475 Jahre evangelischer Predigtgottesdienst
Jubiläum der Kirchenordnung von 1536
Die Kirchenordnung von 1536 ist die Stiftungsurkunde der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. In ihr wird der Predigtgottesdienst zum sonntäglichen Gemeindegottesdienst erhoben. Diese 1536 getroffene Entscheidung prägt den evangelischen Gottesdienst in Württemberg bis heute.
Reformatorischer Gottesdienst
Was leitete die beiden Verfasser der Kirchenordnung von 1536, die Reformatoren Erhard Schnepf und Ambrosius Blarer? Vor allem das Anliegen, dass Menschen „die predig Göttlichs worts desto fleissiger besuchen unnd die Sacrament mit grösserem ernst empfahen.“ Zu Beginn der Kirchenordnung von 1536 leuchtet die reformatorische Auffassung von Gottesdienst auf: Er besteht aus Predigt und Sakrament. Abendmahl und Taufe. Gebet und Gesang. Wie ihn die „erst kirch“ gefeiert hat und er uns in der „regel goetlicher geschrifft“ überliefert wird.
Volkssprachlicher Gottesdienst
Wichtig war den Reformatoren, dass jeder den Gottesdienst verstehen und mitfeiern konnte: „Wir haben aber für gut angesehen, das alle solche Ceremonien in unnser teutschen mutter sprach, die wir alle verstehn, gehandlet werden“. Keine Selbstverständlichkeit zu einer Zeit, in der die römisch-katholische Messe auf Latein gesungen oder gelesen wurde. Um so lauter erklang die Forderung nach verständlicher Predigt des Evangeliums.
Gemeindegottesdienst
Doch die Gemeinde wollte die Predigt nicht nur verstehen. Sie sollte auch selbst zu Wort kommen. Ihre Anwesenheit und ihr Gesang wurden konstitutiv. Nicht als schmückendes Beiwerk, sondern als tragende Kraft. Am „Christenlichen gesang“ wird greifbar, sichtbar, hörbar: Ausschließlich mit Gemeinde ist Gottesdienst möglich. Und nur für sie. Die Kirchenordnung von 1536 ist von diesem seelsorgerlichen Grundanliegen durchdrungen.
Prädikantengottesdienst
Die Reformatoren Brenz und Schnepf (in gewissem Sinne auch Blarer, der zwar nie eine Prädikantenstelle inne hatte, trotzdem in Konstanz häufig predigte) waren ursprünglich Prediger, „Prädikanten“. Angestellt von freien Reichsstädten, die ihrer Bevölkerung regelmäßig eine deutsche Predigt bieten wollten. Vor und nach diesen Predigten wurden bereits im Spätmittelalter einfache deutsche Gemeindelieder, sog. Leisen und Rufe gesungen. Ein solcher Prädikantengottesdienst, bestehend aus Predigt, Allgemeinem Kirchengebet und Gemeindegesang, bot den idealen Anknüpfungspunkt für die reformatorische Auffassung von Gottesdienst, Predigt und Gemeinde. Und wurde darum in der Kirchenordnung von 1536 zum sonntäglichen Gemeindegottesdienst erhoben.
Predigtgottesdienst heute
Seit der „Gemein kirchen ordnung / wie die diser zeit allenthalb im fürstenthumb Wirtemberg gehalten soll werden. Anno 1536.“ feiern die Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg jeden Sonntag ihren Predigtgottesdienst. Mit nur wenigen Veränderungen über die Jahrhunderte hinweg bis heute. Inzwischen ist seine Gestalt als eine der beiden „Grundformen“ evangelisch (und ökumenisch!) Gottesdienst zu feiern in ganz Deutschland bewährt und anerkannt.
Matthias Figel
Weiterführende Links:
Ambrosius Blarer, Wikipedia
Erhard Schnepf, Wikipedia
Auszug aus "Coena Domini". Hrsg. Irmgard Pahl; Google books
Download:
Kirchenordnung, Text [RTF, 21 KB]





