Direkt gewählt von der Basis

Gesetzgebende Versammlung der Landeskirche

Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.
 
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt. Eine  Liste aller Synodaler der 14. Landessynode finden Sie hier.

Tagungstermine der Landessynode 2010/2011
 
Herbsttagung 2010: 22. bis 25. November
Frühjahrstagung 2011: 17. bis 19. März
Sommertagung 2011: 30. Juni bis 2. Juli
Herbsttagung 2011: 22. bis 24. November
 
Die Herbsttagung 2010 findet im Gästehaus Schönblick bei Schwäbisch Gmünd statt. Die Frühjahrs- und Sommertagung 2011 werden im Congress Centrum Heidenheim veranstaltet, die Herbsttagung 2011 wieder im Gästehaus Schönblick.


Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.
 
Ihre Hauptaufgaben sind:
  • die kirchliche Gesetzgebung
  • der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
  • das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat zu richten und Auskünfte von ihm zu erbitten (Anfragen)
  • den Landesbischof zu wählen


Kontakt und Infos zur Landessynode erhalten Sie über
das  Synodalbüro oder
per E-Mail an kontakt@dont-want-spam.elk-wue.de

Mehr zum Thema
 Das Rechnungsprüfungsamt
 Das Verwaltungsgericht der Landeskirche
 Der Innovationsfonds der Landeskirche
 Der württembergische Landesbischof
 
Download
Handbuch für Kirchengemeinderäte: aus Kapitel 3: Strukturen der Kirche - Landessynode [ PDF, 17 KB] - korrigierte Fassung

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