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Entlassung einer Vikarin sorgt für Diskussionen

Stuttgart/Crailsheim (epd). Die Entlassung einer württembergischen Vikarin, die mit einem Muslim verheiratet ist, hat am Dienstag in Stuttgart zu einer Kontroverse während der Herbstsynode der Evangelische Landeskirche in Württemberg geführt. Der Oberkirchenrat und Vertreter verschiedener Gesprächskreise verteidigten die Entlassung, der theologisch liberale Gesprächskreis "Offene Kirche" kritisierte die Kirchenleitung. Harald Kretschmer von der "Offenen Kirche" sprach von einem "dramatischen Imageschaden", den die Landeskirche durch die Entlassung erlitten habe. Nicht nur Muslime, sondern auch sehr viele Christen fragten sich, wie ehrlich der christlich-islamische Dialog gemeint sei, wenn die Ehe mit einen Muslim zur Beendigung eines Dienstverhältnisses führe. Kretschmer erinnerte an ein Wort des Apostels Paulus aus dem Korintherbrief, dass in religionsverschiedenen Ehen der nichtchristliche Ehepartner durch den christlichen "geheiligt" sei.

Dieser Sicht widersprach Dekan Volker Teich vom theologisch konservativen Gesprächskreis "Lebendige Gemeinde". Die Bibel fordere zwar nicht, dass eine bereits bestehende Ehe zwischen einem Christen und einem Nichtchristen aufgelöst werde, empfehle aber anderseits auch nicht, sich einen nichtchristlichen Partner zu suchen. Unterschiedliche Glaubensvorstellungen zerrissen eine Ehe. "Wie will ich den Verkündigungsdienst tun, wenn ich in der Familie gespalten bin?", fragte Teich.

Werner Schmückle ("Lebendige Gemeinde") wies darauf hin, dass bei Zulassung religionsverschiedener Ehen ein dienstrechtliches Folgeproblem entstünde, wenn Kinder aus dieser Beziehung nicht getauft würden. Waltraud Bretzger ("Offene Kirche") sagte, im Fall der entlassenen Theologin hätte man "Gnade vor Recht" ergehen lassen und sie wenigstens bis zum Ende ihres Vikariats beschäftigen sollen. Auch im Blick auf die Öffentlichkeit hätte der Fall sensibler behandelt werden müssen. Ihr Gesprächskreiskollege Martin Plümicke räumte ein, dass die Entlassung nach geltendem Gesetz rechtens war. Es stelle sich nun aber die Frage, ob man das Gesetz nicht ändern müsse. Es sei heute nicht mehr passend, dass ein Ehepartner darüber entscheide, ob der andere einen kirchlichen Dienst versehen könne oder nicht.

Der Personaldezernent der Landeskirche, Oberkirchenrat Wolfgang Traub, wies darauf hin, dass Pfarrer eine besondere Verantwortung für ihre Lebensführung hätten. Deshalb hielten auch alle anderen Landeskirchen und das neue Pfarrdienstrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an dem Grundsatz fest, dass der Ehepartner evangelisch, zumindest aber christlich sein müsse. Der Oberkirchenrat verweigere mit Betroffenen kein Gespräch, könne aber aus rechtlichen Gründen nicht in jedem Einzelfall je nach aktueller Gesprächslage entscheiden.

Dekan Ernst-Wilhelm Gohl vom theologisch gemäßigten Gesprächskreis "Evangelium und Kirche" warnte vor "billigen polemischen Verkürzungen" in der Debatte. Man sei noch nicht deshalb fundamentalistisch oder ewiggestrig, weil man seinen Glauben für richtig halte. "Wie sollen wir mit anderen Religionen diskutieren, wenn wir unsere eigene Religion nicht für wahr halten?", fragte Gohl.

Hintergrund der Debatte ist der Fall der Vikarin Carmen Häcker aus dem Kirchenbezirk Crailsheim, die im August einen Mann muslimischen Glaubens aus Bangladesch geheiratet hat. Daraufhin wurde sie von der Kirchenleitung vom Dienst suspendiert und zum 31. Dezember entlassen. Gegen das Vorgehen des Oberkirchenrats hatte sich die Vikarsvereinigung in Württemberg gewandt. Sie forderte, die Vikarin zumindest bis zur Ordination zu führen, damit sie danach in einer anderen Landeskirche ihren Beruf ausüben könne. Der Leitungskreis der Konferenz der Islambeauftragten in den württembergischen Kirchenbezirken nannte in einer Stellungnahme den Oberkirchenratsbeschluss "kein gutes Signal" angesichts der Bemühungen um Fortschritte im christlich-muslimischen Dialog.

Kirchensprecher Oliver Hoesch wies dagegen auf die Notwendigkeit hin, dass der Partner den kirchlichen Dienst aktiv unterstütze. Erfahrungen mit einer Ausnahmereglung hätten gezeigt, dass "selbst bei hoher Reputation eines nichtchristlichen Ehepartners die Belastungen des Pfarramts nicht durchhaltbar waren". www.epd-sw.de  


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