Gottesbezug in der EU-Verfassung für evangelische Kirchen „nicht zentral“
Dieter Heidtmann, Beauftragter der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa, im Interview
Seit Beginn des Jahres hat Deutschland die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU) inne. Die württembergische Landeskirche ist personell bei der politischen Interessenarbeit der Kirchen engagiert. Mit dem württembergischen Pfarrer Dieter Heidtmann in Brüssel sprach Stefan Wittig am 26. Januar 2007.
Herr Heidtmann, Sie arbeiten für die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) in einem Verbindungsbüro am Sitz der Europäischen Institutionen in Brüssel. Was ist Ihre Aufgabe?
Wir halten die Kirchen auf dem Laufenden über die für sie relevanten politischen Entscheidungen und versuchen umgekehrt, die Anliegen der Kirchen in die politischen Entscheidungsprozesse hineinzutragen. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir eher wahrgenommen werden, wenn wir mit einer Stimme sprechen. So geht es in meiner Arbeit zunächst darum, gemeinsame Positionen innerhalb der Mitgliedskirchen der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) zu finden. Diese bringen wir dann über die ökumenisch ausgerichtete Konferenz europäischer Kirchen (KEK) in die Politik ein.
Wo ist das für die Kirchen wichtig?
Zum Beispiel bei der EU-Verfassung. Deutschland, das seit Anfang dieses Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehat, soll bis zum Sommer einen neuen Vorschlag für einen Verfassungstext machen. Als Kirchen haben wir klare Anliegen sowohl in Bezug auf die Frage nach den Grundwerten, denen Europa verpflichtet sein soll, als auch in Bezug auf die konkreten Fragen einer europäischen Sozial-, Verteidigungs- und Friedenspolitik. Wenn wir als Kirchen gemeinsam agieren, dann können wir gegenüber den Politikern darauf verweisen, dass drei Viertel der Bürger Europas Kirchenmitglieder sind.
Unterscheiden sich die politischen Positionen der evangelischen und der nichtevangelischen Kirchen?
Meine Erfahrung ist, dass es in den inhaltlichen politischen Fragen so gut wie keine Differenzen sowohl zur katholischen als auch zu den orthodoxen Kirchen gibt. Bei der Frage nach der Notwendigkeit eines Gottesbezuges in der Präambel des Verfassungstextes gibt es dagegen unterschiedliche Ansichten …
Wie sieht da der evangelische Ansatz aus?
Im Unterschied zur katholischen Kirche sehen viele evangelische Kirchen die Forderung nach einem Gottesbezug in der Präambel des Verfassungsvertrags nicht als so zentral an. Entscheidender als die Präambel ist für uns die Frage nach den Inhalten der Verfassung. Die Aufnahme der Grundrechtecharta werten wir als eine Verpflichtung auf die Inhalte eines christlichen Menschenbildes. Eine explizite Erwähnung der „christlichen Wurzeln“ ist für laizistisch geprägte Länder wie zum Beispiel Frankreich, die in einer anderen Weise zwischen Staat und Religion trennen als Deutschland, nicht vorstellbar. Im vorliegenden Präambeltext der Verfassung wird Bezug genommen auf das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas“. Das ist ein gelungener Kompromiss. Meiner Meinung nach können die Kirchen damit gut leben.
Viel wichtiger ist für uns zum Beispiel der Artikel I-52. In ihm legt sich die EU fest, den Status der Kirchen nach dem jeweiligen nationalen Recht zu respektieren. Darüber hinaus verpflichtet sich die EU dort zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog“ mit den Kirchen. Mit dieser Formulierung hätten die Kirchen eine Rechtsgrundlage, um gehört zu werden.
Sie sind als Pfarrer der württembergischen Landeskirche für Ihre momentane Aufgabe freigestellt. Will sich Württemberg so beteiligen am Brüsseler Strippenziehen?
Nein, wir ziehen keine Strippen im Hintergrund, sondern wollen mit unserem Verbindungsbüro Kirchen und politische Institutionen in Beziehung bringen – und zwar möglichst transparent für alle. Dass mich die württembergische Landeskirche für die Aufgabe freigestellt hat, liegt daran, dass man in Württemberg die evangelische Stimme in Europa stärken möchte.
Ist das denn überhaupt notwendig in einer politischen Landschaft, in der viele Parteien explizit oder implizit von sich behaupten, die christlichen Werte in ihr Politikkonzept aufgenommen zu haben?
In den politischen Sonntagsreden werden die christlichen Werte oder die Forderungen nach einer „Seele für Europa“ immer gerne bemüht. Im politischen Alltagsgeschäft sieht dies oft anders aus. Hier zeigt sich, wie wenig ernst solche Aussagen gemeint sind. Im Moment kann wohl niemand behaupten, dass die Energiepolitik oder die Agrarpolitik der EU den christlichen Grundsätzen der Bewahrung der Schöpfung entsprechen.
Wie sehen die konkreten Themenfelder aus, mit denen Sie in der letzten Zeit zu tun hatten?
In den zurückliegenden Monaten war ich zum Beispiel mit der Dienstleistungsrichtlinie beschäftigt. Hier geht es um die Frage, nach welchen gesetzlichen Vorschriften Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg erbracht werden dürfen. Das betrifft die diakonische Arbeit der Kirchen, aber auch Kindergärten und Bildungsarbeit. Nach der jetzt verabschiedeten Richtlinie sollen bei einer Dienstleistung die gesetzlichen Bedingungen des Landes gelten, in dem sie erbracht wird. Das ist sehr wichtig, weil die Alternative bedeutet hätte, dass die Länder mit den geringsten sozialen Standards, zum Beispiel in Bezug auf die Qualifikation der Arbeitenden und deren Entlohnung, die Maßstäbe für den gesamten europäischen Markt gesetzt hätten.
Kritiker werden einwenden, Sie legitimieren ihre Arbeit mit der Rede vom politischen Auftrag des Evangeliums, betreiben aber doch nur Lobbyarbeit für die Kirchen.
Das lässt sich nicht voneinander trennen. Zunächst wollen wir die Stimme erheben für die Schwachen und Ausgegrenzten in der Gesellschaft. Zugleich sind wir aber auch Interessenvertretung für kirchliche Einrichtungen. Ich halte es da mit dem Satz Bonhoeffers, dass Kirche immer „Kirche für andere“ ist. Somit liegt zwischen den beiden Anliegen kein Widerspruch, solange sich kirchliche Einrichtungen um die Menschen kümmern. Das wird deutlich, wenn wir uns beispielsweise dafür einsetzen, dass die Heilsarmee ihre Obdachlosenarbeit in ganz Europa unter gesicherten Bedingungen tun kann. Die Heilsarmee kümmert sich um Menschen, um die sich sonst niemand kümmert. Wo es um die Verbesserung oder Sicherung kirchlicher Arbeitsbedingungen geht, geht es letztlich auch immer um konkrete Maßnahmen für Menschen in der Kirche und außerhalb von ihr.
Können Sie zum Schluss bitte noch etwas Aufklärungsarbeit leisten: Wofür stehen die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) und die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK)?
Die Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa wird gebildet von 105 und damit fast allen evangelischen Kirchen Europas. Gemeinsame Basis ist die Leuenberger Konkordie von 1973, in der sich die unterzeichnenden Kirchen gegenseitig Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft gewähren. Die Unterschiede der Reformationszeit zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen sollen nicht mehr kirchentrennend sein.
Und die KEK?
In der Konferenz Europäischer Kirchen versammeln sich 126 orthodoxe, anglikanische, alt-katholische und protestantische Kirchen, so gut wie alle außer der römisch-katholischen. Alle Kirchen, die Mitglied der GEKE sind, gehören direkt oder indirekt auch zur KEK. Die KEK hat sich die Förderung der Ökumene unter den Mitgliedskirchen zum Ziel gesetzt. Sie existiert seit 1959 und wollte bewusst ein Zusammenschluss der Kirchen in West- und Osteuropa über den eisernen Vorhang hinweg sein. Sie vertritt die Mitgliedskirchen gegenüber der Europäischen Union, gegenüber dem Europarat und gegenüber der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).






