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Verfügung für den Notfall

Leben verlängern: ja oder nein?

Wer entscheidet in einem medizinischen Notfall darüber, ob das Leben eines Kranken verlängert wird oder nicht? Diese Frage soll künftig gesetzlich geregelt werden. Im März 2007 hat sich der deutsche Bundestag in einer Grundsatzdebatte damit befasst, in welchen Fällen Patienten festlegen dürfen, ob und wie sie behandelt werden wollen, Stichwort: Patientenverfügung.

In einem Appell ("Freiburger Appell") haben Wissenschaftler, darunter der ehemalige Leiter der Stuttgarter Hospizes Christoph Student, die Debatte im Bundestag kritisiert. Sie fordern: „Es soll keine/keiner aus Furcht vor Einsamkeit, Isolation und unwürdiger Behandlung sich den schnellen Tod herbeisehnen müssen.“ Student warnt, ein Gesetz zur Patientenverfügung könne die Moral der Gesellschaft in problematischer Weise verändern.

Reicht eine Patientenverfügung bei der Entscheidung über Leben und Tod aus?

Elisabeth Kurz (Name geändert) will sterben. So schnell wie möglich. "Jeder sollte selbst bestimmen dürfen, wann er gehen darf", sagt die magere, kleine Frau mit den strähnigen grauen Haaren mit fester Stimme und richtet sich in ihrem Bett auf. Mit der Regelung des Patientenwillens am Lebensende wird sich in dieser Woche auch der Bundestag befassen.

Elisabeth Kurz hat Unterleibskrebs, unheilbar, und in ihrer Patientenverfügung steht schwarz auf weiß zu lesen, dass sie nicht mehr am Leben hängt, nicht an diesem Leben: "In meiner  Patientenverfügung habe ich festgehalten, dass ich keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte, lediglich Schmerzmittel", sagt sie und kramt in der Nachtischschublade.

Auch die Mutter von Renate Brunner hatte eine Patientenverfügung, in der sie genau geregelt hatte, unter welchen Umständen sie eine "Einstellung der Therapie" wünscht. Nach dem zweiten Schlaganfall lag die über 90-Jährige im Koma und die drei Töchter sahen diesen Zeitpunkt gekommen: Ihre Mutter sollte keine Magensonde mehr erhalten. "Der Arzt aber hat die Patientenverfügung nicht akzeptiert und forderte, dass sie künstlich ernährt werden muss".

Renate Brunner erzählt ihre Geschichte und die ihrer Mutter mit leiser, ruhiger Stimme. Präzise zählt sie auf, welche Auswirkungen die ärztliche, von zwei Gutachtern und vor Gericht bestätigte Entscheidung, auf ihre Mutter hatte: "Angst, Schmerzen, Misstrauen, Einsamkeit, Furcht vor fremden Menschen". Dass niemand den Wunsch ihrer Mutter akzeptieren wollte, sei für sie unfassbar gewesen.

Woher weiß ein Mensch, ob und wann ein anderer Mensch sterben will? Kann ein gesunder Mensch, der eine Patientenverfügung schreibt, einschätzen, wie er sich fühlt, wenn er schwer krank wird oder im Sterben liegt? "Es ist eine Realität des Lebens, dass Wünsche sich verändern können", glaubt Christoph Student, der ehemalige Leiter des Stuttgarter Hospizes. In vielen Fällen ändere sich die Einstellung zum Sterben bei der Grenzerfahrung zwischen Leben und Tod, so der Palliativmediziner.

Der Experte plädiert deshalb dafür, als Entscheidungsgrundlage nicht nur eine Patientenverfügung heranzuziehen, die möglicherweise schon einige Jahre alt und in einer völlig anderen Lebenssituation entstanden sei. Er warnt vor Regelungen, die eine unmittelbare Umsetzung des Patientenwillens vorsehen. Demenzkranke oder Wachkoma-Patienten lebten in einer "derart anderen Wirklichkeit", dass sie vor der Erkrankung keine Entscheidung über mögliche lebensverlängernde Maßnahmen treffen könnten. Student befürchtet, neue Regelungen könnten dazu führen, dass diese Menschen zur Tötung freigegeben würden.

Wenn sich Kranke und Sterbende nicht mehr selbst äußern könnten, sei es deshalb wichtig, dass Personen, die in engem Kontakt zu dem Sterbenden stehen, gemeinsam über die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden.

Renate Brunner und ihre Schwestern haben in zweiter Instanz vor Gericht erreicht, dass die Magensonde bei ihrer Mutter entfernt wurde. "Sie wurde immer ruhiger", beschreibt die Tochter deren letzte Tage. "Irgendwann hat sie dann einfach aufgehört zu atmen" - und Renate Brunner ist sicher, dass sie ihrer Mutter damit ihren letzten Wunsch erfüllt hatte.

Elisabeth Kurz hat ihre Patientenverfügung noch immer nicht gefunden, "aber ich weiß ja, was drinsteht", erklärt sie und lehnt sich zurück. "Ich harre der Dinge, die kommen". Und was noch kommt, das kann sich nach Meinung von Christoph Student deutlich von dem unterscheiden, was Elisabeth Kurz in ihre Patientenverfügung geschrieben hat.

Angelika Hensolt (epd-südwest)

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