Glossar

Kirchenmitgliedschaft

Mitglied der evangelischen Kirche ist jede Person, die in einer evangelischen Landeskirche getauft wurde. Der Wohnort entscheidet dabei, zu welcher der 23 Landeskirchen in Deutschland sie gehört. Wer zum Beispiel evangelisch getauft wurde und im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wohnt, gehört dieser Landeskirche an.

Eine Landeskirche hat viele einzelne Kirchengemeinden. Größere Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrerinnen oder Pfarrern sind nochmals in einzelne Seelsorgebezirke unterteilt. Straße und Hausnummer der Wohnung entscheiden darüber, zu welchem Seelsorgebezirk ein Kirchenmitglied gehört.

Können auch schon Kinder Mitglied der evangelischen Landeskirche sein?

Ja, die Kirchenmitgliedschaft beginnt mit der Taufe. Wenn ein Kind getauft wird, wird es damit Mitglied der Kirche.

 

Ich bin in eine Stadt gezogen, in der es mehrere evangelische Kirchen gibt. Wie erfahre ich, zu welcher Kirchengemeinde ich gehöre?

Schauen Sie einfach im Telefonbuch unter "Kirchen" nach und rufen Sie bei einem der dort aufgeführten evangelischen Pfarrämter an. Wenn Sie Straße und Hausnummer angeben, kann Ihr Ansprechpartner Ihnen sagen zu welcher Gemeinde Sie gehören.

 

Wie kann ich herusfinden, zu welcher Landeskirche meine Kirchengemeinde gehört?

Auf www.evangelisch-das-ganze-leben.de können Sie die Postleitzahl Ihrer Gemeinde angeben. Die Landekirche zu der Sie gehören und eine Kontaktmöglichkeit wird Ihnen angezeigt.

 

Kann ich die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde wechseln ohne den Wohnort zu wechseln?

Das ist möglich. Sie können sich in eine andere Kirchengemeinde ummelden. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Gemeinde nicht all zu weit von Ihrem Wohnsitz entfernt ist, so dass Sie dort regelmäßig am Gemeindeleben teilnehmen können. Wenden Sie sich an das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes und an das Pfarramt der Kirchengemeinde zu der Sie in Zukunft gehören möchten.