Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bundestag entscheidet über Gentests an Embryonen
Nach einer fast vierstündigen, intensiven und emotionalen Debatte hat der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2011 über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) abgestimmt. Mehrheitlich haben sich die Abgeordneten dafür entschieden, die PID in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Und zwar dann, wenn Paare eine genetische Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Fehl- bzw. Totgeburt gerechnet werden muss.
Im Interview mit der Agentur für Privatradio in Württemberg (Ev. Medienhaus GmbH) zeigte sich Landesbischof Frank Otfried July enttäuscht über die Entscheidung des Bundestages:
Trotzdem kann Bischof July der öffentlichen Diskussion um die PID etwas Gutes abgewinnen:
Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen auf schwere Genschäden und Erbkrankheiten hin untersucht. Nur gesunde Embryonen werden danach in die Gebärmutter eingepflanzt - der Rest aussortiert.
Wie steht Landesbischof July zur Präimplantationsdiagnostik? Im Bischofsblog erklärt er seine Sicht der Dinge:
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Bischofsblog zur PID
In seiner aktuellen Videobotschaft spricht der württembergische Landesbischof Frank Otfried July über die Präimplantationsdiagnostik. mehr






