Wie Christen ihre Schuld bekennen
60 Jahre Stuttgarter Schulderklärung - eine Einschätzung
"Eine der Ökumene gegebene Erklärung ... wird angenommen." Mit diesem lapidaren Satz dokumentiert das Protokoll der Sitzung vom 19. Oktober 1945 ein Geschehen, das für Zeitgenossen wie für Nachgeborene ebenso bedeutsam wie schwierig ist.
Was war geschehen? Landesbischof Wurm hatte in seinem Bemühen, die zergliederten und versprengten protestantischen Kirchen Deutschlands zu einigen, die "Kirchenführer" zu einer Sitzung des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD, später EKD) nach Stuttgart eingeladen.
Auf der Tagesordnung standen Beratungen über die zukünftige Struktur der EKiD. Vordringlich aber ging es um die Frage, wie die evangelische Kirche auf die Not der deutschen Bevölkerung und auf die oftmals als ungerecht und zynisch empfundene Behandlung der Deutschen durch die Siegermächte reagieren sollte. Gerade im Hinblick auf den Umgang der Alliierten mit den "Besiegten" erhoffte man sich Hilfe aus der Ökumene: Die Männer im Ökumenischen Rates sollen auf ihre Regierungen Druck ausüben und auf bessere Behandlung der Deutschen drängen. Darüber hinaus hofften die deutschen Kirchen dringend auf eine Versöhnungsgeste der Schwesterkirchen in Europa und den USA – vor allem in Form von Hilfslieferungen.
Schon 1942, mitten im Krieg, hatte Hans Asmussen einen ersten Vorstoß in diese Richtung unternommen. In einem Brief an den Generalsekretär des noch in Bildung begriffenen Ökumenischen Rates der Kirchen, Willem Visser't Hooft, wies er darauf hin, dass es nach dem Krieg zuallererst an den Kirchen sei, sich über die aufgerissenen Gräben hinweg die Hände zur Versöhnung zu reichen. Dabei müsse selbstverständlich die "Schuld" in Blick genommen werden. Aber man dürfe auf keinen Fall nach Ende dieses Krieges (ein weiteres Mal) die Schuldfrage der Politik überlassen. Vielmehr müssten sich die Christen Europas gegenseitig coram deo ["vor Gott"] ihre Schuld bekennen und um Gottes Vergebung bitten, so die Vorstellung des Lutheraners Asmussen. Die Reaktion von Visser't Hooft war recht zurückhaltend: Er, der reformierte Niederländer, betonte, Schuld müsse sowohl coram deo als auch coram hominibus ["vor den Menschen"] bekannt werden.
Diese gegensätzlichen Auffassungen prallten in der Sitzung des Rates der EKiD vom 18. und 19. Oktober 1945 aufeinander. Zur Überraschung der Anwesenden kam nicht nur eine niederrangige Delegation des Ökumenischen Rates, sondern mit Visser't Hooft und George Bell kamen die führenden Persönlichkeiten der Ökumene. Theophil Wurm nutzte denn auch die Gunst der Stunde, um gegenüber den einflussreichen Männern auf die missliche Lage in den zerstörten deutschen Landen und auf die Übergriffe der Alliierten hinzuweisen und unverblümt um Hilfe zu bitten.
Wie schon 1942/43 wollte Visser't Hooft nicht so schnell über das Gewesene hinweggehen: Wurms Forderungen ignorierend erinnerte er zunächst an die nie ganz abgebrochenen Beziehungen der Bekennenden Kirche zur Ökumene und forderte dann unmissverständlich "ein Zeugnis der Evangelischen Kirche in Deutschland" für einen "wirklich(en) geistlichen Wiederaufbau des deutschen Volkes". Dies sei die "conditio sine qua non" ["unerlässliche Voraussetzung"] für eine neue Zusammenarbeit der europäischen Kirchen mit der deutschen.
War die Stuttgarter Schulderklärung also so etwas wie ein erzwungenes Geständnis – von den Ratsmitgliedern der EKiD gegeben, um endlich die gut gefüllten Hilfskassen der ausländischen Kirchen für die darbende deutsche Bevölkerung zu erschließen? Eine solche Interpretation würde die Stuttgarter Schulderklärung in ihrem Wert sehr herabsetzen und die Beweggründe ihrer Verfasser missdeuten.
Denn der Formulierung der schriftlichen Erklärung war ein spontanes persönliches Bekenntnis Hans Asmussens vorausgegangen. Nachdem Visser't Hooft geendet hatte, ergriff Asmussen überraschend das Wort und seine Sätze vermitteln auch noch nach 60 Jahren eine enorme Tiefe und Ernsthaftigkeit: "Liebe Brüder, ich habe an euch gesündigt als Glied meines Volkes, weil ich nicht besser geglaubt habe, weil ich nicht reiner gebetet habe, weil ich mich nicht heiliger Gott hingegeben habe. Ob ich damit hätte verhindern können, was geschehen ist, weiß ich nicht. Aber dies will und muss ich euch sagen ... Ich bitte euch ... Vergebt mir! Ich habe an euch gesündigt."
Asmussen, der Lutheraner, legte vor den (priesterlich verstandenen) Brüdern sein eigenes Schuldbekenntnis ab, Martin Niemöller und Wilhelm Niesel folgten seinem Vorbild. Nach liturgischem Verständnis hätte nun einer der ökumenischen Gäste eine Absolutionszusage sprechen müssen. Dazu aber sahen sich die Männer des Ökumenischen Rates nicht in der Lage. Was sie für ihre (selbst oftmals bedrängte) Situation und für die weitere Arbeit brauchten, war eine klare kirchenpolitische Stellungnahme, mit der sie in ihre Heimatkirchen zurückkehren konnten. Deshalb baten Hendrik Kraemer (Niederlande) und Alfons Koechlin (Schweiz) darum, die persönlichen Bekenntnisse der drei Deutschen mögen zu einer schriftlichen Erklärung des Rates der EKiD ausformuliert werden, die sie mit in ihre Heimatländer nehmen und dort veröffentlichen könnten. So wurde aus der confessio oris ["Beichte"] eine Schulderklärung, die auf verschlungenen Pfaden ihren Weg in die internationale Presse und von dort zurück in die deutsche Öffentlichkeit fand.
Viel von der Kritik an dem Text (vor allem an Asmussens Komparativen) und an der Zurückhaltung der deutschen Kirchenmänner gegenüber dieser Erklärung wird begreiflich, wenn man einerseits diese Situation und andererseits die unterschiedliche theologische Prägung der Akteure berücksichtigt.
Freilich bleibt das Bedauern über all das, was in diesem Text klarer und ausdrücklicher hätte formuliert werden können. Dies hat, für einen kleinen Kreis, Paul Schempp mit der Erklärung der Sozietät vom 9. April 1946 vollbracht. Dennoch bin ich überzeugt, dass die Stuttgarter Schulderklärung ein wichtiges Dokument und ein gutes Beispiel dafür ist, wie wir als Christen sowohl mit der Schuld eines Individuums als auch mit der eines Kollektivs umzugehen versuchen können. Die lutherischen Theologie, die auch die Kirche als Ganzes als peccatrix ["Sünderin"] zu begreifen vermag, erscheint mir da ungleich hilfreicher als beispielsweise die katholische, wie sie in Johannes Paul II spätem Schuldbekenntnis "Mea Culpa" (12.3.2000) ihren Niederschlag gefunden hat.
Karin Oehlmann
Weiterführende Literatur:
Gerhard Besier, Gerhard Sauter: Wie Christen ihre Schuld bekennen. Die Stuttgarter Erklärung 1945, 1985.
Joachim Mehlhausen: Die Wahrnehmung von Schuld in der Geschichte. Ein Beitrag über frühe Stimmen in der Schulddiskussion nach 1945, in: ders.: Vestigia Verbi, 1998.




