Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Stellungnahme der Landessynode vom 27. November 2006
Seit dem 1. September 2006 ist im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenschlusszeiten vom Bund auf die Länder übergegangen.
Die Landessynode begrüßt,
dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf dem besonderen Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert einräumt, was in der Reduzierung von vier auf zwei verkaufsoffene Sonntage zum Ausdruck kommt;
dass seit dem angestoßenen Prozess 1996 in unseren Gemeinden immer wieder die Stimme zum Schutz der Sonn- und Feiertage erhoben wurde.
Die Landessynode bedauert,
dass entgegen der bisherigen bundesgesetzlichen Regelung die Adventssonntage nicht mehr grundsätzlich von der Möglichkeit der Verkaufsöffnung ausgenommen werden sollen. Der Advent als Zeit der Vorbereitung ist wesentlich für die Bewahrung des eigentlichen Sinnes des Weihnachtsfestes überhaupt. Vor allem auch den Beschäftigten im Handel und ihren Familien würde durch die Freigabe dieser Sonntage eine Last aufgelegt, da ihnen nicht einmal mehr der Sonntag zum Innehalten in der ohnehin stark vom Konsum geprägten Vorweihnachtszeit bliebe. Seit Jahren setzen sich die Kirchen und ihre Gemeinden in Baden-Württemberg mit der Kampagne „Advent ist im Dezember“ für die Wiedergewinnung des Advents als Zeit der Besinnung ein.
Die Landessynode befürchtet,
dass die geplante allgemeine Freigabe des Ladenschlusses während der Woche den Sonntag in Bedrängnis bringt, weil er als letzte verbindliche gemeinsame freie Zeit dann vielen Interessen dienen muss.
Wir halten daran fest:
Der Sonntag ist als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt (Grundgesetz Art. 140). Er hat seine Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi und – in der Tradition des jüdischen Sabbats – als Tag der Ruhe, der Feier, des Lobes Gottes, der Freude an seiner Schöpfung und der Freiheit von Versklavung.
Der Sonntag ist als Tag der gemeinsamen Zeit für unsere Gesellschaft von größter Bedeutung. Das gesamte soziale Leben in Familie, Gemeinde, Freundeskreisen, Vereinen usw. setzt gemeinsame freie Zeit voraus.
Der Sonntag stellt ein entscheidendes Merkmal der abendländisch-christlichen Kultur dar und hat einheitsstiftende Bedeutung. Dieser Wert darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Die Landessynode bittet
die Gemeinden, sich weiterhin für den Schutz von Sonn- und Feiertagen einzusetzen, von ihren Mitsprachemöglichkeiten aktiv Gebrauch zu machen und den Sonntag mit Leben zu erfüllen.
Mit dieser Erklärung stellen wir uns zugleich hinter die Stellungnahme der Landeskirchen und Diözesen in Baden-Württemberg zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Ladenschlussrechts.
Stuttgart, 27. November 2006
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