Biologische Vielfalt bewahren
Die Erhaltung der Artenvielfalt geht alle etwas an
Es gibt Arten, die von Natur aus selten sind. Etwa weil sie nur wenige Exemplare hervorbringen oder nur in bestimmtem Regionen vorkommen. Es gibt aber immer mehr Gattungen, die durch den Eingriff des Menschen in deren Lebensraum bedroht werden. Arten, die vom Aussterben bedroht sind und geschützt werden müssen. Demzufolge wird bei der Einschätzung des Gefährdungsstatus einer Gattung nicht nur gezählt, sondern auch gewichtet.
Jeden Tag sterben rund 150 Tier- und Pflanzenarten. Darunter sind Arten vertreten die noch nie wissenschaftlich erforscht, geschweige denn erfasst wurden. Obwohl sie vielleicht sogar einen Nutzen für uns Menschen erbringen könnten. Schließlich wird ein Großteil unserer Medizin aus Pflanzen gewonnen. Aber anstatt uns um unseren Lebensraum zu kümmern, rotten wir ihn mehr und mehr aus. Und alles nur wege der stets wachsenden Kommerzialisierung und Profitgier. Einen Aufschrei wird es wohl erst geben, „wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet...“ ist.
Der Artenschutz befasst sich daher mit dem Schutz und der Pflege bestimmter - aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteter - wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch den Menschen. Hierfür werden seit 1966 so genannte Rote Listen gefährdeter Arten erstellt. Durch diese Listen soll versucht werden, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern und jene Arten zu schützen.
Zu Beginn des allgemeinen Artenschutzes stand der Schutz diverser Vogelarten. 1899 wurde daher einer der ältesten Vereine, der Deutsche Bund für Vogelschutz, gegründet. Dem Vogelschutz folgte die Bewahrung der Pflanzen mit dem 1910 eingerichteten Pflanzenschonbezirk Berchtesgadener Alpen eingerichtet. 1935 wurde Artenschutz dann erstmals gesetzlich geregelt im Reichsnaturschutzgesetz. 1977 trat dann das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.






