Veranlagung in der Kirche geben. Diese seien ganz normale Gemeindemitglieder. "Wir sollten ihnen in unseren Kirchengemeinden Heimat und auch Arbeit bieten". Im Gespräch mit den betroffenen Kirchengemeinden und Stellenbewerbern sei auszuloten, wie die unterschiedlichen Interessen ausgeglichen werden könnten. Der Gesprächskreis stehe voll hinter der landeskirchlichen Einzelfalllösung.

- Jutta Henrich [Foto: privat]
Top 31: Voten zum Gesprächsstand § 39 PfDG.EKD - Offene Kirche
Die Offene Kirche äußerte zuerst grundlegende Probleme mit dem bereits im Oktober abgehaltenen Studientag über das Thema Homosexualität im Pfarrhaus. Jutta Henrich hätte sich gewünscht, diese Problematik öffentlich zu diskutieren. Weiter betont die Offene Kirche, wie dankbar sie den homosexuellen Theologen und Theologinnen für ihre gute und segensreiche Arbeit sei, die diese trotz den Anfeindungen und Einschränkungen in der württembergischen Landeskirche leisteten. Jutta Henrich erläutert die veralterte Grundlage, auf der diese Regelung basiere: die biblischen Verwerfungen der Homosexualität seien spärlich und beruhten auf einer anderen Lebenswirklichkeit. Dennoch erkläre sich die Offene Kirche bereit, an der bisherigen Praxis festzuhalten, fordere jedoch eine gesetzte Regelung, um sich im Ernstfall darauf berufen zu können und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

- Steffen Kern [Foto: Privat]
Top 31: Voten zum Gesprächsstand § 39 PfDG.EKD - Lebendige Gemeinde
Die Lebendige Gemeinde (LG) nimmt die Verunsicherung der Kirchengemeinden in Bezug auf das Thema „Homosexualität im Pfarramt“ wahr und nehme diese sehr ernst. Das sagte Steffen Kern. Dabei sei es der Lebendigen Gemeinde besonders wichtig, dass homosexuell empfindende Christinnen und Christen selbstverständlich in der Kirche akzeptiert und respektiert werden. Homosexuelle Menschen seien allerdings nicht berechtigt, wie es auch der Status Quo in Württemberg wiedergebe, in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft im Pfarrhaus zu leben. Dies begründete Steffen Kern mit der schöpfungstheologischen Grundlinie. Denn Gott, so Kern, habe den Menschen als Mann und Frau geschaffen und damit auch seinen Schutz und Segen auf die Ehe als einer verbindlichen Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gelegt. Die Lebendige Gemeinde möchte deshalb den Status Quo beibehalten. Eine Ergänzung hierzu sieht Kern darin, dass homosexuelle Menschen seelsorgerlich zu begleiten seien und dass die Einrichtung „Wüstenstrom“ in das Diakonische Werk aufgenommen werden soll.
Top 23: Förmliche Anfrage zur Situation von Kirchengemeinden und Gemeinschaften, die auf dem Weg zur Gemeinschaftsgemeinde sind (Nr. 43/14)
Pietistische Gemeinschaften können künftig eigene Gemeinden gründen. Das sagte Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel vor der Landessynode. Der Pietismus ist auch heute noch eine Erneuerungsbewegung, die sich nicht als Alternative oder Ergänzung zur Kirche sieht, sondern bewusst in der Kirche stattfindet. Durch die bestehenden Regelungen wird die Praxis von Gemeinschaften nicht erfasst, die sich in einem Übergangsstadium zur Gemeinschaftsgemeinde befinden. Denn dem rechtlichen Schritt zur Gemeindegründung geht in der Regel eine Phase voraus, in der eine Gemeinschaft sich auf gemeindliches Leben umstellt. Zur Anfrage...
Top 23: Förmliche Anfrage zur Unterstützung von erlassjahr.de durch die Evang. Landeskirche in Württemberg (Nr. 41/14)
Die Arbeit von www.erlassjahr.de werde auch künftig weiter mit 20.100 Euro im Jahr unterstützt. Das berichtete Oberkirchenrat Ulrich Heckel vor der Synode. Der Mitgliedsbeitrag der Landeskirche belaufe sich auf 500 Euro jährlich. Zur Anfrage...
Top 23: Förmliche Anfrage zur Situation in der Republik Südsudan (Nr. 40/14)
Die Lage der christlichen Kirchen im Südsudan sei weiterhin unübersichtlich und vergleichbar mit der Situation vor der Staatsneugründung im Sommer 2011. Dies bedeutet, dass die christlichen Kirchen im Süden und Norden sich weiterhin als Einheit verstehen. So gibt es auch einen gemeinsamen sudanesischen Christenrat.
Auch im Hinblick auf das Verhältnis zur Republik Sudan habe es keine Fortschritte gegeben. So sei die engültige Grenzziehung weiterhin eine offene Frage. Interne Konflikte sollen beispielsweise mit dem Zugang zu Wasser für alle gelöst werden, so die neue Regierung des Südsudans. Trotz geringen Verbesserungen seien die Ausbauarbeiten längst nicht beendet und dauern noch Jahre und Jahrzehnte an. Die evangelische Kirche werde deshalb auch in den nächsten Jahren Hilfe anbieten. Zur Anfrage...
Top 23: Förmliche Anfrage zur Finanzierung der Telefonseelsorge (Nr. 39/14)
Auch weiterhin wird die Telefonseelsorge in Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg und Pforzheim mit 320.000 Euro unterstützt. Seit dem Haushaltsplan 2007 sei der Betrag auf diesen Wert aufgestockt worden. Der Oberkirchenrat sehe keinen Grund für eine Erhöhung des Betrags. Somit sei das Arbeitsfeld Telefonseelsorge finanziell nicht üppig ausgestattet und müsse sich weiterhin auf ehrenamtliche Mitarbeiter stützen. Die Telefonseelsorgestelle in Tübingen habe das Glück gehabt eine Pfarrstelle neu zu besetzen. Dies bleibe jedoch eine Ausnahme. Zur Anfrage...
Top 23: Förmliche Anfrage zur Organspende (Nr. 37/14)
Im Zusammenhang mit der anvisierten Novellierung des Transplantationsgesetzes sei die Frage der Organspende ins Bewusstsein gerückt, sagte Oberkirchenrat Ulrich Heckel. Umfangreiche Ausführungen zu dieser Frage fänden sich in der vom Rat der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz und der anderen ACK-Mitgliedskirchen herausgegebenen Erklärung mit dem Titel "Gott ist ein Freund des Lebens" aus dem Jahr 1990. Kritische Überlegungen zur Todesdefinition des "Hirntodes" gebe es in den Verlautbarungen der Hospizbewegung. Zudem habe Altbischof Huber unter http://www.dober.de/ethik-organspende/huber.html einen hilfreichen Text verfasst. Als Ansprechpartner für die Gemeinden zum Thema "Organspende ja oder nein" stünden auch die Pfarrämter bereit. Zur Anfrage...
Top 16-18: Haushaltsberatungen
Die Landessynode hat den Haushaltsplan für das Jahr 2012 beschlossen.
Rede zum Haushaltsplan - Kirche für morgen
Im Votum zum Haushaltplan 2012, stellte Reiner Klotz die Frage, wie die Kirche langfristig ihre Hauptaufgabe erfüllen soll: alles zu tun, um eine hohe Mitgliederbindung zu erreichen und neue Mitglieder zu gewinnen. Die Kirche brauche eine umfassende Strategie, wie sie mit dem Rückgang der Mitgliederzahlen und den sinkenden finanziellen Ressourcen umgegehen soll. Dazu müssten Strukturen verändert werden. Die bestehenden seien eher hinderlich und nicht zukunftsfähig. Wichtig sei auch die Entlastung der Gemeinden. Projekte, wie beispielsweise PC im Pfarramt, würden von Kirche für Morgen gerne gesehen. Die Finanzierung sollte jedoch vom Land erfolgen, um so die Gemeinden zu unterstützen. Außerdem sollten die vorhandenen finanziellen Mittel dazu verwendet werden, Innovationen und Projekte zu fördern, beispielsweise missionarischer Art. Darüber hinaus solle das Hauptaugenmerk der Kirche auf der Stärkung der Personalstruktur liegen.
Rede zum Haushaltsplan - Evangelium und Kirche
Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche tritt vor allem für die Mitgliedergewinnung ein, berichtete Ingeborg Raab. Die 5 Millionen Euro, die hierfür bereit gestellt werden, seien notwendig, um dem demographischen Bevölkerungsrückgang entgegen zu wirken. Im Gegensatz zur Offenen Kirche will Evangelium und Kirch, dass die Kürzungsbeschlüsse, die im Rahmen der AG Zukunft fielen, umgesetzt werden. Außerdem sei der Aufbau von Rücklagen und ein professionelles Krisenmanagement erforderlich, so Raab. Weitere notwendige Maßnahmen seien Gebäudesanierungen, damit die Sicherheit der Gemeindemitglieder gewährleistet ist.
Der Sonderausschuss Musik soll nach dem Willen von Evangelium und Kirche finanzielle Mittel bereitgestellt bekommen. Ingeborg Raab machte darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Kürzungen im Pfarrplan sowohl Sonderpfarr- als auch Gemeindepfarrstellen gleichmäßig abgebaut werden sollen: Die die Volkskirche brauche beides, deshalb dürfe es keine einseitigen Kürzungen geben.
Rede zum Haushaltsplan - Offene Kirche
Der Gesprächskreis Offene Kirche betont in seinem Votum über den Haushaltsplan 2012, dass die Mitglieder nach wie vor von dem Sparpaket nicht überzeugt sind. Martin Plümicke beklagte die zahlreichen Kürzungsmaßnahmen. Angesichts des Geldsegens in der Landeskirche sei das beschlossene Sparpaket zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht nötig gewesen.
So sei beispielsweise die Stelle des Umweltbeauftragten von E14 auf E13 abgewertet worden. In Zeiten von Umweltkatastrophen wie Fukushima oder dem Erdbeben in Japan ein schlechtes Zeichen, so Plümicke. Auch die Akademie Bad Boll oder das Evangelischen Müttergenesungswerk seien von Kürzungen betroffen. "Wie soll unter diesen Knebelbeschlüssen eigentlich noch prophetische Arbeit geschehen", fragte Martin Plümicke. In seiner Zusammenfassung stellte er im Namen der Offenen Kirche fest, dass der Haushaltsplan keine gravierenden Veränderungen beinhaltet, die der Gesprächskreis ablehnen oder begrüßen würde. Abschließend betont die Offene Kirche, dass ihre Kritik an den weiter bestehenden Kürzungen genauso bestehen bleibt, wie ihre Mahnung, die nötigen Strukturreformen mit Zuversicht anzugehen.
Rede zum Haushaltsplan - Lebendige Gemeinde
Der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde (LG) plädiert weiterhin für eine umsichtige und vorausschauende Haushalterschaft. Das bedeute, es sei zukünftig notwendig, dass die Übersichtlichkeit verbessert werde und die Ausschüsse und Referate besser aufeinander abgestimmt werden, berichtete Andrea Bleher. Weitere wichtige Punkte für den Gesprächskreis sind: Die Verankerung von Popularmusik in Ausbildung und Gemeinde sowie die Etablierung der Schulseelsorge.
Die Landeskirche solle weiterhin an den Sparbeschlüssen festhalten, auch wenn es für die finanzielle Lage zurzeit noch nicht notwendig ist. Das bereit gestellte Geld von 5 Millionen Euro für die Neugewinnung von Mitgliedern ist für die LG von großer Bedeutung. So könnten innovative Maßnahmen für die Mitgliedergewinnung realisiert werden.













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