29. Januar 2005, 550. Geburtstag
Johannes Reuchlin (1455 - 1522)
Johannes Reuchlin wurde nach neuesten Erkenntnissen am 29. Januar 1455 in Pforzheim geboren (in älterer Forschung 22. Februar). Sein Vater Georg war der Verwalter des Pforzheimer Dominikanerklosters. Nach der Schulzeit ließ sich der 15-Jährige 1470 an der Universität Freiburg immatrikulieren.
Drei Jahre später reiste er zum ersten Male nach Paris. Er studierte dort Philosophie, Grammatik und Rhetorik und begann das Studium der griechischen Sprache. 1474 ging er an die Universität Basel, wo er ein Jahr danach das Bakkalaureat ablegte. Mit dem Magister Artium übernahm er 1477 eine erste akademische Lehrtätigkeit.
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Johannes Reuchlin
Philosoph, Jurist und Philologen
Reuchlins erste literarische Arbeit entstand, das "Vocabularius breviloquus", das 1478 in Basel erschien. Das lateinische Wörterbuch gehörte zu den meistbenutzten Nachschlagewerken der Zeit und erlebte 1504 seine 25. Auflage.Ende 1481 holt Graf Eberhard im Barte den glänzend ausgebildeten Mann an den Stuttgarter Hof, wo er als Ratgeber, Geheimschreiber und Orator in seiner Kanzlei arbeitete. Von Februar bis April 1482 begleitete Reuchlin Graf Eberhard auf seiner Reise nach Rom. Er verhandelte dort mit Papst Sixtus IV. über Existenz und Organisation der Universität Tübingen, die Eberhard 1477 gegründet hatte. Ende des Jahres 1482 schrieb Reuchlin sich an dieser ein. 1484 wurde er zum Doktor des "kaiserlichen Rechts" promoviert, anschießend ließ er sich in Stuttgart nieder und blieb dort Bürger bis zu seinem Tod 1522. Durch seine Heirat 1484 fiel ihm reicher Landbesitz an Äckern und Weinbergen zu.
Wohl 1486 nahm er den ersten Unterricht im Hebräischen. 1490 reiste er zum zweiten Male zu Studienzwecken nach Italien und blieb dort fast ein Jahr. Am 24. Februar 1496 starb Herzog Eberhard im Barte. Reuchlin ging daraufhin ins politische Exil. Er war für drei Jahre Gast des Wormser Bischofs Dalberg in Heidelberg.
Nach dem Sturz Herzog Eberhard des Jüngeren durch die Stände (1498) kehrte Reuchlin 1499 aus dem Exil nach Stuttgart zurück und wurde in die alten Würden wieder eingesetzt. Bald darauf starb seine Frau. Die Ehe war kinderlos. Wichtige politische Ämter erfüllten Reuchlins berufliches Leben. Er war Vertreter des Herzogs von Württemberg am Reichskammergericht zu Speyer und 1502 zu einem der drei obersten Richter des "Schwäbischen Bundes" gewählt.
In dieser Zeit heiratete er Anna Decker, aus begüterter Familie. Das einzige Kind aus dieser Ehe starb in jungen Jahren. Im Jahr 1506 erschien sein hebräistisches Hauptwerk "De rudimentis hebraicis" (Einführung in das Hebräische). Es war die erste systematische Einleitung in das Studium der hebräischen Sprache. Im Jahre 1509 besuchte ihn eines Tages ein bis dahin unbekannter Mann. Es war Johannes Pfefferkorn aus Köln. Dieser hatte – selbst vor einigen Jahren vom Judentum zum Christentum konvertiert – schon mehrere antijudäische Schriften veröffentlicht.
Durch ein Mandat des Kaisers Maximilian I. war es Pfefferkorn erlaubt, in Anwesenheit eines Pfarrers und zweier Beamten in den jüdischen Gemeinden alle hebräischen Schriften einzusehen. Sollten sie gegen den christlichen Glauben gerichtet sein, könne er die Bücher einziehen und vernichten.
Pfefferkorn wollte Reuchlin zu diesem Vorhaben gewinnen, was dieser strikt ablehnte. Der fanatische Konvertit begann trotzdem sein schreckliches Handwerk. Aber der Mainzer Erzbischof gebot rasch Einhalt. Erneut musste Maximilian entscheiden. Er beauftragt den Erzbischof, sich mit einer Gruppe von Experten zu beraten. Dazu kam es nie, und Pfefferkorn rumorte in allerlei judenfeindlichen Schriften weiter, allerdings ohne etwas zu erreichen. Ganz im Gegenteil: Er musste laut einem neuen Mandat des Kaisers den Juden einstweilen die Bücher wieder zurückgeben. In einem vierten Mandat forderte der Kaiser nun den Mainzer Erzbischof auf, von den Universitäten Mainz, Köln, Erfurt und Heidelberg sowie drei weiteren Gelehrten, darunter Johannes Reuchlin, schriftliche Gutachten einzuholen. Reuchlin setzte sich unverzüglich ans Werk und schloss schon sechs Wochen später seine Arbeit ab.
Sein Verdikt war eindeutig und in sich schlüssig, juristisch und philologisch messerscharf mit dem Urteil: "Das man der Juden Bücher nit soll verbrennen, und das man sie durch vernünftig disputationen senftmüttiglich und güttlich zu unserm glauben soll mit der hilf gottes überreden." Reuchlin war der einzige der sieben Gutachter, der zu diesem Ergebnis kam. Es sollte ihn teuer zu stehen kommen. Am Ende seiner Tage entschied die Römische Kirche gegen Reuchlin. Sein Buch "Augenspiegel" wurde verboten, Reuchlin zu ewigem Stillschweigen verdammt und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt, was den vermögenden Mann fast arm machte. Wohl 1516 starb seine zweite Frau. Ein Jahr später veröffentlichte Reuchlin sein wichtigstes Hauptwerk "De arte cabalistica, libri tres".
Am 30. Juni 1522 starb der große Humanist. Er ist an der Seite seiner zweiten Frau in der Leonhardskirche in Stuttgart begraben.
D. Grützmacher, Kurzfassung eines Artikels von Dr. Wolfgang Knellessen für die Leonhardskirche Stuttgart
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Leonhardskirche Stuttgart
Ausführliche Version des Textes (Dr. W. Knellessen)
Reuchlin Forschungsstelle Pforzheim
Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon
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Johannes Reuchlin, Bild in Druckqualität [JPG 700 KB], Quelle: Amt für Information





